September 2019 Mamis

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Geschrieben von HeyDu! am 24.09.2019, 7:54 Uhr

Info: Rente

Huhu. Vielen unbekannt, daher einen Beitrag wert. Gibt's nur auf Antrag...

Ihre Kindeserziehung kann sich auf viele Arten positiv auf Ihr Rentenkonto auswirken. Wir honorieren Ihre Kindererziehung deutlich.

Das Wichtigste im ÜberblickIst Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt.Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die GUTSCHRIFT BIS ZU 3 JAHRE PRO KIND. Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.

Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen (ANTRAG V0800), sonst zählen sie nicht zur Rente! .

Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll. Sonst wird die Erziehung immer der Kindesmutter gutgeschrieben.

Wir wissen: Kindererziehung kostet Zeit – auch Ihre Arbeitszeit. Daher sorgen wir für einen Ausgleich und rechnen Ihnen bestimmte Zeiten während der Kindererziehung so an, als hätten Sie eigene Beiträge eingezahlt.

In einigen Fällen begründet dies überhaupt erst einen Rentenanspruch, für den Sie eine bestimmte Mindestversicherungszeit vorweisen müssen. Das kann sogar dazu führen, dass Sie später eine Rente erhalten, ohne jemals selbst eingezahlt zu haben.

Ein Jahr Kindererziehung bringt fast einen Entgeltpunkt.

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt.

Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 30 Euro Rente pro Monat.

Sie erziehen Kinder, arbeiten aber nebenbei? Prima – dann erhalten Sie diese Beiträge nämlich zusätzlich zu dem, was Sie selbst einzahlen. Dies gilt bis zur sog. Beitragsbemessungsgrenze.


Wer profitiert von der Erziehungszeit?

Erziehen Sie Ihr Kind selbst? Dann erfüllen Sie die Grundvoraussetzung zur Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Diese kann nämlich immer nur ein Elternteil zur selben Zeit in Anspruch nehmen. Das Elternteil, welches das Kind in dem Monat überwiegend erzieht, bekommt die Zeit angerechnet. Erziehen Sie Ihr Kind gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll sie der Vater erhalten, benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung hierfür.
Beachten Sie: Die Erklärung gilt immer nur für die Zukunft und für maximal zwei Monate rückwirkend.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html?https=1

 
3 Antworten:

Re: Info: Rente

Antwort von Spätsommer am 24.09.2019, 9:04 Uhr

Danke für die Info

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Re: Info: Rente

Antwort von Mrs_k am 24.09.2019, 9:13 Uhr

Ich habe einen Brief von meiner Rentenkasse bekommen, dass das automatisch läuft

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Re: Info: Rente

Antwort von HeyDu! am 24.09.2019, 9:28 Uhr

Wow, 2016 kam nix, gar nix. Deswegen hatte ich nicht daran gedacht und habe es erst jetzt für Kind 1 gemacht.

Bzw. vielleicht meinst Du automatisch für die EG Zeit... aber man kann ja auch auf Arbeit gehen und bis zum Höchstbetrag der Bemessungsgrenze anrechnen lassen... 36 Monate. Prüf lieber noch einmal. Ist ja deutschlandweit gleich...

Ich hatte angerufen und die Dame meinte nur: Nö, müssen sie schon beantragen. Da erinnern wir nicht daran und automatisch passiert da auch nichts. Steht such so auf deren Homepage...

LG

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