Januar 2019 Mamis

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von Lele92, 38. SSW  am 07.01.2019, 13:57 Uhr

Elterngeld

Hallo ihr lieben,
Bald ist es soweit auch für mich und ich kann es kaum abwarten
Nun hab ich mich getraut die Anträge fürs Kindergeld und Elterngeld auszufüllen.
Beim Antrag für das Kindergeld hatte ich keine Probleme, allerdings beim Antrag für das Elterngeld ein wenig.
Soweit ich konnte hab ich es ausgefüllt jedoch wollte ich fragen ob ihr wisst ob ich bestimmte Unterlagen zureichen muss die ich jetzt schon beantragen kann oder muss ich die Geburt abwarten und ob man sich an jemanden wenden kann zum unterstützen beim ausfüllen
Lieben Dank schon im Voraus

 
3 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von Maggily, 40. SSW am 07.01.2019, 14:49 Uhr

Du brauchst erstmal nur die Nachweise fürs Gehalt vorzubereiten und, soweit vorhanden, Heiratsurkunde. Sobald das Baby da ist, bekommst du eine Geburtsurkunde, die extra für die Beantragung des Elterngelds bestimmt ist.
Bei fragen kannst du die Elterngeldstelle anrufen, die helfen (zumindest bei uns in BW) sehr freundlich und ausführlich.

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Re: Elterngeld

Antwort von Bauchzwerg2.0 am 07.01.2019, 16:20 Uhr

Hallo aus dem DezemberBus,

also bei unserem Antrag (Schleswig Holstein) extra nochmal drin, welche Unterlagen gebraucht werden bzw wann welche Anlagen ausgefüllt werden müssen.

Ebenso sind die Mitarbeiter bei meiner Elterngeldstelle sehr nett und beantworten fragen gerne telefonisch oder auch per Mail.

Wie schon gesagt wurde kannst du die Gehaltsnachweise schon beilegen.

Nach der Geburt brauchst du die Geburtsurkunde für die elterngeldstelle, Das Formular vom Arbeitgeber ausgefüllt und die Bescheinigung der KK über Zahlung des Mutterschaftsgeldes (gibt es aber auch erst, wenn du die Geburtsurkunde an die KK geschickt hast).

LG, Bauchzwerg

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Re: Elterngeld

Antwort von Nenilein am 08.01.2019, 0:32 Uhr

Bei uns (Bayern) den letzten Steuerbescheid (von beiden Elternteilen), die letzten 12 Gehaltsnachweise vor Mutterschutz, Bestätigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld, die Geburtsurkunde und (wenn nicht selbstständig tätig) die Anlage N.

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