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Geschrieben von Tinchenbinchen, 17. SSW am 07.10.2011, 15:29 Uhr

Vaterschaft und Sorgerecht

Wir hatten das irgendwann als Thema und es war die Frage, ob vor oder nach der Geburt, ob es was kostet und derlei.

Ich wollte nur, falls es (noch) jemanden interessiert, sagen, dass wir das gestern erledigt haben und dass es vollkommen unproblematisch war:
beide Persos, Mutterpass, zwei Unterschriften, fertig.

Nichts bezahlt, kein Stress und nun isser nicht mehr nur Erzeuger, sondern gleichberechtigter Erzieher und Papa :-)

Ich würde das übrigens auf jeden Fall VOR der Geburt machen, denn falls euch was passiert, hat er andernfalls erstmal null Rechte an dem Kind.

 
16 Antworten:

Re: Vaterschaft und Sorgerecht

Antwort von Krümmel12, 17. SSW am 07.10.2011, 15:39 Uhr

ich bin den Traditionellen weg gegangen udn hab vorher geheiratet :)

aber danke für die info meine Schwester braucht das vll bald :)
Wart ihr auf dem Standesamt oder Einwohnermeldeamt?

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Re: Vaterschaft und Sorgerecht

Antwort von Tinchenbinchen, 17. SSW am 07.10.2011, 15:44 Uhr

Ehe ist mir zu monogam. Das passt nicht zu meiner Beziehungsphilosophie :D

Wir waren beim Jugendamt und müssen die beiden Urkunden dann vorlegen, wenn wir den Fuzzi beim Standesamt anmelden.
Und dann legen wir auch fest, welchen Nachnamen er bekommen soll (den vom Papa) und witzigerweise gilt das ab dann für alle nachfolgenden Geschwister.

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Re: Vaterschaft und Sorgerecht

Antwort von mf4 am 07.10.2011, 16:40 Uhr

Das stimmt doch gar nicht...
wenn das Kind geboren ist und er eine Vaterschaft anerkennt reicht das. ER muss kein Sorgerecht haben um Rechte am Kind zu haben.

Mit der Vaterschaftsanerkennung hat er kein Sorgerecht, wenn ihr nicht verheiratet seid... das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

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Re: Vaterschaft und Sorgerecht

Antwort von Tinchenbinchen, 17. SSW am 07.10.2011, 16:48 Uhr

Ich weiß grad nicht, ob wir uns missverstehen oder ich hab mich kuddelmuddel ausgedrückt:

Wenn er weder das eine noch das andere vor der Geburt macht, hat er im Falle eines Falles (Mutter stirbt) erstmal keine Rechte an dem Kind.

Deshalb war es mir zB wichtig, das vor der Geburt zu regeln.

Wenn er nur die Vaterschaft anerkennt, hat er im Falle einer Trennung (und eigentlich schon vorher) kein Erziehungsrecht und ich könnte theoretisch alle Entscheidungen alleine, bzw gegen ihn treffen.

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Re: Vaterschaft und Sorgerecht

Antwort von Meffilein, 17. SSW am 07.10.2011, 17:18 Uhr

wir habens damals ganz bewusst ohne sorgerecht geregelt. vaterschaft anerkannt ja, sorgerecht nein.
gleichberechtigt in der erziehung war mein (jetziger) mann dennoch immer, das finde ich auch selbstverständlich. aber im falle einer trennung sahen WIR einfach keinen vorteil im gemeinsamen sorgerecht, im Zweifel macht das nämlich alles nur noch komplizierter weil man für alles "offizielle" eine unterschrift vom ex braucht. .
man darf hier sorgerecht und rechte die ein kind gegenüber dem vater hat auch nicht durcheinanderwürfeln. sorgerecht heißt im prinzip nur das man alle entscheidungen gemeinsam fällen MUSS und sich dann immer einer querstellen kann. das fängt bei so "kleinigkeiten" wie einem bausparvertrag fürs kind an und geht über kindergarten oder schulentscheidungen und kann eben auch viel weiter gehen. aber z.b. selbst entscheiden das man z.b. 500km wegzieht darf man dennoch nicht in dem fall könnte der vater auch ohne sorgerecht das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen (was auch total berechtigt ist finde ich).

was für mich auch ausschlaggebend war (muss ich ganz ehrlich zugeben) das ich mit einem gemeinsamen sorgerecht im schlimmsten fall dem vater zugestanden hätte in wichtige entscheidungen MEINES lebens hineinzupfuschen, ich selbst aber an meinen expartner keinerlei ansprüche gehabt hätte wie z.b. nach einer scheidung. da sah ich irgendwie ein extremes ungleichgewicht. außerdem denke ich das jemand der mti dem kind nicht zusammenlebt gewisse entscheidungen garnicht fällen kann bzw. fällen können dürfte (z.b. die wahl der schule oder des kindergartens - wenn da dann ein expartner nur aus prinzip nein sagt dann wirds extreeeemst anstrengend)

da bei uns aber immer klar war das das im prinzip nur auf dem papier besteht und wir dennoch alle entscheidungen gemeinsam gefällt haben (was für mich als ELTERN ganz selbstverständlich ist) war das auch für meinen mann kein problem.

z.b. ein besuchsrecht hätte er ja auch ohne sorgerecht gehabt, denn vater ist er ja trotzdem. genauso andersum hätte das kind auch ohne sorgerecht rechtsansprüche "gegen" den vater gehabt z.b. unterhalt oder erbe.



naja nur als kleinen ausflug wie es bei anderen war - ich freue mich mit euch das ihr alles erledigt habt und nun dem neuen leben entspannt entgegensehen könnt.

wir sind inzwischen übrigends verheiratet und somit hat sich das thema sorgerecht und sonstige rechte dann von alleine "erledigt".

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Re: Vaterschaft und Sorgerecht

Antwort von mf4 am 07.10.2011, 18:41 Uhr

Ich habe das so gemacht, dass wir enige Tage nach der Geburt die Vaterschaftsanerkennung gemacht haben. Ging schnell und einfach von statten.

Ich bin getrennt und habe für 4 Kinder das alleinige Sorgerecht und ich finde das Thema wird überbewertet. Umgangsrecht hat ein Vater auch ohne Sorgerecht und im Falle Mama passiert etwas wäre er Ansprechpartner Nr.1.

Ich habe 2 jüngere und 2 erwachsene Kinder und wurde in 25 Jahren ganze 2 Mal gefragt wer Sorgerecht hat und musste das alleinige SR nachweisen, 1mal wegen Kontoeröffnung fürs Kind und 1mal wegen Kinderpässen. Alles andere egal ob KiTa- oder Schulanmeldeung, KH-Aufenthalten, Ops und und und... da interessierte keinen das Sorgerecht.

Im Alltag ist das Thema viel unkomplizierter als man vorher glaubt.

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bei uns auch so

Antwort von mf4 am 07.10.2011, 18:44 Uhr

Habe das alleinige SR, Kinder leben bei mir und was nutzt es, wenn Papa z.B. die Schulwahl nicht passt?
Der Vater ist und bleibt der Vater, hat großzügiges Umgangsrecht (hat vorhin seine Kids übers WE zu sich geholt) und da es außer ihm keinen gibt, der sich außer mir kümmern will und kann ist er auch sehr wichtig für mich... falle ich aus, muss z.B. ins Krankenhaus wüßte ich nicht wohin mit den Kindern.

Es gibt genug Eltern mit halbem SR aber der Umgang klappt nicht... das ist keine Garantie.

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Re: Vaterschaft und Sorgerecht

Antwort von sonji, 19. SSW am 07.10.2011, 21:27 Uhr

Kann mich nur anschließen, wenig Aufwand und kann viel Ärger vermeiden. Wir haben das bei Nr. 1 auch in der SS gemacht, obwohl bereits der Hochzeitstermin stand, wer weiß was passiert und so ist für den Notfall alles geregelt.


Sonja

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Re: Vaterschaft und Sorgerecht

Antwort von Vanny22, 17. SSW am 07.10.2011, 21:32 Uhr

Haben das auch gemacht bei Kind Nr. 1 obwohl wir paar Monate nach der Geburt geheiratet haben . Das stand zwar fest aber uns gings auch drum...wenn mir was passiert ist man auf der sicheren Seite. Ich bin da altmodisch :)

LG

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Re: Vaterschaft und Sorgerecht

Antwort von Tinchenbinchen, 17. SSW am 08.10.2011, 9:36 Uhr

Ich sehe das mit dem SR ein wenig anders und denke, dass das auch Sicht der Väter gar nicht überbewertet werden _kann_!
Ich gehe allerdings zB auch nicht selbstverständlich davon aus, dass die Kinder im Falll einer Trennung automatisch bei mir bleiben.

Mir/Uns war es wichtig, eheähnliche Voraussetzungen zu schaffen, weil ich es nicht richtig fände, dass allein die Tatsache, dass wir nicht verheiratet sind, bzw ich nicht heiraten will, ihn im Falle einer Trennung benachteiligt.

Wie man das SR regelt, falls man sich trennt, steht für mich auf einem vollkommen anderen Blatt.
Und dass wir in der Beziehung, SR hin oder her, gemeinsam entscheiden, dürfte wohl selbstverständlich sein^^

Wie gesagt: Ich halte die aktuellen Regelungen da für grundsätzlich falsch, sowohl gegenüber Unverheirateten als auch den Vätern gegenüber und habe dementsprechend gehandelt.
Bleibt aber ja jedem selbst überlassen :)

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Re: Vaterschaft und Sorgerecht

Antwort von mf4 am 08.10.2011, 10:51 Uhr

Das sieht man etwas anders, wenn man mal eine Trennung mit Kindern hinter sich hatte. Ich habe 2 Trennungen mit je 2 Kindern hinter mir und bin froh immer das alleinige SR gehabt zu haben.
Ich habe alle Pflichten zu 90% was die Kinder angeht, den Alltag und und und Da war und ist keiner, der 50% übernimmt und wenn ich mich für eine KiTa oder Schule entscheide könnte dann der Vater (der nicht einmal hier lebt) daher kommen und was degegen haben?
Ich habe zu 99% die Pflichten aber räume den beiden Kindsvätern meiner 4 Kinder großzügige Rechte ein... für die ich im Gegenzug keine Hilfe bekomme in meinen 90% Alltag mit den Kindern.
Das ich von beiden keinen Unterhalt für die Kinder sehen werde ahnte ich damals nicht... das bestärkt mich aber noch mehr darin, dass ihnen keine 50% zustehen.
Das sieht in einer aktuell gut laufenden Beziehung immer anders aus... da stellt man sich nicht vor, dass man allein da steht.

Ich kann euch nur wünschen, dass es so bleibt wie es ist. Hab ich mir auch immer gewünscht und als die Kinder ganz klein waren hatte ich auch die tolle kleine Familie, die man sich vorstellt.

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Re: Vaterschaft und Sorgerecht

Antwort von Tinchenbinchen, 17. SSW am 08.10.2011, 11:04 Uhr

Wie gesagt, ich sehe das anders und im Falle einer Trennung müsste das auch sicher nochmal neu geregelt werden.
Das sind für mich aber zwei verschiedene Dinge.

Wenn wir verheiratet wären, stellte sich diese Frage aber überhaupt nicht. Und ich fände es unfair, ihn zu benachteiligen, bloß weil ich nicht heiraten will, an eine Heirat aber in dem Fall so einiges geknüpft ist.

Ich kann aber natürlich verstehen, dass sich das aus deiner Sicht anders darstellt.

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das wird nichts neu geregelt

Antwort von mf4 am 08.10.2011, 11:53 Uhr

Wenn sich ein Paar trennt, welches geteiltes SR hat ist es fast unmöglich es neu zu entscheiden, es sei denn 1 Elternpaar ist ein drogensüchtiger verwahrloster Schläger, was das Kindeswohl gefährden würde. Es bleibt ist fast allen Fällen bei der Regelung, die vorher getroffen wurde.

Ich sehe übrigens keine Benachteiligung im alleinigen SR... das was man draus macht, wie man sich kümmert, ob man Rechte und Pflichten übernimmt, Verantwortung, Fürsorge, Liebe und und und... kann man nicht mit einem Blatt Papier regeln.

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Re: Vaterschaft und Sorgerecht

Antwort von nane973 am 08.10.2011, 12:39 Uhr

@mf4:
Ich perönlich finde es gut, das Du einen Weg mit alleinigem SR so gestaltest, das die Rechte des Vaters mit berücksichtigt werden.

Finde aber, das es nicht jede Mutter schafft, die Verletzungen die durch eine Trennung entstehen an zweite Stelle zu stellen.
Die nicht verheiratete Mutter bekommt nur durch die Geburt den Status - Alleine Entscheidungen treffen zu dürfen. Finde ich dem Vater gegenüber unfair. Man hat das Kind ja gemeinsam gezeugt, und auch im Falle der Trennung bleibt der Vater m.E. in dem Recht mitbestimmen zu dürfen.
Das Argument vieler Frauen, das er nicht zahlt und man als der Elternteil bei dem die Kinder leben die prozentuale Mehrarbeit hat, lasse ich für mich nicht gelten. Es besteht immer noch die Möglichkeit, das der Vater die Kinder zu sich nimmt. Das ist aber heutzutage immer noch eher selten der Fall. Und ich kenne genügend Väter die unter der Trennung zum Kind so leiden, das sie den Kontakt aus Selbstschutz abbrechen. Oder kein Geld zahlen aus lauter Verletzungen, mangel an Geld, etc... Vielleicht kümmern gerade diese Väter sich im Alter, vermachen ihr Erbe, unternehmen Reisen,..., und dann kann ich nicht ankommen und sagen - hattest damals kein Mitspracherecht aber trotzdem danke. Auf der anderen Seite, kann ich auch Väter verstehen, die gerade ohne Rechte sind - aber immer zu den Pflichten gedrängt werden, das diese rumbocken.
Ich selber habe zwei Kinder aus 1. Ehe und bin nun unverheiratet mit meinem Partner schwanger. Die Erfahrungen aus der Ehe und der Umgang mit den Kinder, Geld etc. sind nicht reibungslos verlaufen, alleiniges SR stand aber nicht zur Debatte und darum möchte ich auch meinem jetzigen Partner nicht das gemeinsame SR verwehren.

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Re: das wird nichts neu geregelt

Antwort von Tinchenbinchen, 17. SSW am 08.10.2011, 18:05 Uhr

Jedes verheiratete Paar hat automatisch geteiltes Sorgerecht. Natürlich können und werden da Sachen neu geregelt.

Und natürlich regelt sich das _innerhalb_ einer Beziehung nicht auf einem Blatt Papier. Ich sagte ja, dass es grundsätzlich in der aktuellen Situation erstmal nichts ändert.
Ich sehe es aber im Falle einer Trennung als Benachteiligung und schließe mich insgesamt mal nane an.

Es kann einfach nicht sein, dass mein Freund Vater ist, aber im Zweifelsfalle kein Sorgerecht hat, bloß weil wir nicht verheiratet sind.
Das IST ungerecht. Fertig.
Gleichberechtigt ist es eben schon dem Wortlaut nach nicht.

Aber das ist ja auch nur _meine_ Meinung. Weder in Stein gemeißelt noch ausschlaggebend für irgendwen und ich gehe auch niemanden an, der es anders sieht^^
Von daher...

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Re: Vaterschaft und Sorgerecht

Antwort von Bombalurina, 19. SSW am 10.10.2011, 8:02 Uhr

Wenn eines Tages mal meine bestellten Unterlagen hier einzutrudeln gedenken, werden wir noch dieses Jahe heiraten, daher stellt sich die Frage für uns hoffentlich nicht.

Trotzdem möchte ich meine Ansicht der Dinge hierlassen: Bei mir würde es im Falle einer Scheidung definitiv nur gemeinsames Sorgerecht geben. Erstens sind wir beide zum selben Anteil an der Entstehung des Kindes beteiligt, und zweitens ist man dann gezwungen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, wenn es tatsächlich zu einer Trennung kommen sollte.
Ich finde es immer total unverständlich, wenn Leute mit dem Menschen, den sie immerhin mal so sehr geliebt haben, dass sie ein Kind gezeugt haben, total brechen, nur noch schlecht über ihn/sie reden und kein gutes Haar mehr aneinander zu lassen. Kann mir schwerlich vorstellen, dass diese Ex-Partner/innen tatsächlich solche Arschlöcher sind, als die sie nach der Trennung/Scheidung dargestellt werden - sonst hätte man doch kein gemeinsames Kind bekommen.
Ergo: wenn ich mit jemandem ein Kind bekomme, muss ich schon ziemlich überzeugt von diesem Menschen und unserer Beziehung sein. Und so jemandem würde ich dann niemals im Leben das Kind einfach "wegnehmen" wollen. Und so jemandem traue ich dann auch zu, das ganze vernünftig regeln zu können, ohne das Kind noch zusätzlich zu belasten.
Wie gesagt, das gemeinsame Sorgerecht ZWINGT einen einfach, sich konkret, sachlich und vernünftig Gedanken zu machen, wie man das mit dem Kind nach der Trennung regelt. "Verletzungen" oder "Unstimmigkeiten" MUSS man dann einfach beiseite legen, wenn es ums Kind geht. Und genau das ist der erste Schritt in die einzig richtige Richtung, die es nach einer Trennung geben kann: BEIDE Eltern kümmern sich weiterhin ums Kind und tragen um Himmels willen nicht ihre eigenen Zwistigkeiten auf dem Rücken des Nachwuchses aus.

Meine Eltern haben das damals so gemacht, und man könnte jetzt nicht unbedingt sagen, dass sie sich einvernehmlich oder friedlich getrennt haben - dennoch habe ich nie das Gefühl gehabt, einen von ihnen zu "verlieren" oder ihm nicht mehr wichtig zu sein. Und wenn man sich schon trennen muss, dann doch bitte so, dass das Kind möglichst wenig drunter leidet.

Was anderes kommt für mich nicht in Frage mit einem Menschen, den ich doch immerhin mal so sehr geliebt habe, dass ich mit ihm die stärkste Bindung eingegangen bin, die es zwischen 2 Menschen geben kann.
Und ich werde nie verstehen, wie 2 Menschen, die ein gemeinsames Kind haben, sich jemals zu hassen beginnen können.

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