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Geschrieben von sce am 14.01.2018, 20:35 Uhr

Tadel und Anzeige bei der Polizei

Hallo,
obwohl es bei uns zum Glück nicht aktuelles Thema ist, aber doch im Gespräch neulich diskutiert wurde, habe ich eine Frage, auf die ich keine Antwort finde. Wenn ein Schüler unter 14 in der Schule durch Gewalt, Diebstahl o.ä. auffällig wird, teilte ein Lehrer mit, dass die Schule dann keinen Tadel o.ä. erteilt, sondern Anzeige bei der Polizei stellt. Ist dies wirklich so? Was soll die Polizei dann tun, die Kinder sind doch dann noch gar nicht strafmündig? Böser Brief an die Eltern o.ä., evtl. sogar eine Geldbuße oder so, aber mehr ist doch dann nicht? Und liegt es nicht an der Schule, da auch selbst irgendwie einzugreifen? Tadel, Gespräch mit den Eltern, Verwarnung, was auch immer? Einerseits, um dem gewalttätigen Schüler gegenüber zu reagieren (pädagogisch zu reagieren) und andererseits auch, um den Mitschülern bzw. dem Rest der Schule gegenüber Haltung zu zeigen und sich von dem gewalttätigen Verhalten des "Rowdys" zu distanzieren? Hat das schon mal jemand von euch erlebt und kennt sich da jemand aus?
Ganz vielen Dank im Voraus und morgen einen guten Start in die neue Woche!

 
14 Antworten:

Re: Tadel und Anzeige bei der Polizei

Antwort von kati1976 am 14.01.2018, 20:38 Uhr

In solchen Fällen informiert die Polizei dann das Jugendamt und gemeinsam Stätten die dann der betreffenden Familie einen Besuch ab,so läuft es hier bei uns in der Stadt.

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Re: Tadel und Anzeige bei der Polizei

Antwort von pauline-maus am 14.01.2018, 20:46 Uhr

Es kommt auf die schwere der Tat an und ob etwas wiederholt passiert.
Ich bin immer erst mal gegen Anzeige bei oeffentlichen Stellen, da ich immer die Zukunft des Kindes im Blick habe.
Ein negativer Eintrag irgendwo oder sogar eine Akte kommt nicht so gut, denn alles kann sich positiv( auch negativ natürlich ) aendern und besagte Kind schlegt einen weg ein, wohin man nie gedacht haette, das es den geht.
Die Eltern müssten definitiv von der Schule mit ins Boot geholt werden und das Kind muss auch Konsequenzen tragen aber innerhalb der Schule.
Wie diese ausehen könnten .....keine Ahnung

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Re: Tadel und Anzeige bei der Polizei

Antwort von dhana am 14.01.2018, 21:35 Uhr

Hallo,

ja - Kinder unter 14J sind nicht strafmündig - aber natürlich kann man eine Strafanzeige stellen. Wird dann anstatt Strafe vermutlich bis zu richterlich verordneter Erziehungshilfe gehen. Dann ist die Teilnahme auch für die Eltern nicht mehr freiwillig und kann auch bis zur richterlich angeordneten Unterbringung gehen, wenn eine Mitarbeit der Eltern nicht erfolgt/oder nicht ausreicht.
Zivilrechtlich kann es auch Folgen für die Erziehungsberechtigten habe, die z.B. den Schaden unter Umständen ersetzen müssen.
Man kann da also schon einiges machen - vorrausgesetzt der Verwaltungsapparat kommt in Fahrt.

Ich denke mal wenn es soweit kommt, haben Schulen ihren möglichen pädagogischen Rahmen schon ausgereitzt - was soll man denn mit Kindern machen, die Lachen wenn sie einen Verweis bekommen, die Strafarbeiten einfach nicht machen oder auch nicht zum Nachsitzen erscheinen.

Ich habe es bei meinem Großen mal mitbekommen, der ging im Unterricht über Tische und Bänke, ging Lehrer verbal an, Mitschüler wurden beleidigt, es wurde geklaut, geschlägert.. die ganze Palette. Ging dann bis zum mehrtägigen Schulausschluss und zur Polizei - obwohl der Junge damals 6. Klasse noch keine 14J war. Aber da wusste sich keiner mehr wirklich zu helfen.
Im Endeffekt wurde der Junge dann aus seiner Familie genommen und kam in eine andere Stadt (raus aus seiner Peergroup).

Gruß Dhana

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Re: Tadel und Anzeige bei der Polizei

Antwort von Badefrosch am 15.01.2018, 8:40 Uhr

Uns wurde vom Jugendpolizisten erklärt:

Auffälligkeiten kommen in die Jugendakte, ist der Teenie dann über 14 und stellt wieder was an, kann vom Richter aufgrund der Vorgeschichte das Strafmaß höher ausfallen. Deswegen ist Anzeigen immer besser.

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Re: Tadel und Anzeige bei der Polizei

Antwort von cube am 15.01.2018, 9:52 Uhr

Kinder unter 14 Jahren sind zwar nicht strafmündig, jedoch deliktfähig.

D.h., ein Ermittlungsverfahren auf Grund einer Anzeige wird zwar eingestellt, aber eine Wiedergutmachung des Schaden z.B. kann dennoch verlangt werden. Was dann eben idR die Eltern trifft. Außerdem wird über eine Anzeige auch das Familiengericht informiert - und dieses kann dann durchaus Maßnahmen ergreifen, die eben nicht mit dem normalen Strafrecht zu tun haben.

Ich denke, man kann Anzeige ja/nein auch nicht pauschal beantworten. Es kommt ja auf verschiedenen Dinge an
- schwere der Tat
- Alter (zwischen 10 und 13 ist eben doch ein großer Reifeunterschied)
- erstmals auffällig oder bereits vorher auffällig

Und sicher auch, in welchem Umfeld die Schule liegt. Ist es eh ein "Problem"-Viertel, wird man sicher härter durchgreifen wollen/müssen als in einem kuscheligen Stadtteil mit hauptsächlich "braven" Bürgern.
Abgesehen davon sind Maßnahmen wie Unterrichts- oder Schulausschluss nicht einfach so durchzusetzen. Ein Ausschluss für den Rest der aktuellen Stunde auf Grund von Stören etc. ja - aber längerfristiger Unterrichtsausschluss muß von einer Lehrerkonferenz abgesegnet werden. Ein Schulausschluss von der Schulaufsichtsbehörde (zumindest in NRW).
So gesehen, ist eine Anzeige der schnellere Weg, dem Schüler zu zeigen, daß es so nicht geht.

Es ist leider so: es gibt Schüler, da ist es mit Reden allein nicht mehr getan und die Anzeige wird dafür sorgen, dass dieser Schüler vielleicht doch noch die Hilfe bekommt, die er benötigt.

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Re: Tadel und Anzeige bei der Polizei

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.01.2018, 9:56 Uhr

Ich finde ja, daß eine Anzeige bei der Polizei durchaus "Haltung zeigt" und "Distanz zum gewalttätigen Verhalten des Rowdys" demonstriert, und ich verstehe nicht, inwieweit ein Tadel das mehr tun würde.

Von beidem erfährt die interessierte Öffentlichkeit im Zweifel eh nichts. Sowohl Ordnungsmaßnahmen der Schule als auch polizeiliche Maßnahmen unterliegen dem Persönlichkeitsrecht. Wobei sich ein Besuch von uniformierten Beamten vor der Haustür möglicherweise weniger gut verschweigen läßt als ein Besuch des Knaben beim Rektor ;-).

Ein weiterer Charme der polizeilichen Maßnahme ist, daß die Verfehlungen so "zentral" gespeichert werden. Wenn der Missetäter das nächste Mal nicht in der Schule, sondern in der Fußgängerzone auffällt, weiß die Polizei, daß er schon mal Mist gebaut hat.

Ansonsten vermute ich, daß es dafür keine einheitliche Vorschrift gibt, zumal jeder Fall auch einzeln zu betrachten wäre. Insofern wird jede Schule sehr individuell entscheiden, wann sie sich selber kümmert bzw. wann sie die Polizei einschaltet. Aber ganz grundsätzlich ist natürlich die Polizei zuständig für das Ahnden von STRAFtaten - nicht die Schule.

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Re: Tadel und Anzeige bei der Polizei

Antwort von banffgirl am 15.01.2018, 10:06 Uhr

Ich habe die anderen Beiträge jetzt nicht gelesen....
Bei uns hatte in der 6. Klasse ein Klassenkamerad meines Sohnes (Asperger Autist) mal ein Messer mit in die Schule gebracht, und am Tag vorher auch gedroht die Lehrerin "abzustechen". Trotz seines Alters und seiner Krankheit fanden Gespräche mit der Polizeit statt. Ich glaube, das war keine Anzeige, sondern einfach ein Einbeziehen eines Polizeipsychologen, der mit dem Kind auf der Wache gesprochen hat. So etwas dient dazu, dem Kind klar zu machen, dass das jetzt alles kein Spaß mehr ist. Natürlich wurde auch das Jugendamt und die Schulbehörde einbezogen, die aber wegen der Begleitung des Kindes etc. eh schon mit im Boot waren. Auf dem informierenden Elternabend für die Eltern der anderen Kinder der Klasse wurde dann ebenfalls berichtet, dass dieser Polizeipsychologe abschätzt ob wirklch eine Gefahr von dem Kind ausging oder nicht.

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eine Straftat gehört in die Hände der Polzei

Antwort von Caot am 15.01.2018, 10:07 Uhr

.... solange es kein Bagatelle ist.

Strafmündig sind die Kinder nicht, aber deliktfähig und je nach Schwere der Tat und Alter wird das dokumentiert.

Da du von einem "Rowdy" sprichst, gehe ich mal davon aus, dass es sich um ein einschlägig bekanntes Kind handelt und es um körperliche Gewalt geht. Hier gibt es eindeutig und ganz klare Grenzen.

Ich sehe hier viele in der "Pflicht". die Schule, die das thematisieren muss und natürlich die Polizei, die dokumentieren muss. Zudem sollte die Schule gegenüber den Eltern Haltung zeigen, unterstützend auch durch das weitergeben an die Polizei, denn die wird ja auch etwas tun.

Erlebt habe ich solche extremen Vorfälle noch nie. Bekannt ist mir lediglich, Telefondiebstahl. Aber hier war sofort die Polizei zur Stelle. Außerdem griffen es die Lehrer im Sozialkompetenztrainingsunterricht auf und die Sozialarbeiter wurden involviert.

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Re: Jugendakte

Antwort von cube am 15.01.2018, 10:09 Uhr

Zur allg. Info: unter Jugendakte ist keine polizeiliche Akte für unter 14-jährige zu verstehen.
Es ist die Akte, die beim Jugendamt geführt wird und z.B. auch Daten über Adoption oa Dinge enthalten kann.
Kommt es dann als Jugendlicher (also 14-21) zu weiteren Delikten, wird der Richter die Stellungnahme des Jugendamtes bei der Urteilsfindung berücksichtigen.
Die Akte ist aber nicht dazu gedacht, härter bestrafen zu können - sondern um einen bessern Gesamteindruck zu erhalten und dementsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Das kann nämlich auch die Weisung zum betreuten Wohnen sein, eine Ausbildungsstelle anzunehmen, an sozialen Kursen teilzunehmen etc.

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Das hast du wirklich sehr schön erklärt...............

Antwort von Charlie+Lola am 15.01.2018, 10:24 Uhr

...........

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UND...

Antwort von Mutti69 am 15.01.2018, 10:37 Uhr

...mitunter kann eine Anzeige dazu führen, den Eltern klar zu machen, dass sie eben doch nicht den Erziehungsauftrag mal eben an die Schule abtreten können.

Du hast es schön erklärt.

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Danke!!

Antwort von sce am 15.01.2018, 13:03 Uhr

Ganz vielen Dank für euer Wissen und eure Beiträge! Puh, da weiß man erst zu schätzen, wie unkompliziert das eigene Kind ist... dass das u.U. solche Kreise ziehen kann... aber im Grunde ja gut!
Nochmal ganz vielen Dank und eine gute Woche!

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Re: Tadel und Anzeige bei der Polizei

Antwort von Pamo am 15.01.2018, 20:59 Uhr

Und wenn das Kind eine Deliktakte hat, dann wird es ab dem 14. Geburtstag spannend und geht schnell zur Sache. Manche Eltern von wiederholt geschlagenen Mitschülern freuen sich dann - ich jedenfalls wäre in Startposition.

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Re: Tadel und Anzeige bei der Polizei

Antwort von Maroulein am 17.01.2018, 8:49 Uhr

Ich finde es kommt ganz drauf an was sie anstellen
Aber warum sollte z.b.Diebstahl nur mit einem Tadel geahndet werden,das darf man weder in der Schule noch sonstwo,wenn z.b.ein Mitschüler meinem Kind das Handy klaut würde ich ihnen ja auch anzeigen(meine war zum Glück nicht selber betroffen,aber ihre Freundin,es gab drei Jungen die haben die Kinder im Bus täglich abgezockt,wer nichts hatte wurde verprügelt-ein Tadel ist da nicht angemessen )
Im Falle von Gewalt ist es so das die Schulen da sehr Hilflos sind,klar ist es schwierig zu unterscheiden ob es harmlose Rangeleien so d oder wirklich Gewalt,aber auch hier-das ein Schüler bereits in der Grundschule eine Kette mitbringt,damit andere Verprügelt und würgt,wiederholt Mitschüler auf die Hauptverkehrsstraße schubst,glaubst du den interessiert ein Tadel?

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