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Geschrieben von trompetchen am 21.01.2015, 16:42 Uhr

Ehevertrag

Kügelchen, wenn eure Vermögensverhältnisse vergleichbar sind, ändert sich das vermutlich auch im Scheidungsfall nicht, wenn Ihr zum Beispiel Gütertrennung vereinbart.

Was das mit der Erbschaft angeht, empfiehlt es sich, mit den weiteren Erben, Kindern zum Beispiel, eine Pflichteilsverzichtserklärung zu vereinbaren. Macht man auch beim Notar.

 
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