Geschrieben von Marianna81 am 23.11.2017, 18:28 Uhr |
Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe
die Tochter wechselte nach den Sommerferien auf die weiterführende Schule. Jetzt brachte sie einen Zettel mit, wo steht dass die Mutter bitte einwilligen soll, dass der neue Klassenlehrer sich in Verbindung mit der Klassenlehrerin aus der Grundschulzeit setzt und sich über das Kind austauschen kann.
Da das Verhaeltniss zwischen der Grundschullehrerin und der Mutter ziemlich eingespannt war, will sie es nicht unterschreiben. Kann sie das verweigern?
Danke im voraus
Re: Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe
Antwort von dhana am 23.11.2017, 18:34 Uhr
Hallo,
ja klar, die Unterschrift ist freiwillig und wenn man nicht unterschreibt, dann dürfen die Schulen sich halt nicht ohne die Eltern austauschen.
Ich hab das noch nie unterschrieben, obwohl ich kein Problem mit den Lehrern hatte - aber ich mags halt auch nicht wenn der "kurze Dienstweg" genommen wird - wenn Fragen aufgetaucht wären, wär eich ja immer als Ansprechpartner da gewesen.
Abgesehen davon - normalerweise wird sich eh kein Lehrer mit dem alten Klassenlehrer in Verbindung setzen - es sei denn es treten wirklich Probleme auf. Ganz viele Lehrer sagen auch sie wollen das Kind erst mal unvoreingenommen kennenlernen.
Es wurde auch noch nie eine Frage an mich herangetragen, bei dem ein Kontakt zur alten Schule nötig gewesen wäre.
Gruß Dhana
Re: Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe
Antwort von Itzy am 23.11.2017, 18:49 Uhr
Ja sie kann die Unterschrift verweigern.
Re: Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe
Antwort von Mariakat am 23.11.2017, 19:03 Uhr
Sie muss nicht unterschreiben, wenn aber das Kind z.B. Lern Probleme hat und bisher schon Unterstützung bekam, dann ist es vom Vorteil, wenn die neue Schule das erfragen kann. Und das wird sehr wohl gemacht. Ansosnten müssen alle Tests etc neu gemacht werden. Das ist ein riesiger Zeitverlust, falls das Kind Unterstützung bräuchte.
Wenn sowieso alles In Ordnung ist, dann ist es egal. Auf jeden Fall kann ich dir sagen, dass wenn Eltern diese Unterschrift verweigern und es zu Problemen bei Lernen kommt, die offensichtlich schon früher bestanden haben und man durch eine Auskunft bei der altern Schule dem Kind hätte besser und schneller helfen können (wie z.B. keine nochmalige Testung oder von Anfang an individuelle Förderung etc), das einen unangenehmen Schatten auf das Elternverhalten wirft.
Re: Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe
Antwort von IngeA am 23.11.2017, 23:07 Uhr
Das hätte ich auch nicht unterschrieben. Ich bin der Meinung das sich jeder Lehrer erst mal selbst ein Bild vom Kind machen soll.
Bei speziellem Förderbedarf sieht es ev. anders aus, aber auch da können die grundlegenden Informationen erst mal über die Eltern laufen.
Ansonsten kann man die Einwilligungserklärung immer noch ausfüllen wenn dann wirklich Probleme auftauchen.
Ich sollte so etwas unterschreiben, damit eine Lehrerin der Grundschule das Kind im Vorschulunterricht im Kiga beurteilen und sich mit der Kindergärtnerin austauschen darf.
Nachdem von vornherein klar war, dass das Kind die Sprengelschule nicht besuchen wird, habe ich diese Einwilligung (beim 3. Kind) auch nicht gegeben.
LG Inge
ich würde das NIE unterschreiben
Antwort von Caot am 24.11.2017, 7:55 Uhr
..... aber mussten wir auch nie.
Ich weiß aber, dass zumindest hier im Stadtbereich immer alle Schulen 1x Jahr über die Übergänger zusammen sprechen. Also alle Grundschulen mit allen weiterführenden. Ich will nicht wissen, was da besprochen wird und wie über wen.
Re: Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe
Antwort von nils am 24.11.2017, 10:30 Uhr
Bei uns ist das auch so, dass sich die Sprengel-Weiterführende Schule mit der Grundschule austauscht über die Schüler.
Hätte das auch nicht gewollt, da mein Sohn nicht immer der einfachste war und ich möchte, dass sich seine neuen Lehrer ein unabhängiges Bild von ihm machen können. Er ist allerdings im Gymi und so hatte ich dieses "Problem" nicht.
Wenn du es nicht willst, unterschreibe es einfach nicht.
Heißt aber noch lange nicht, dass sie nicht doch reden. Wenn sie sich privat kennen, können sie sich ja auch austauschen.
Re: Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe
Antwort von 2auseinemholz am 24.11.2017, 10:43 Uhr
Hallo!
Ja klar kann sie das, sonst würde man sie nicht um eine Unterschrift bitten.
Im Übrigen richtig "gute" Sachen vom Kind sind ohnehin in der Schulakte drin und die wandert mit dem Kind durch alle Schulen. Da kann jeder Lehrer natürlich reinschauen, ohne Einverständnis der Mutter, aber die meisten Akten sind "leer".
Hier finden auch jährlich im Oktober/November Treffen zischen GS-Lehrern und der Weiterführenden Schulen statt zum Austausch, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass einzelne Kinder da ein Thema sind. Aus unserer GS sind genau 3 Kinder in das Gym meines Sohnes gewechselt. Diese Kinder sind verteilt auf 2 Klassen und insgesamt ist sein Jahrgang 8-zügig, also 240 Kinder aus dem Einzugsgebiet von ca.30 GSen, und nur wenige GSen sind einzügige - eher 2-3 -zügig.
Bei diesen Treffen (dauern 2 Stden.) geht es hauptsächlich darum generell einen Austausch über den Übergang von GS zu weiterführenden Schule zu ermöglichen.
LG, 2.
ich würde es auch nicht
Antwort von Ellert am 24.11.2017, 15:19 Uhr
ich unterschreibe sowas nicht ausser man kann mir die zwingende Notwendigkeit erklären
Klar macht das wieder einen doofe eindruck aber wir haben schliesslich aus guten Gründen Datenschutz
dagmar
Re: Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe
Antwort von Pamo am 24.11.2017, 22:12 Uhr
Natürlich kann sie das verweigern, wer soll denn ihre Unterschrift erzwingen?
(Ich habe es übrigens auch nicht unterschrieben)
vielen Dank für eure Rückmeldungen! Werde es weiter so leiten
Antwort von Marianna81 am 26.11.2017, 15:44 Uhr
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