Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Danny_Ffm, 29. SSW am 03.08.2010, 11:32 Uhr

Wie lange vorher habt Ihr Euren KS-Termin bekommen?

Hallo zusammen,
ich weiß, dass es zum geplanten KS kommen wird bei mir und frage mich jetzt, wann ich in der Klinik anrufen kann, um den Termin zu machen. Da das Baby dann ja früher geholt wird, würde ja auch theoretisch mein Mutterschutz entsprechend früher anfangen. Das käme mir echt entgegen. Wie war denn das bei Euch? Normalerweise bekommt man den Attest für den Mutterschutz doch so in der 30. Woche, oder????

LG und danke
Danny

 
22 Antworten:

Re: Wie lange vorher habt Ihr Euren KS-Termin bekommen?

Antwort von Odigo am 03.08.2010, 11:45 Uhr

ich wusste das in der 25ssw.

mach ich nie wieder. ist nicht wirklich toll das vorher zu wissen. (mal vom ks selbst abgesehen)

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Re: Wie lange vorher habt Ihr Euren KS-Termin bekommen?

Antwort von fischli am 03.08.2010, 11:48 Uhr

Soweit ich weiß richtet sich der Beginn des Mutterschutzes nach dem ET

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Re: Wie lange vorher habt Ihr Euren KS-Termin bekommen?

Antwort von Danny_Ffm, 29. SSW am 03.08.2010, 11:53 Uhr

Ja sicher richtet sich der Mutterschutz nach dem Entbindungstermin. Aber wenn ich erst 4 Wochen vor dem KS den Termin habe, dann gehen mir doch 2 Wochen Mutterschutz flöten. Deswegen meine Frage.
Vielleicht rufe ich da einfach mal an.....

LG danny

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Re: Wie lange vorher habt Ihr Euren KS-Termin bekommen?

Antwort von yunis, 32. SSW am 03.08.2010, 12:10 Uhr

man geht zur besprechung in der klinik der wahl zwischen 34 und 36 ssw. bei uns werden vorher auch keine termine vereinbart...
der mutterschutz richtet sich nach et....
lg

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Re: Wie lange vorher habt Ihr Euren KS-Termin bekommen?

Antwort von Wonneproppen, 22. SSW am 03.08.2010, 12:22 Uhr

Hallo,

also ich wußte immer erst so knapp 2 Wochen vor dem KS, wann es so weit sein soll. Viel früher hätte ich es auch nicht wissen wollen.

Und vom Mutterschutz geht dir keine Zeit verloren. Denn dir steht eine gewissen Zeit an Mutterschutz zu. Und die zwei Wochen, die der Zwerg vorher geholt wird, wird dann hinten an den Mutterschutz dran gehängt. Du hättest dann anstelle der 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt eben 10 Wochen.

Gruß Dani

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Ah, danke für Eure Antworten. Dann muss ich mich noch ein bisschen länger abrackern :-(

Antwort von Danny_Ffm, 29. SSW am 03.08.2010, 12:25 Uhr

..

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Was ist denn der Anlass für den KS?

Antwort von huehnchen69 am 03.08.2010, 12:27 Uhr

Hallo Danny,

Aus welchem Anlass wird denn bei dir ein primärer KS nötig?
Denn wenn es nicht einer der eher seltenen Gründe ist, bei denen Wehen gefährlich für dich oder dein Baby sind (Plazenta praevia beispielsweise), würde ich empfehlen, zumindest drüber nachzudenken, ob du nicht das Einsetzen der eigenen Wehen abwarten möchtest, und dann den KS vornehmen lässt.
Zumindest für das Kind ist das die beste Vorgehensweise (wenn medizinisch nichts dagegen spricht). Denn man kann sicher sein, dass das Kind bereit ist, es bekommt einen Teil der Hormone, die es bei der Geburt normalerweise kriegen würde, und es kommt seltener zu Anpassungsstörungen.

Mein Großer beispielsweise kam an ET+14, und war überhaupt nicht übertragen. Wenn man den, wie vielerorts üblich, 2 Wochen vor ET per KS geholt hätte, wäre er von der Entwickung her eine Frühgeburt gewesen.

Liebe Grüße und alles Gute,
Sabine

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Re: Ah, danke für Eure Antworten. Dann muss ich mich noch ein bisschen länger abrackern :-(

Antwort von knuffi82, 36. SSW am 03.08.2010, 12:27 Uhr

Hallo.

Es ist so wie meine Vorredner schon geschrieben haben.

Zwecks Termin:
Ich hab in der 33/34 Woche einen Termin zur Geburtsplanng in der Klinik gemacht.

Und in der 35 Woche bin ich hin und hab meinen Termin bekommen.
Mein Zwerg wird 8 Tage vorher geholt.

lg Karina

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Re: Wie lange vorher habt Ihr Euren KS-Termin bekommen?

Antwort von Dreikindmama am 03.08.2010, 12:31 Uhr

Hallo,

der Beginn des Mutterschutzes richtet sich nach dem errechneten ET. Kommt durch den geplanten KS dein Kind früher, hast du zwar vor ET nicht so lange Mutterschutz als wenn dein Kind genau am ET zur Welt kommen würde (was die wenigsten Kinder machen) aber das was dir vorher an Mutterschutz fehlt, wird dir hinten dran gehängt, so dass du auf alle Fällte insgesamt 14 Wochen Mutterschutz hast.

§ 6 Beschäftigungsverbote nach der EntbindungMuSchG ( Mutterschutzgesetz )

(1)
1Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. 2 Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte.

Gruß

Sylvia

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Re: Was ist denn der Anlass für den KS?

Antwort von AllisonCameron am 03.08.2010, 13:20 Uhr

Mir war so klar, dass diese Frage wieder kommt. Muss sie hier Rechenschaft ablegen, warum sie einen KS haben möchte? Das war ja gar nicht ihre Frage oder?

Ich hätte meinen Wunschkaierschnitt (ja ich böse Mama) in der 38. SSW gehabt, allerdings wollte mein Sohn schon vorher kommen und ich habe mir dann in den Wehen den WKS gewünsch. ;o)

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Re: Was ist denn der Anlass für den KS?

Antwort von Pitry am 03.08.2010, 13:23 Uhr

Hühnchen hat doch direkt erklärt, weshalb sie nachfragt....

Das war doch nicht böse gemeint, das merkt man doch.

LG

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Re: Was ist denn der Anlass für den KS?

Antwort von Danny_Ffm, 29. SSW am 03.08.2010, 13:35 Uhr

Es ist kein Wunsch-Kaiserschnitt. Mein Becken ist querverengt und ich werde kein Risiko eingehen, dass meine 2 alten KS-Narben unter den Wehen Probleme machen.
Liebe Grüße

Danny

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@Allison: Was legst du mir denn hier...

Antwort von huehnchen69 am 03.08.2010, 14:07 Uhr

...schon wieder für einen Quatsch in den Mund?

Mir gegenüber braucht sich niemand für einen KS zu rechtfertigen, und ich habe noch nichtmal was gegen einen WKS (wenn die Ärzte ordentlich aufklären, und die Extrakosten von der Gebärenden selbst bezahlt werden).
Jede Gebärende sollte sich frei entscheiden können, welche Form der Geburt für sie am besten ist.

Da aber viele KS-Frauen nicht wissen, dass es (außer einem ausgeruhten OP-Team und dem Golftermin des Arztes) *meistens* keine zwingenden Gründe gibt, einen KS vor Einsetzen der Wehen zu machen, es aber (durch einige Studien belegt, das ist nicht auf meinem Mist gewachsen) gute Gründe gibt, die Wehen abzuwarten, wollte ich diese Information weiterreichen.

Was die TE damit anfängt, ist selbstverständlich ihre Sache, und für ihre Entscheidung wird sie gute Gründe haben, egal in welche Richtung sie ausfällt.

Aber bei dir habe ich ohnehin den Grund, dass du mich gerne missverstehst, oder mir seltsame Absichten unterstellst. Darum wird vermutlich diese Erklärung auch nicht helfen, deine Vorurteile mir gegenüber auszuräumen.

Beste Grüße,
Sabine

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Re: @Allison: Was legst du mir denn hier...

Antwort von AllisonCameron am 03.08.2010, 14:23 Uhr

Ich bitte Dich und werde auch dazu nicht sagen, weil Dein Sarkasmus und die Ironie in Deinen Zeilen sehr deutlich rauszulesen waren.

Liebste Grüße AC, die ihren WKS kostenlos bekommen hat

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@Allison

Antwort von SilkeJulia am 03.08.2010, 14:40 Uhr

Um zu sagen, wann ein KS durchgeführt werden sollte ist es wichtig zu wissen, warum er gemacht werden soll.
Ich lese weder Ironie noch Sarkasmus aus den Zeilen meiner Vorschreiberin, das ist wohl eine Sache der Betrachtungsweise (denn das geschrieben Wort und das gesprochene, jaja... *g*)

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Re: Wie lange vorher habt Ihr Euren KS-Termin bekommen?

Antwort von MissDiana, 34. SSW am 03.08.2010, 14:50 Uhr

Hallo,
also wenn es der gelbe Zettel ist den Du von deinem Frauenarzt bekommst
(wegen Mutterschutz) und wo Du die Rückseite dann ausfüllen mußt und an deine Krankenkasse schicken mußt. Den bekommst Du 6-7 Wochen vor Entbindungstermin. Bekommst dann Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor Entbindung und 8 Wochen nach Entbindung soweit ich weiß.
LG

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muss man einen WK selbst bezahlen?

Antwort von diemichi, 32. SSW am 03.08.2010, 15:03 Uhr

Wusste ich gar nicht...

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wg MuSchutz

Antwort von SilkeJulia am 03.08.2010, 15:09 Uhr

Hallo,

du bekommst nicht mehr Mutterschutz, wenn dein Kind früher geholt wird.
Du hast immer die 6 Wochen vor dem errechneten Termin und 8 Wochen nachher.
Beispiel:
ET 15.10.
MuSchutz: 3.9. - 9.12.
Wenn das Kind nun am 10.10. zur Welt kommt, hat man trotzdem bis 9.12. Mutterschutz.
Wenn das Kind am 25.10. zur Welt kommt, endet der Mutterschutz erst am 14.12.

Demnach hätte ein früher Kaiserschnitt für dich diesbezüglich keine Vorteile.
Tatsächlich ist es so: Wenn keine krankhaften Prozesse vorliegen, die die Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährden hat ein Kaiserschnitt vor dem ET keinerlei Vorteile. Es wird aber oft so gemacht, damit nicht die Situation entsteht, dass die Frau Sonntag morgens um 3 mit Wehen in der Kreißsaaltür steht und dann das OP-Team zusammengetrommelt werden muss.
Wenn man den Termin 10-14 Tage vorher ansetzt, kann man davon ausgehen, dass vorher keine Wehen auftreten und in Ruhe montags morgens um 8 den KS machen.
Es geht hierbei nur um Planbarkeit, nicht um irgendwelche gesundheitlichen Vorteile.
Wie gesagt - es sei denn, es gibt Gründe, bei denen Wehen gefährlich wären.

LG,
Silke

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Re: wg MuSchutz

Antwort von Wonneproppen, 22. SSW am 03.08.2010, 16:26 Uhr

Also wenn der ET der 15.10. ist und das Kind am 10.10. kommt, dann werden die restlichen Tage hinten dran gepackt. Ich weiß wovon ich rede, denn meine letzten zwei kamen 11 Tage vor ET und diese Tage wurden hinten dran gezählt.

Hier Auszug aus dem Gesetzestext "Bei einer Frühgeburt sowie bei einer sonstigen vorzeitigen Entbindung verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte."

Und sollte man über ET gehen, bekommt man die Tage die man über ET geht z.B. auch nachträglich an Mutterschaftsgeld bezahlt.

Klar geht es beim KS um die Planbarkeit und das mit dem auf die Wehen warten ist ja schön und gut. Aber es gibt auch Frauen, die von allein keine Wehen bekommen. Die könnten dann wohl auf Wehen warten bis sie schwarz werden.

Gruß Dani die dieses Jahr ihren 3. KS haben wird

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Re: muss man einen WK selbst bezahlen?

Antwort von AllisonCameron am 03.08.2010, 16:27 Uhr

Nein muss man nicht, auch wenn viele WKS-Verachter das gerne so hätten

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Ja, müsste man selbst zahlen

Antwort von huehnchen69 am 03.08.2010, 19:22 Uhr

Und wenn du deiner KK sagst, dass du einen KS willst, weil dir das einfach lieber ist als eine Spontangeburt, wird sie dich auch zur Kasse bitten.

Aber die FAs erfinden normalerweise Indikationen (vermutlich meistens die "Übermäßige Angst vor der Geburt", die sich ja nicht richtig nachweisen lässt), so dass die KK die Kosten übernimmt.
Und das finde ich ein Unding: Jede Frau, die außerklinisch ihr Kind zur Welt bringt, und der KK jede Menge Geld spart, muss auch noch die Rufbereitschaftspauschale von um die 200 Euro selbst bezahlen, und jede Frau, die einen WKS haben möchte, bekommt diesen um ein Vielfaches teureren Eingriff bezahlt, bloß weil die Ärzte den Kassen die Hucke vollügen. Einen Sinn sehe ich darin nicht. Schließlich wird ja auch sonst jede Wunsch-OP (Schönheits-OP, Sterilisation etc.), die nicht medizinisch indiziert ist, vom Patienten selbst gezahlt. Ich sehe keinen Grund, warum ein WKS eine Ausnahme bilden sollte.

Und damit es nicht wieder Geschrei gibt: Selbstverständlich *ist* übermäßige Angst vor der Geburt für manche Frauen ein realer Grund für einen KS, und das fällt dann auch nicht in die Definition WKS.

Beste Grüße,
Sabine

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Re: Ja, müsste man selbst zahlen

Antwort von AllisonCameron am 03.08.2010, 19:55 Uhr

Ja das Leben ist so tragisch...kann man wohl nichts machen.

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