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Geschrieben von Stella1983 am 22.08.2020, 21:52 Uhr

Abend ihr lieben

Ich wollte Mal nachfragen ab wann man den Nachnamen eines Kindes festlegen kann!? Ich war mit dem Vater meines Babys beim Jugendamt,hab Vaterschaft und Sorgerecht (geteilt) anerkannt aber nicht genau nachgefragt wie ich den nach Namen von dem Vater des Kindes für das Baby (ET November) festlegen kann bzw ab wann ?

 
25 Antworten:

Re: Abend ihr lieben

Antwort von Nebahat am 22.08.2020, 21:58 Uhr

Nachdem es geboren ist.
Beim Standesamt.

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von Stella1983 am 22.08.2020, 22:04 Uhr

Ach so. Und was wird dann im Krankenhaus eingetragen? Kann ich da schon sagen daß die kleine den Nachnamen ihres Vaters annehmen wird??

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von zwergchen84 am 22.08.2020, 22:07 Uhr

Ja. Die leiten es dann eigentlich auch an das Standesamt weiter.

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von bellis123 am 22.08.2020, 22:10 Uhr

Im Krankenhaus hat mein Freund damals eine Einverständniserklärung unterschrieben und unsere Tochter hat meinen Nachnamen bekommen.

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von Port am 22.08.2020, 22:24 Uhr

Antworten hast Du zur eigentlichen Frage bekommen.

Ich gebe zu bedenken, dass Du Dir das mit dem Nachnamen des Vaters sehr gut überlegen solltest. Bei Trennung ist das nicht rückgängig zu machen.

Man sollte sich nicht davor verschließen, sich zu verinnerlichen, dass bei unverheirateten Paaren mit Kindern die Trennungsrate noch höher ist als bei verheirateten. Danach kommt dann das böse Erwachen und der Name ist nicht mehr zu ändern und Du wirst ewig anders heißen als Dein Kind.

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von Port am 22.08.2020, 22:26 Uhr

Da hat er in diesem Fall nicht zuzustimmen. Unverheiratet bedeutet, dass üblicherweise das Kind den Nachnamen der Mutter erhält, außer man bestimmt gemeinsam etwas anderes. Wäre ja noch schöner, wenn der Vater da zustimmen müsste.

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von bellis123 am 22.08.2020, 22:46 Uhr

Aber sicher! Wir haben es selbst so erlebt! Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht haben wir vor der Geburt erledigt. Vater musste im Krankenhaus schriftlich einwilligen, dass das Baby meinen Namen bekommt. Macht ja auch Sinn, dass er spätestens mit dem gemeinsamen Sorgerecht da auch Mitspracherecht hat.

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von Port am 22.08.2020, 22:51 Uhr

Im Falle von Anfang an gemeinsamem Sorgerecht stimmt es so, wie Du schreibst.

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von zwergchen84 am 22.08.2020, 23:51 Uhr

Es war ein ONS :D

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von kattta am 22.08.2020, 23:59 Uhr

Meine Töchter heißen wie ich. Obwohl ich mit meinem Lebensgefährten 30 Jahre zusammen bin. Ich wollte nicht, daß im Fall einer Trennung, unsere Töchter nicht wie ich heißen. Zu oft erlebt im Freundinnenkreis. Auch das Sorgerecht würde ich nicht teilen, wenn nicht tiefe gelebte Verbundenheit ist. Zu all diesen Schritten gehört mehr als die Sehnsucht nach Glück und heiler Welt. Dazu gehört tiefe, bereits gelebte Verbindlichkeit und Verläßlichkeit.

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von Tini_79 am 23.08.2020, 0:07 Uhr

Ist mal wieder interessant, wie die Mutter keinesfalls anders heißen sollte als die Kinder, aber für den Vater ist das ok. Was müssen manche Frauen für Männer kennengelernt haben im Leben.

Mir persönlich war der Nachname ziemlich egal, ich habe einfach den für mich schöneren für mein Kind gewählt und das war der des Vaters. Ich fand es in den 10 Jahren, in denen das Kind anders hieß als ich, auch kein Problem. Es ist halt ein Name.

Natürlich könnte es zu einer Trennung kommen, aber auch dann sind 50% des Kindes eben vom Vater.

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von Stella1983 am 23.08.2020, 0:09 Uhr

Das stimmt schon.
Aber er ist nunmal der Vater meines Kindes und ich denk er hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ich.
Und da gehört für mich auch das halbe Sorgerecht zu.
Ich mein so wie du es schilderst , soll ich ihm quasi keine Rechte an seinem eigenen Kind geben !? Jeder wie er mag, aber ich find das manchmal schon krass, das ein Vater so gar keine rechte mehr hat. Und was wäre im Fall das mir was passiert? Soll mein Kind dann lieber ins Heim anstatt zu seinem Vater (der dieses Kind ganz bewusst gewollt hat bzw will) ?

Lg

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von Stella1983 am 23.08.2020, 0:12 Uhr

Genauso sehe ich das auch. Wir sind nichtmal ein paar , trotzdem er ist der Vater und er hat einfach den schöneren Nachname:) Berger find ich jetzt nicht so dolle. Von daher...

Lg

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von kattta am 23.08.2020, 1:05 Uhr

Naja
Du brauchst halt bei jeder Reise, Umzug, Schuleintritt/Wechsel / Arztbehandlung etc sein Einverständnis. schriftlich. Das ist nicht ohne. Vor allem bei jungen Paaren, die nichtmal zusammen sind. Dukannst nichtmal ein Sparkonto ohne seine Zustimmung öffnen oder ändern. Wenn man nicht zusammen ist, würde ich mir das gut überlegen. Das gilt die nächsten 18 Jahre

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von 3wildehühner am 23.08.2020, 2:12 Uhr

Das ist absoluter Quatsch!
Auch mit gleichem Nachnamen wie die Mutter muss der Vater für die Eröffnung eines Bankkontos unterschreiben! Das hat nichts mit dem Nachnamen, sondern mit dem Sorgerecht zu tun.
Ich habe fast mein ganzen Leben einen anderen Namen als meine Mutter gehabt. Sie hat nämlich neu geheiratet und ich und mein Bruder haben den Namen unseres leiblichen Vaters behandelten. Es gab NIE Probleme.
Meine erste Tochter war unehelich und auf MEINEN Vorschlag hin hat sie den Namen des Vaters bekommen. Damals waren wir in erst kurz zusammen und keinesfalls klar, dass wir heiraten würden.
Aber ich fand es als Symbol für mein Kind schön und mein Mann war total stolz.
Der Nachname meines Mannes ist klanglich zudem viel schöner als mein Mädchenname.
Das Kind hat nunmal zwei Elternteile.
Wir haben auch von Anfang an das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantragt.

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von Saphira2013 am 23.08.2020, 6:35 Uhr

Du kannst das vor der Geburt beim Standesamt machen. Den Zettel gibst du dann auch ab bei der Beantragung für die Geburtsurkunde mit ab. So habe ich es gemacht bei meinen Kinder.
Ach und übrigens bei uns gab es es deswegen nie Probleme. Es hat noch kein Arzt angezweifelte ob ich die Mutter bin. Werde nur oft mit dem Namen von meinem Partner gerufen.

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von Mucky am 23.08.2020, 7:55 Uhr

Genau so ist es und das sind Situationen, die häufig auf dich zukommen werden!
Somit würde mein Kind definitiv meinen Nachnamen erhalten, wenn es bei mir wohnt.
Aber wer nur auf den "Schönsten" Namen achtet, wird da wohl beratungsresistent sein

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von omagina am 23.08.2020, 8:35 Uhr

moin..das mit dem Nachnamen sollte man sich wirklich gut überlegen....nur weil er der " schönere " ist auf keinen Fall.....meine Tochter hat das Problem und ich sehe jetzt oft was es für Probleme gibt....sie würde es auf jedenfall nicht noch einmal machen...lg ( beim Kinderarzt ist sie zb noch nie mit ihrem Nachnamen angesprochen worden....mittlerweile kann sie drüber schmunzeln )

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von Port am 23.08.2020, 9:09 Uhr

Wenn Ihr noch nicht einmal ein Paar seid, dann ist in meinem Empfinden keine gute Grundlage da, um seinen Namen zu wählen. Hier ist noch nicht einmal im Ansatz eine Sicherheit da, dass der Vater auch tatsächlich über Jahre den Papa macht. Was ist, wenn er sich komplett vom Acker macht, wie viele das tun? Das Kind hat dann noch nicht einmal einen Hauch von Zugehörigkeit zu diesem Namen. Und Du selber wirst Dich eventuell ein Leben lang ärgern, wenn er sich als Idiot entpuppt. Da geht es mir nicht um Unterschriften, die muss er eh leisten bereits mit gemeinsamem Sorgerecht.

Na ja, Lebenserfahrung musst Du selber bekommen. Man sieht und hört eben so einiges im Laufe eines Lebens. Man kann es Dir nicht ankreiden, dass Du unerfahren bist. Nicht mein Problem.

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von Port am 23.08.2020, 10:04 Uhr

Zitat:
"Jeder wie er mag, aber ich find das manchmal schon krass, das ein Vater so gar keine rechte mehr hat. Und was wäre im Fall das mir was passiert? Soll mein Kind dann lieber ins Heim anstatt zu seinem Vater (der dieses Kind ganz bewusst gewollt hat bzw will) ? "

Du bist anscheinend völlig ahnungslos. Wenn die Vaterschaft anerkannt ist und er ein Kümmervater, dann hat er selbstverständlich Rechte für den Fall, dass Dir etwas passieren sollte. Klar prüft das Jugendamt, aber das würde es auch tun mit all den Unterschriften und dem Namen, den Ihr dem Kind geben wollt.

Ich kann über so viel Unwissen wirklich nur den Kopf schütteln. Du gehst die Dinge unter nichtwissenden Voraussetzungen an. Das ist nicht gut.

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von Meyla am 23.08.2020, 11:05 Uhr

Schön, dass Frauen ohne jede persönliche Erfahrung hier die meiste Ahnung haben
Hat was davon kinderlose um Erziehungstipps zu bitten.

Meine tochter heißt wie ihr Vater. Macht nirgendwo Probleme..... der Nachname wurde damals bei der Vaterschaft durch das Jugendamt direkt mit festgelegt auf unseren Wunsch.

Baby Nummer 2 bekommt danach, mit dem selben Vater, automatisch den selben Namen.

Die schlimmen Probleme die ich hier aus der Theorie lese, kenne ich komischerweise gar nicht.... ein einfaches "ist der Name von Papa, ich heiße Blabla" war alles was ich erwähnen musste bisher. Ist das jetzt so schlimm?

Warum ist sowas eigentlich dem Vater zuzumuten aber bei der Mutter wird der Weltuntergang herauf beschworen?

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von velovos am 23.08.2020, 11:17 Uhr

Ob ein Vater im Todesfall der Mutter das Kind zu sich nehmen kann, hat absolut gar nichts damit zu tun ob er das geteilte Sorgerecht hat und noch weniger damit, ob es seinen Nachnamen trägt.

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von Stella1983 am 23.08.2020, 11:21 Uhr

Das war darauf bezogen das dort geschrieben wurde ich solle mir das mit dem geteilten Sorgerecht überlegen. Ich mein er ist nunmal der Vater und denk wird ein guter Vater und warum soll ich ihm dann seine rechte verweigern? Man muss sich Mal vorstellen die Väter könnten den Müttern das halbe Sorgerecht verweigern, das wäre für Frauen bestimmt auch nicht toll. Okay Nachnamen kann man sich nochmals gut überlegen aber über Vaterschaft anerkennen und halbes Sorgerecht hab ich keine Minute dran gezweifelt. auch wenn ich manchmal eine Unterschrift Brauch, er ist der Vater ...

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Das Einverständnis bräuchte sie theoretisch auch ohne anderen

Antwort von Tini_79 am 23.08.2020, 13:32 Uhr

Nachnamen, sobald der Vater das SR hat. Das hat nichts mit dem Nachnamen zu tun.

Ich brauchte hingegen, mit anderem Nachnamen!, nie irgendwas, weder beim Arzt noch für den Urlaub. Schulanmeldung weiß ich nicht mehr, aber mehr als eine Unterschrift war es da auch nicht.
Und auch mein Mann ist oft mit unserem Kind allein geflogen- da wurde nie gefragt.

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Re: Abend ihr lieben

Antwort von Nebahat am 23.08.2020, 14:20 Uhr

Der Vater ist doch ihr schwuler Bekannter.
Da wird es keine Beziehung geben

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