Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Obsti am 16.09.2008, 14:08 Uhr

Wohnungskündigung

hallo.

Kann mir jemand sagen, ob ich die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten muss, auch wenn ich schanger bin!

Wir wollen in eine grössere Wohnung umziehen.

DANKE

 
9 Antworten:

Re: Wohnungskündigung

Antwort von Heidschnucke, 25. SSW am 16.09.2008, 14:11 Uhr

ja, natürlich mußt Du die 3 Monate einhalten, warum auch nicht, wenn Du schwanger bist?
Ich habe auch in der Schwangerschaft gekündigt und mußte 3 Monate einhalten.
Gruß

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Re: Wohnungskündigung

Antwort von Raniel am 16.09.2008, 14:11 Uhr

ja die musst du einhalten. du kannst natürlich fragen, ob dein vermieter dafür verständnis hat. aber ansich gibts dafür keine rechtlichen gründe.

lg

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Re: Wohnungskündigung

Antwort von babygirl82 am 16.09.2008, 14:17 Uhr

Hallo Obsti!

Ja, leider musst du diese Kündigungsfrist einhalten. Allerdings hast du die Möglichkeit, selbst nach einem geeigneten Nachmieter zu suchen, der die Wohnung ebentuell auch früher anmieten will. Damit hätte dein Vermieter dann keinen Mietausfall. Grundsätzlich ist aber dein Vermieter NICHT verpflichtet, deinen Nachmieter zu nehmen. Viele machen es aber aus Kulanz.

Wenn du jemanden gefunden hast (oder mehrere), dann soll(en) diese(r) auch gleich entsprechende Nachweise vorlegen (letzten 3 Gehaltsnachweise, Kopie Personalausweis, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom derzeitigen Vermieter). Als Faustregel gilt: die Miete sollte 1/3 des Nettoeinkommens nicht übersteigen.

Viel Glück!

lg babygirl (ausgebildete Kauffrau der Grundstücks- u. Wohnungswirtschaft)

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Re: Wohnungskündigung

Antwort von mamafürvier am 16.09.2008, 14:18 Uhr

Man ist 10 Monate schwanger und ich denke da ist es selbstverständlich, daß der Vermieter auf die Frist bestehen kann.
Kulanz erfragen ist aber immer ne Möglichkeit.

lG Kerstin

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Re: Wohnungskündigung

Antwort von MamavRene, 19. SSW am 16.09.2008, 14:44 Uhr

Hallo,

falls Du keinen Nachmieter findest (Du mußt dem Vermieter allerdings nur 3 Nachmieter anbieten), besteht die "normale" Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Ist der Vermieter jedoch mit keinem der 3 Nachmieter einverstanden,kannst Du auch schon früher aus der Wohnung.

LG
Natascha

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Re: Wohnungskündigung

Antwort von cosima_x, 22. SSW am 16.09.2008, 15:10 Uhr

huhu,

hatte vor ein paar Wochen die gleiche Frage, hatte bei Galileo gesehen das man die Kündigungsfrist nicht einhalten muss wenn Nachwuchs ansteht.
Habe dann hier die Rechtsberatung im Forum gefragt, die verneinte allerdings mein Anliegen..
Ich würde mal einen Anwalt fragen..

LG

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Re: Wohnungskündigung

Antwort von Raniel am 16.09.2008, 15:38 Uhr

wenn du vom vermieter die kündigung kriegst, kannst du einen aufschub von 6 monaten verlangen, das ist alles.

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@cosima

Antwort von mamafürvier am 16.09.2008, 16:21 Uhr

Ich habe das auch bei Gallileo gesehen. da war das Problem anders, weil die Frau kurz vor der Entbindung war. Ich denke nicht, daß eine SS ein Grund ist, wenn die werdende Mama erst am Anfang der SS ist.
Ich finde auch, daß man schließlich 10 Monate Zeit hat zum Planen.

lG kerstin

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JA! Wenn...

Antwort von tafkei am 16.09.2008, 18:05 Uhr

....familienzuwachs ist ein härtegrund für eine fristlose kündigung, wenn die wohnung VIEL zu klein ist.
viel glück

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