Mai 2018 Mamis

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Geschrieben von kleinemine, 23. SSW am 27.01.2018, 20:42 Uhr

elterngeld

Hey

Ich habe nochmal eine frage.

Bei meiner Tochter habe ich elterngeld plus beantragt. Somit hatte ich glaube ich 20? Monate elterngeld bekommen.

Jetzt sind wir am überlegen das mein mann auch in elternzeit geht sobald das baby geboren ist aber nur ein monat. Kann er nur ein Monat nehmen ? Oder muss er zu einem spätererein Zeitpunkt nochmal einen Monat nehmen?

Wir sind halt bei dem einen Monat schon stark am überlegen weil dann doch viel geld verloren geht.

 
7 Antworten:

Re: elterngeld

Antwort von knuspi am 27.01.2018, 20:52 Uhr

Er muss 2 Monate nehmen, ansonsten würde es als Urlaub gewertet werden. Aber ihr könnt ja frei wählen wann ihr die nimmt. Meine Tochter hat mein Freund direkt ab Geburt einen Monat genommen und dann nochmal nach einem Jahr einen Monat. Aber das ging schon ins Geld, das muss man wissen.

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Re: elterngeld

Antwort von weekend, 27. SSW am 27.01.2018, 21:03 Uhr

Ich dachte, er kann auch nur einen Monat nehmen, wobei Ihr dann gemeinsam nur Anspruch auf zwölf Monate habt. Erst wenn er zwei Monate nimmt, bekommt Ihr zusammen 14 Monate Elterngeld.

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Re: elterngeld

Antwort von knuspi am 27.01.2018, 21:07 Uhr

Wir wollten auch nur einen aber das wurde abgelehnt. War zumindest vor 2 Jahren so

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Re: elterngeld

Antwort von Lotterliese, 18. SSW am 27.01.2018, 21:30 Uhr

Man muss jeweils mindestens zwei Monate nehmen, sonst wird es abgelehnt. Ist meinem Kollegen so gegangen.
Beschäftigt Euch aber mal mit Elterngeld (2 Monate) oder Elterngeld Plus (4) in Verbindung mit Teilzeit bis maximal 30 Stunden die Woche. Dann ist der Verlust an Gehalt nicht ganz so groß, weil man anteilig Elterngeld erhält, dem AG fehlt der AN nicht ganz und man kann sich trotzdem gemeinsam ums Kind kümmern.

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Re: elterngeld

Antwort von kleinemine, 23. SSW am 27.01.2018, 22:27 Uhr

Das Problem ist eigentlich das er in der arbeit urlaubs Speere hat. Da die von Mitte März bis ca August /September hoch Saison haben.

So dachten wir könnten wir es vielleicht mit der Elternzeit überbrücken das er dann doch zu hause ist. Da es für unsere Tochter bestimmt auch nicht einfach ist.

Und ob er sich der Arbeitgeber dann auf 30 Stunden einlässt denke ich eher nicht da die in der hoch Saison eigentlich den ganzen Tag arbeiten 6.00 uhr- 17.30 Uhr oder von 9 - bis ende offen ist meistens ca 19.00 Uhr.

Hmm garnicht so einfach. Wenn man das Geld nicht umbedingt benötigen würde währe es viel einfacher.

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Re: elterngeld

Antwort von kleinemine, 23. SSW am 27.01.2018, 22:37 Uhr

Ich habe noch eine frage
Unten den Text habe ich im internet gefunden. Ich bin nun seit dem 22.5.2015 für 3 jahre in elternzeit. Habe ich es richtig verstanden das die mir das elterngeld berechnen indem ich die letzten 12 Monate vor dem 22.5.2015 einreiche?Ich dachte immer ich bekomme das mindeste sprich 300 €. Also mehr wie die 300 € da ich 40 Stunden die Woche gearbeitet habe.



Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Grundlage der Berechnung sind die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Monate, in denen die Mutter aufgrund der gesetzlichen Mutterschutzfristen nicht arbeiten durfte oder wegen einer schwangerschaftsbedingten Krankheit weniger verdient hat, zählen nicht mit. Das gilt auch für Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind oder Monate, in denen auf Grund von Wehr- oder Zivildienstzeiten Einkommen weggefallen ist. Statt dieser Monate werden weiter zurückliegende Monate zu Grunde gelegt. Wenn die Eltern es wünschen, bleibt es jedoch bei der Berechnung des Anspruchs auf Grundlage der letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes.

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Re: elterngeld

Antwort von weekend, 27. SSW am 28.01.2018, 9:41 Uhr

Es gibt hier auch ein Expertenforum, in dem eine Rechtsanwältin antwortet. Sucht dort vielleicht mal, ob es da schon jemand gefragt hat, und sonst fragt selbst mal.

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