von tina0589 am 15.11.2017, 12:04 Uhr |
Schreiben LAVG
Theresa hat heute vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit bekommen. Eine "Erinnerung" zur U6. Ich bin so ein bisschen überrascht. Ist die U6 so viel wichtiger als die bisherigen Untersuchungen?
Re: Schreiben LAVG
Antwort von Ani.Me am 15.11.2017, 13:23 Uhr
Hallo Tina,
die U6 ist nicht „wichtiger“, der Abstand ist nur zum ersten Mal länger. Im ersten lebenshalbjahr ist man ja dauernd zu U‘s oder zum Impfen beim Kinderarzt. Dann ist zum ersten Mal ein halbes Jahr Pause.
Wir bekommen für den großen auch für die Folge-Us immer Post.
Re: Schreiben LAVG
Antwort von tina0589 am 15.11.2017, 15:39 Uhr
Achsoooooo... Okay. Hatte mich halt nur etwas gewundert
Re: Schreiben LAVG
Antwort von Ancalime am 15.11.2017, 19:59 Uhr
Hier in SH gibt es seit der U3 Post.
Dem Schreiben liegt auch immer ein Kärtchen bei, dass der KiA nach erfolgter U unterschrieben u abgestempelt ans Amt zurück schicken muss.
Re: Schreiben LAVG
Antwort von mama-mama am 16.11.2017, 8:52 Uhr
Das ist ja krass. Und was passiert wenn nicht? Die Us sind ja immer noch freiwillig.
Re: Schreiben LAVG
Antwort von Ani.Me am 16.11.2017, 12:30 Uhr
Wenn jemand nicht teilnimmt, wird das Jugendamt informiert (nicht direkt, erst wird Kontakt mit der Familie aufgenommen usw).
Warum sollte man nicht gehen?
Re: Schreiben LAVG
Antwort von mama-mama am 17.11.2017, 6:51 Uhr
Für mich sehe ich keinen Grund, meiner Kleinen das vorzuenthalten. Aber ich dachte, die Us sind freiwillig. Wenn man außerhalb des Zeitfensters kommt, zahlt die Krankenkasse ja auch nicht mehr.
Re: Schreiben LAVG
Antwort von CrazyCatLady am 17.11.2017, 18:29 Uhr
Bei uns gabs das ab der U5 allerdings direkt von Jungendamt . Hab auch doof geguckt