Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von jahresendfluegelpuppe am 14.11.2006, 18:24 Uhr

@alle: Elterngeld etc.

Hallo ihr,

das Folgende habe ich eben nebenan in den Foen gepostet, vielleicht kennt sich aber auch eine von euch gut damit aus! Bin für alle Antworten sehr dankbar!

VlG.

Ich habe einigen Informationsbedarf hinsichtlich des neuen Elterngeldes, dazu möchte ich Ihnen so kurz wie möglich unsere Situation erklären.
Unser Baby wird Ende April 07 geboren. Zu diesem Zeitpunkt besitze ich keinen Studentenstatus mehr (werde zum 31.3. exmatrikuliert wg. Abschluss). Mein Freund und ich sind nicht verheiratet und wir wohnen zusammen. Hartz IV brauche ich mit Sicherheit nicht beantragen, da mein Freund viel zu viel verdient und somit ja für meinen Unterhalt zuständig ist. Habe ich unter diesen Bedingungen Anspruch auf Elterngeld, da ich ja vor der Geburt des Kindes Studentin war und danach quasi "hauptberuflich" Mutter sein werde (soll ich mich trotzdem arbeitslos melden, auch wenn ich wahrscheinlich keine Leistungen erhalten werde?)? Ich habe von einem Mindestbetrag gehört, der wohl bei 300 Euro liegt, wenn man nicht erwerbstätig ist, würde ich dafür die Bedingungen erfüllen? Wenn nicht, welches sind dann die Bedingungen? Eine andere Frage: Welche Möglichkeiten der Krankenversicherung habe ich? Muss ich mich wirklich selbst versichern (über die Versicherung meines Freundes geht es ja nicht, da wir nicht verheiratet sind), oder besteht die Möglichkeit, dass das Sozialamt für die Krankenversicherung aufkommt, auch wenn man sonst keinen Anspruch auf Leistungen hat?

 
4 Antworten:

Re: @alle: Elterngeld etc.

Antwort von smoone1, 35. SSW am 14.11.2006, 19:26 Uhr

also die 300€ kriegst du meines Wissens nach. Ich würde trotzdem beantragen, auch wg Krankenversicherung, vielleicht kommt ja doch was bei rum.

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Re: @alle: Elterngeld etc.

Antwort von Nathalie86, 31. SSW am 14.11.2006, 19:57 Uhr

also du bekommst den mindestbetrag von 300 € auf jeden fall.da es beim neuen elterngeld egal ist wieviel dein partner verdient.beim arbeitslosengeld kommt es drauf an wieviel dein freund verdient das wird dann aufgerechnet.auf jeden fall würde ich das beantragen.wenn du dann nix bekommst hast du auf jeden fall gewissheit und es zumindest versucht.ich habe im übrigen einen artikel in einer zeitung über das neue elterngeld, wenn es dir hilft kann ich dir den gerne kopieren und per mail senden.
Liebe Grüße Nathalie

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Re: @alle: Elterngeld etc.

Antwort von jahresendfluegelpuppe, 17+1. SSW am 14.11.2006, 20:02 Uhr

Hallo,

vielen Dank für deine Info! :)
Hier meine Mail, würde mich sehr über den Artikel freuen. Weißt du auch, wann man am besten mit all den Anträgen anfängt? Jetzt hab ich ja noch Zeit... :)

suzannegeppert@yahoo.de

Danke und vlG!

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Re: @alle: Elterngeld etc.

Antwort von Nathalie86 am 14.11.2006, 20:12 Uhr

Also arbeitslosengeld kannst du schon vor der geburt beantragen aber elterngeld und kindergeld kannst du erst nachher beantragen da du dafür die geburtsbescheinigung deines babys brauchst.werde dir den artikel dann so bald wie möglich zuschicken.

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