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Geschrieben von zwergchen31 am 27.02.2015, 20:44 Uhr

Alg2 fürs Kind?

Kompliziert. Meine Schwägerin macht mich kirre...

Situation: Sie, Lebensgefährte und zwei Kinder. Kind1 ist nicht das leibliche Kind vom LG. Sie bekam Alg2, wollte "Wohnen auf Probe" beantragen(hat man ja mehr Geld zur Verfügung so ihre Meinung), hat es nicht getan, flog dann zur Geburt von Kind2 auf. Nun grosses Wehweh. Arge Geld eingestellt, zuviel Einkommen.

Sie war nun heute beim Anwalt. LG sei nicht Unterhaltspflichtig gegenüber Kind1. Sie bekommt UHV und halt Kindergeld, zahlt lächerliche 400€ Miete. Warm. Wir haben damals für so eine Wohnung 600€ gezahlt ^^ So um und bei liegen die Mieten.

Zurück zur Sache: Anwalt sagt, Arge muss für Kind 1aufkommen. Den Anteil der Miete und den Unterhalt zahlen. Nächsten Monat wollen beide heiraten, ist dann auch noch so? Mir schwirrt der Kopf.

 
22 Antworten:

Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von mf4 am 27.02.2015, 20:50 Uhr

Kinder zählen mit Mutter und Vater zu einer Bedarfsgemeinschaft. Ob die Eltern verheiratet sind spielt keine Rolle. Nur, wie hoch alle ihre Einkommen sind, inkl. UH(V), Kindergeld usw.
Das Kind bekommt den ALG2-Satz + Mietanteil - UH(V) - KG

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Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von Isa2012 am 27.02.2015, 20:55 Uhr

Naja der LG ist Kind1 keinen Unterhalt pflichtig.
Aber wie soll das denn in der Praxis aussehen? Alles was für Kind 1 gekauft wird,kommt vom ALG2 und für Kind 2 vom LG?
Sehr harmonisches FAMILIENleben.
Es ist eine Bedarfsgemeinschaft und es werden alle Einkommen samt Unterhalt/Unterhaltvorschuss usw zusammen gerechnet.

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Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von zwergchen31 am 27.02.2015, 20:56 Uhr

Also wenn KV vom 2. Kind und sie genug Einkommen haben, springt die Arge nicht ein?

Sie hat mir die Schuld für den Ablehnungsbescheid gegeben. Da Madame ja keine Anträge ausfüllen kann, helfe ich ihr, bis sie das alleine gebacken bekommt. Sie log allerdings, als ich wegen der "Wohnen auf Probe" Geschichte nachfragte. Selbst Schuld.

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Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von Princess01 am 27.02.2015, 20:57 Uhr

Wenn sie nicht von anfang angegeben haben das sie ne LG sind haben die es wegen überzahlung eingestellt.
Als Alleinerziehende bekommt man doch viel mehr. Alles an Einkommen wird angerechnet und der Rest aufgestockt.

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Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von zwergchen31 am 27.02.2015, 20:58 Uhr

Frag nicht. Geldgier. Grausig.

Sie wollte die Arge verklagen. Und ausserdem kann man auch verheiratet "Probewohnen". Und wenn nicht, lässt sie die Ehe eben annullieren. Jetzt weißt du, wie der Wind da weht.

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Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von Kolkrabe am 27.02.2015, 20:58 Uhr

"Das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft führt regelmäßig dazu, dass das Einkommen der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zur Bedarfsdeckung der anderen Mitglieder einzusetzen ist. Gleiches gilt, unter Beachtung der maßgeblichen Freibeträge, für Vermögenswerte der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft."


Ist ja irgendwie frech. Erst bescheißen, und dann erwarten dass andere für das erste Kind bezahlen.

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Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von zwergchen31 am 27.02.2015, 21:00 Uhr

Ja genau, als AE und schwanger bekommt man mehr. Dann das Gehalt vom LG und man kann leben wie Gott in Frankreich. Wenn man denn bescheisst. Nun kam die unsanfte Ladung, vieles auf Pump gekauft, Handyvertrag usw. Böses Arge, wie kann sie nur Geld einstellen.

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Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von Princess01 am 27.02.2015, 21:01 Uhr

Ich war alleinerziehend und mein Mann war anfangs auch nur mal über Nacht da. Trotzdem stand die Arge vor der Tür. Sind dann recht schnell zusammen gezogen und dies auch so gemeldet.
Das Amt ist doch nicht doof. 100% lief sie als Alleinerziehende. Das Geld wollen die nun wieder. Ob da klagen hilft wage ich zu bezweifeln.

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Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von zwergchen31 am 27.02.2015, 21:05 Uhr

Ja eben. Und alle in der Familie angelogen, er sei angemeldet. Lustig finde ich das auch nicht. Von ihr kommt nur der Speuch "Steht mir zu!".

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Nach Heirat muss der Lebensgefährte auch fürs nicht leibliche kind aufkommen

Antwort von sterntaler82 am 27.02.2015, 21:06 Uhr

Falsch meine drei Kinder aus einer anderen Beziehung muss mein jetziger Mann seit der Heirat komplett mitfinanzieren, Vater Staat versucht nicht mal Geld vom leiblichen Vater zu holen.

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lass sie doch klagen!

Antwort von Kolkrabe am 27.02.2015, 21:08 Uhr

Wäre mir egal, ehrlich gesagt.
Vor allem wenn es "ihr zusteht".

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Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von claudi700 am 27.02.2015, 21:10 Uhr

wenn ich dieses "steht mir zu" lese, könnte ich im strahl kotzen.

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Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von zwergchen31 am 27.02.2015, 21:16 Uhr

Ich helfe dir.

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Re: Nach Heirat muss der Lebensgefährte auch fürs nicht leibliche kind aufkommen

Antwort von zwergchen31 am 27.02.2015, 21:20 Uhr

Ach wisst ihr was? Ich lehne mich zurück und futter Popcorn. Mal sehen, was rauskommt. Ich halte euch gern auf den laufenden. Könnte mir vorstellen, dass es die ein oder andere es interessant finden wird. Je nachdem, was rauskommt. Jedenfalls darf sie nun alleine ausfüllen. Hilfe gibt es nicht mehr. Lasse mich ungern belügen und erst recht nicht anpampen.

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Re: Nach Heirat muss der Lebensgefährte auch fürs nicht leibliche kind aufkommen

Antwort von mf4 am 27.02.2015, 21:21 Uhr

Ich würde das auch laufen lassen... im wahrscheinlichen Falle auflaufen lassen. Ich würde auch ungern so verarscht werden oder mithelfen den Staat zu verarschen.

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Re: Nach Heirat muss der Lebensgefährte auch fürs nicht leibliche kind aufkommen

Antwort von sterntaler82 am 27.02.2015, 21:24 Uhr

Kann mich nur anschließen, hab selber knapp fünf Jahre Hartz vier bekommen, aber immer jede Veränderung gemeldet und immer auf 400 Euro gearbeitet mehr hat man hier nicht bekommen als alleinerziehende von damals drei Kinder

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Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von Port am 27.02.2015, 21:27 Uhr

Arge kommt nach Verheiratung nicht mehr für Kind 1 auf. Es gilt Bedarfsgemeinschaft. Probe-Ehe gibt es nicht.

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Re: Nach Heirat muss der Lebensgefährte auch fürs nicht leibliche kind aufkommen

Antwort von zwergchen31 am 27.02.2015, 21:30 Uhr

War hier nicht anders. Wir haben wirklich lange geackert, gewartet und alles gemacht. Und nun haben wir einiges erreicht, wenn wir leider auch noch Hilfe benötigen.

Aber es wird.

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Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von zwergchen31 am 27.02.2015, 21:49 Uhr

Sie darf ja 6 Wochen lang noch annullieren Hat sie ehrlich rausgehauen.

Danke, ich blicke nun wieder durch und bin gleich etwas schlauer :) Wie gut, dass es das Forum gibt!

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Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von Port am 27.02.2015, 21:58 Uhr

Nix ist mit Annulieren innerhalb 6 Wochen, das geht nicht.

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Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von mf4 am 27.02.2015, 22:11 Uhr

Diese Info muss man ihr ja nicht zuspielen

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Re: Alg2 fürs Kind?

Antwort von zwergchen31 am 27.02.2015, 22:33 Uhr

Eben ^^ Ich lass sie jetzt machen. Hören will sie nicht, muss sie fühlen. Bloß mir tun die Kürzen so leid. Können nichts dafür.

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