September 2015 Mamis

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Geschrieben von Delale am 13.06.2017, 0:05 Uhr

Urlaubs Anspruch

Hallo allerseits,

werde im September wieder anfangen zu arbeiten, da sind schon 2 jahre Elternzeit rum. Jetzt habe ich im Internet etwas nachgeschaut und festgestellt, daß ich ja noch urlaubstage habe in den 2 Jahren. Habt ihr diese Tage auch in Anspruch genommen? Sollte ich das machen? Wie mache ich das?
Ich wäre echt sehr froh wenn jemand Erfahrung damit hat und mir eine Antwort gibt...

Danke schonmal

LG

 
2 Antworten:

Re: Urlaubs Anspruch

Antwort von Cojote am 16.06.2017, 14:00 Uhr

In der Elternzeit hat man keinen uraubsanspruch.
Höhstens der resturlaub vor der Elternzeit

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Re: Urlaubs Anspruch

Antwort von Blömsche am 13.07.2017, 12:42 Uhr

Ich hatte ja nur ein Jahr, daher noch den kompletten Resturlaub.

Bei unseren Langzeitkrankenfällen hier ist es so, dass der Urlaub aus dem Vor-Vor-Jahr nicht komplett verfällt, man behält den Anspruch auf den nicht genommen gesetzlichen Urlaub. Alles, was vom Tarif her darüber hinaus ging, ist weg.
Gesetzlicher: 24 Tage. Unser Tarifvertrag: 30 Tage.
Ich könnte mir vorstellen, dass das bei EZ Fällen auch so gehandhabt wird.

Schaue mal auf deinen letzten Lohnzettel vor dem Mutterschaftsurlaub, was du an Resttagen dort stehen hast. Danach würde ich in der Lohnbuchhaltung nachfragen, wieviel du noch Rest hast.
Je nach Größe deiner Firma könntest du auch den Betriebsrat fragen, was dir zusteht.

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