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Geschrieben von ösitina am 13.03.2018, 13:36 Uhr

ach interessant..bei uns ist es nicht erlaubt

Schutzwege dürfen mit Fahrrädern nicht befahren werden. Dies ergibt sich aus der Definition des Schutzwegs in der Straßenverkehrsordnung:

Ein Schutzweg ist ein durch gleichmäßige Längsstreifen (sogenannte "Zebrastreifen") gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgängerinnen/Fußgänger bestimmter Fahrbahnteil. Nach Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) sind Schutzwege somit ausschließlich für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgängerinnen/Fußgänger bestimmt und dürfen daher nicht mit Fahrrädern befahren werden. Das Schieben des Fahrrades ist erlaubt. Das Überqueren der Straße auf dem Fahrrad ist auf Radfahrerüberfahrten erlaubt.


Also lag ich doch richtig, dass es verboten ist

 
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