Geschrieben von Saturnchen am 12.01.2011, 12:06 Uhr |
Wie ist das mit dem Elterngeld, wenn......
.....man 14 Wochen vor der Geburt krankgeschrieben wird?
Ich mein ab 6 Wochen kriegt man ja Krankengeld aber wird das Elterngeld dann vom Krankengeld berechnet oder vom normalen Gehalt?
Weiß da einer Bescheid oder hatte das?
Bin dankbar für jede Antwort!
glg und einen schönen Tag
Re: Wie ist das mit dem Elterngeld, wenn......
Antwort von Pfefferblume am 12.01.2011, 12:09 Uhr
Wenn du länger als 6 wochen krank geschrieben ist, dann solltest du dir von deinem arzt ein beschäftigungsverbot ausstellen lassen, damit bekommst du weiterhin dein volles gehalt. das elterngeld berechnet sich in diesem fall aus den 12 monaten VOR beginn des beschäftigungsverbots
@Pfefferblume
Antwort von Saturnchen am 12.01.2011, 12:11 Uhr
ja das weiß ich auch aber meine Ärztin macht das nicht weil sie Angst hat das mein AG sie verklagt, deswegen frag ich nach dem krankgeschrieben sein (weil ich denke, dass sie das stattdessen evtl. macht) denn eigentlich will sie nicht das ich arbeite.
ein bischen vermurkst aber danke dir
@ Saturnchen
Antwort von Nadine070279, 24. SSW am 12.01.2011, 13:07 Uhr
Hallo,
ruf direkt in der Elterngeldstelle Deines Bundeslandes an, die helfen gerne weiter und können Dir das dann auch gleich genau erklären. Telefonnummern findest Du im Internet.
Schöne Kugelzeit!
hab auch ne frage dazu!
Antwort von Tuffie23, 24. SSW am 12.01.2011, 13:14 Uhr
hab auch ne frage zum elterngeld!
ich hab ja in der nacht gearbeitet... ne 100% stelle als nachtwache UND einen 400 euro job dazu. wird bei der berechnung des elterngeldes der 400 euro job auch berückstichtigt? und wird es am nettogehalt gerechnet oder am grundgehalt? (bei mir haben die nachtzuschläge ca 300 euro pro monat ausgemacht)... oder werden die zuschläge nicht mit eingerechnet?
kennt sich jemand aus?
Re: hab auch ne frage dazu!
Antwort von falous am 12.01.2011, 13:22 Uhr
wenn deine zuschläge mit auf dem lohnstreifen stehen wird es angerechnet.genauso weihnachtsgeld .denn es wird ja ein durchschnitt der letzten 12 monate genommen
Re: @Saturnchen
Antwort von Princess01, 36. SSW am 12.01.2011, 13:40 Uhr
Wieso sollte der AG dagegen Klagen!? Er bekommt das Geld von der KK wieder wenn er weiter deinen Lohn zahlt und du mit Beschäftigungsverbot zu Hause bist.
So hast Du ne Menge geldliche Einbußen.
Mein Arzt ist da schon seeeehr eigen und stellt es so gut wie nie aus und selbst ich habs bekommen(Chef hält sich nicht an den Mutterschutz, Wehen, Druck nach unten...).
Würde ganz dringend nochmal mit ihr sprechen.
Re: Wie ist das mit dem Elterngeld, wenn......
Antwort von Pabelu, 16. SSW am 12.01.2011, 14:12 Uhr
Hallo,
wurde auch ab der 22. SSW krank geschrieben bei meinem Sohn.
BV gibt es nur wenn der Job für die Schwangerschaft schädlich ist.
Z.B. schwerr heben, langes Stehen, Chemikalien, Imunschutz,...
Bei einem Bürojob ist ja nicht der Job Auslöser für die Sachen,
wie bei mir z.B. hoher Blutdruck.
Da gibt es dann die Krankschreibung.
Du kannst in diesem Fall bei der Berechnung des Elterngeldes
dann nicht die 12 Monate vor der Geburt angeben sondern z.B
18 bis 6 Monate vor der Geburt angeben.
Ich hatte keine Einbüßen beim Elterngeld durch die Krankschreibung.
VLG Bea