Oktober 2019 Mamis

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Geschrieben von KasNat, 36. SSW am 24.09.2019, 7:46 Uhr

Vaterschaftsanerkennung und Co

Hallo ihr lieben,

Mal ein anderes Thema - vielleicht könnt ihr meine Neugierde stillen

Ich bekomme mit meinem neuen Freund ein Kind und wir (mein Nochehemann, mein Freund und ich) haben bereits vorm Jugendamt die Vaterschaftsverhältnisse beurkundet.

Nun wurde - wie es das Schicksal so will - der Scheidungstermin auf den Tag meines Kaiserschnitts gelegt.
Das ist natürlich nicht möglich und wird somit auf später verschoben - was aber auch bei mir die Frage aufwirft:

Wer wird nun als Vater eingetragen?
Der Mann mit dem ich verheiratet bin und der somit rein rechtlich der Vater wäre oder aufgrund der beurkundung mein Freund und somit der leibliche Vater?
Meiner Meinung nach erstes, oder?

Weiter bleibt auch noch die Frage, wann ich dann den Namen entsprechend eintragen lassen kann.
Mein Nachname ist auch unser Ehename, somit würde das Kind erstmal heißen wie ich.
Wir würden aber gerne nach ausländischem Recht noch den Namen meines Freundes als zweiten Nachnamen eintragen lassen.
Laut Standesamt ist das möglich - ich weiß nur nicht ob es das auch nach Geburt bzw durch Änderung des Vaters noch möglich ist oder ob der Name einmal drin steht und dann ist fertig.

Vielleicht hat ja einer von euch etwas ähnliches erlebt und eine Antwort.

LG

 
2 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung und Co

Antwort von XSonjaX, 38. SSW am 24.09.2019, 8:43 Uhr

Hi, bei mir war das damals so. Da ich zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet war, hatte die Kinder den Nachnamen von mir. Den hätten wir bis etwa 5 Jahre ändern können ohne Probleme. Da ihr die Vaterschaftsanerkennung schon gemacht habt, dürfte es aber kein Problem sein mit dem Nachnamen deines neuen Freundes.
Solang dein noch Ehemann die Vaterschaft aberkannt hat ist alles gut. LG

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Re: Vaterschaftsanerkennung und Co

Antwort von Lumpi8309, 34. SSW am 24.09.2019, 17:05 Uhr

Wann du noch verheiratet bist zum Zeitpunkt der Geburt, wird dein Ehemann eingetragen und ist auch rechtlich der Vater.
Auch wenn ihr die Vaterschaft vorher anerkannt habt ist diese schwebend unwirksam bis zur rechtskräftigen Scheidung.
Den Nachnamen kann man bis maximal 3 Monate nach der Scheidung umändern lassen. Später geht das nicht mehr, da bleibt der Name auch der Ehename.
Ich habe das auch gerade durch. Zum Glück hatte ich am Montag Scheidungstermin und diese ist gleich rechtskräftig. Nun müssen wir nur noch warten, das das Urteil schriftlich kommt. Dann wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam.
Lg

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