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Geschrieben von PapaPapaPapa am 03.03.2018, 10:07 Uhr

Nebenverdienst Elterngeld - wie wird das berechnet?

Hallo.
Ich habe eine Frage zum Thema „Nebenverdienst Elterngeld“.

Meine Frage bezieht sich auf diese Aussage die ich auf einer Elterngeld Webseite zum Thema „Elterngeld – Nebenverdienst“ gelesen habe.

„Die zulässige Höchstgrenze von maximal 30 Wochenstunden im Durchschnitt des jeweilig für Elterngeld beantragten Lebensmonats des Kindes nicht überschritten werden.“

Meine Situation:
Ich bin Vater, meine Partnerin ist 12 Monate in Elternzeit und ich möchte nun 2 Monate Elterngeld beantragen. Wir wollten gemeinsam in Monat 11 & 12 in Elternzeit nehmen. Mein Sohn ist am 7.8.17 geboren.

Momentan bin ich Vollzeit beschäftigt.
So wie es momentan aussieht werde ich zum Beginn meines Elterngeldbezuges Arbeitslos sein.
(Mein Arbeitsvertrag ist bis zum 5.5.18 befristet und endet ohne das es einer Kündigung bedarf)
Ich könnte aber wieder zum letzten Viertel meines Elterngeldbezuges voll Zeit arbeiten.

Nun meine Frage:

Wenn ich der Einfachheit halber von 8 Wochen (2 Monate) Elterngeld Bezug ausgehen und ich davon 5 Wochen arbeitslos bin und drei Wochen wieder 40 Std./Woche arbeite, habe ich im Durchschnitt in den 2 Bezugsmonaten weniger als 30 Std./Woche gearbeitet.

Mir ist bewusst das ich mein Elterngeld Bezug dem Arbeitsamt melden muss und ich mit Abzügen zu rechnen habe.

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Liebe Grüße
Christian

 
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