November 2017 Mamis

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Geschrieben von Anka! am 17.08.2019, 21:39 Uhr

Das liebe Geld.....

Hallo
also so langsam ist es bei uns so weit und wir wollen, wie es Aprilscherz im Post unter uns formuliert hat, an einem 2020 Baby "basteln".
Allerdings ist das liebe Geld eine Frage die dabei immer ein bisschen im Hinterkopf ist.
Im Moment arbeite ich nur 50 Prozent und leider nicht mehr in meiner vorherigen Leitungsfunktion (das funktioniert mit 50% nicht) was sich eben auch auf dem Gehaltszettel bemerkbar macht. Allerdings stocke ich in wenigen Monaten auf 80 Prozent auf was auch schon vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Mein Elterngeld wird ja dann eigentlich ein "Mix" aus 50 und 80 Prozent sein. Jetzt aber meine Frage - und ich hoffe das weiß vielleicht jemand - wenn ich schwanger werde BEVOR ich die 80 Prozent antrete und ggf. ein Beschäftigungsverbot bekomme wird das Elterngeld dann nur auf die 50 Prozent angerechnet oder trotzdem auf beides, da im Vertrag ja verankert dass ich zu Zeitpunkt xy mit 80 Prozent weiterarbeite.
Und ja - es ist mir bewusst, dass das vielleicht blöd aussehen könnte, dass ich genau zu der Zeit in der ich aufstocke schwanger werde, aber nein - das war nicht von langer Hand geplant, sondern eigenlich wollte ich mir noch ein paar Monate länger Zeit lassen mit Kind Nr.2 was sich in den letzten Wochen aber nun einfach verändert hat.....

 
11 Antworten:

Re: Das liebe Geld.....

Antwort von subidu am 18.08.2019, 12:04 Uhr

Ich bin zwar wirklich kein Profi aber bin mir ziemlich sicher dass die 50 Prozent genommen werden.

Denn es wird ja das was du verdient hast für die Berechnung genommen und nicht das was du verdienen wirst.

Wie das aussieht wenn du quasi mit 80 Prozent ins beschaftigungsverbot startest weiß ich nicht aber wirklich nicht...

Es heißt ja nur dass volle lohnzahlung gegeben sein muss.. Hm

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Re: Das liebe Geld.....

Antwort von subidu am 18.08.2019, 12:07 Uhr

Und wie das ist wenn Meinungen sich ändern kenne ich auf jeden Fall.. Vor ein paar Wochen wollte ich auf keinen Fall noch ein Kind. Und im Moment haben mich meine hormone voll im Griff und schreien "Baby"

Aber ich möchte gerne noch etwas arbeiten und aus dem reinen Hausfrau und mutter dasein raus.

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Re: Das liebe Geld.....

Antwort von Gleya am 18.08.2019, 13:03 Uhr

Genau so ist es.

Dein Elterngeld wird aus dem berechnet, was du vor der Entbindung tatsächlich verdient hast. Die Elterngeldstelle will ja vom Arbeitgeber einen Nachweis des Gehaltes der letzten 12 Monate vor ET.

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Re: Das liebe Geld.....

Antwort von Senseo am 18.08.2019, 19:45 Uhr

Elterngeld ist klar, aber ich glaube die Frage geht darum nach was das Geld im bv berechnet wird. Die Antwort würde mich auch interessieren.

Und wie sieht es mit der Lohnausgleichszahlung aus? Also wenn aufgrund einer Schwangerschaft kein Nachtdienst mehr gemacht werden kann. Wie viele Monate werden da genommen um einen Mittelwert zu berechnen?

Ich schließe ein weiteres inzwischen auch nicht mehr völlig aus, aber ich glaube ich möchte erst einmal ein ganzes Jahr arbeiten, schon allein wegen dem lieben Geld...

Und was bis dahin ist steht auch noch in den Sternen, da ich eigentlich gerade sehr glücklich mit mit meiner Gesamtsituation bin.

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Re: Das liebe Geld.....

Antwort von Gleya am 18.08.2019, 21:21 Uhr

Upsi.... dann habe ich das falsch verstanden.

Ich kann es nicht mit Sicherheit sagen, aber wenn jemand ein schwankendes Gehalt bekommt (zb. durch Schichtzulagen oder Bonis), wird zb. in der Krankengeldberechnung ein Durschschnittslohn der letzten 3 voll gezahlten Arbeitsmonate genommen.

Beispiel BV ab heute : Verdienst aus den Monaten Mai + Juni + Juli.
Mai : 3000€ brutto
Juni: 2700€ brutto
Juli: 3500€ brutto

Der Arbeitgeber würde nun die Werte nehmen und einen Durschnitt errechen. 3000+2700+3500 = 9200€ Brutto durch 3 = 3067€ Durchschnittsbrutto. Das würde dann als Verdienst im BV monatlich gezahlt werden. So zumindest die mir bekannte Theorie.
Welche Klauseln bzw. Abmachungen in einem Arbeitsvertrag jedoch stehen, kann ich natürlich nicht sagen. Ich würde immer bei der Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers anrufen und nachfragen.

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Re: Das liebe Geld.....

Antwort von Gleya am 18.08.2019, 21:24 Uhr

Und ob man schon einen neuen Vertrag mit höherem Gehalt unterschrieben hat oder eine mündliche Absprache getroffen hat, spielt keine Rolle. Es zählt halt dass, was man bis zum Zeitpunkt X verdient hat. So zumindest mein Wissenstand. Wie immer, alle Angaben ohne Gewähr

Liebe Grüße

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Re: Das liebe Geld.....

Antwort von Schnuppel am 21.08.2019, 9:06 Uhr

Also wenn im Vertrag 80% verankert sind, müsste es dann rechtlich auch die Grundlage im BV sein. Anders sieht es aus wenn du es nur planst.

Hast du denn die Steuerklasse berücksichtigt und seid ihr in einer 3/5 Aufteilung zu deinen gunsten? Das mache ich gerade falls plan b nkcht aufgeht. Tatsächlich sind wir daher derzeit eher etwas "knapp" aber ich sehe es als Zwangssparen, dass wir dann mit der lohnsteuererklärung wieder bekommen.

Oder


Bzw. Hattest du zufällig Elterngeld plus und warst noch in 2019 Elterngeldempfänger (geht bis zum 14. Monat)? Dann könntest du nämlich über eine selbstständigkeit Anhand des Kalenderjahres 2016 berechnet werden. Bei mir ist bei Geburt 2019 ja nicht voll abgeschlossen deshalb werde ich es so nutzen

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Re: Das liebe Geld.....

Antwort von Schnuppel am 21.08.2019, 9:08 Uhr

Ah okay wenn es zurück berechnet wird dann ist es natürlich egal. Da hab ich dann unten wohl Quatsch erzählt

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Re: Das liebe Geld.....

Antwort von Gleya am 21.08.2019, 11:22 Uhr

Huhuuu!!

Nunja, dass war die Antwort auf die Berechnung bei einem schwankenden Einkommen. So kann man ein einen Durchschnitt errechnen bezüglich des Gehaltes im BV. Wenn natürlich eine Erhöhung oder ein Stufenaufstieg sowieso fix ist... kommt der natürlich hinzu. Ich steige alle 2 Jahre automatisch ein Gehaltsstufe weiter. Ob ich in BV bin, Elternzeit nehmen oder sonst was, ist egal. Das sind aber vertragliche Regelungen, die jeder individuell im Arbeitsvertrag stehen hat. Da schrieb ich ja oben, dass muss man dann selbst erfragen.

Offiziell bin ich 2 Jahre in Elternzeit gegangen . Da ich nicht wusste, ob es fix mit dem zweiten klappt, habe ich das zweite Jahre nur 30 Stunden gearbeitet. Und auf ein frühes BV spekuliert. Meine Elternzeit und meine reduzierte Arbeitszeit laufen offiziell bis zum 20.11.19.
Nun beginnt aber ab dem 10.09 mein neuer Mutterschutz. Das heißt, meine Elternzeit endet automatisch und damit auch der Teilzeitvertrag. Ich bekomme also automatisch für die Zeit des Mutterschutzes mein altes volles Gehalt einer Vollzeitstelle. Bin sehr gespannt, ob das mein Arbeitgeber reibungslos hinbekommt

Liebe Grüße

Sorry wenn ich ein bissl durcheinander schreibe...aber langsam ist mein Kopf nur noch ein großer Kaugummi und bekommt irgendwie nix mehr auf Kette

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Re: Das liebe Geld.....

Antwort von Anka! am 21.08.2019, 22:16 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten.

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Re: Das liebe Geld.....

Antwort von Senseo am 21.08.2019, 23:16 Uhr

Ich habe gerade §11 des Mutterschutzgesetztes gelesen.

Es zählen die letzten 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft.
Falls die Arbeit erst danach aufgenommen wurde die ersten 3 Monate.
Wenn es eine dauerhafte Erhöhung ist, muss diese berücksichtigt werden.

Ich war ein bisschen skeptisch, da es aus meinen Lohnabrechnungen nicht klar hervor geht.

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