Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von jessika, morgen 29. SSW am 09.11.2006, 18:51 Uhr

Wichtige Frage zum Thema Anträge bei Ämtern

Hallo ihr,

mir liegt schon seit einiger Zeit ein paar wichtige Fragen schwer im Magen und irgendwie sind die von dem Ämtern nicht richtig in der Lage mich ausreichend zu informieren. Oder ich bin zu blöd.

Also:

Ich bin noch in der Lehre, mit bestehen der mündlichen Prüfung im Januar ausgelernt.

ET ist der 02.02.

So.

Nun hab ich von der Caritas erfahren das ich anrecht auf ALG I hab.

Das Arbeitsamt sagt nein hab ich nicht, da ich nach dem Mutterschutz meine Elternzeit nehmen will und somit nicht in die Kategorie "Arbeitssuchend" falle.

Also muss ich mich nicht mal, laut denen, Arbeitslos melden.

Das ist Problem 1.

Nun hab ich erfahren, da ich ja noch unter 25 bin, das meine Mutter mein Alg II beantragen muss, wenn das Kind noch NICHT da ist.

Ist es auf der Welt muss ICH es beantragen.

Komische sache, aber okay.

Das wäre Problem Nummer 2.

Beantragt man das nicht schon ca nen Monat davor oder wie läuft das?!

Und ich wüsst mal gern wo ich die ganzen Papiere her bekomme

für

-Kindergeld
-Erziehungsgeld
-Kinderzuschlag

Bei welchen Ämtern muss man da den Antrag einholen?
Versorgungsamt?

Ihr seht, ich steh ganz schön auf dem Schlauch und komme mir ganz schön dumm vor, dabei bin ich nicht auf den Kopf gefallen, aber die Sachen bereiten mir Kopfzerberechen.

Kann mir jemand genaueres sagen, und bitte nur wenn ihr es wirklich Wisst, keine Vermutungen bitte, bin schon verwirrt genug!!!!

Ich danke euch jetzt schon...

lg Jessy

 
4 Antworten:

Re: Wichtige Frage zum Thema

Antwort von bubu84, 37. SSW am 09.11.2006, 19:01 Uhr

Also, ich habe mit 20 mein Alg II auch selbst beantragt!!! Und die haben nicht mal nach meinen Eltern gefragt!
Kindergeld-Antrag gibt es beim Arbeitsamt.
Erziehungsgeldantrag gibt es beim Landkreis oder bei der Krankenkasse.
Das weiß ich, weil ich meine Anträge schon ausgefüllt habe. (soweit möglich)
Das Alg beantragst du, sobald du weist, dass du nicht übernommen wirst.


LG
Christine

P.S.:
Ich bin am Anfang der SSW zu meiner Krankenkasse gefahren, dort hat sich dann eine Angestellte in aller Ruhe mit mir hingesetzt und mir alles erklärt. Kann ich dir auch nur empfehlen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wichtige Frage zum Thema

Antwort von jessika, morgen 29. SSW am 09.11.2006, 19:09 Uhr

Danke!

Also ich weiß schon länger das ich nicht übernommen werde, aber das ist mir auch ganz recht.

Ich will, sofern es möglich ist, nach dem Erziehungsurlaub noch eine andere Ausbildung hinten dran hängen, die dauert dann ja auch nur noch 2 Jahre.

Gut dann weiß ich was ich nächste Woche in angriff nehmen werde :)

Vielen lieben dank.

Jessy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wichtige Frage zum Thema

Antwort von bubu84, 37. SSW am 09.11.2006, 19:29 Uhr

Na dann lass dich mal nicht von den ganzen "wunderbaren" Beamten ärgern!!! ;o) Ich kenn das, kann ganz schön stressig sein. Nimm dir Zeit und Ruhe. Aber du schaffst das schon. Wirst sehen, ist alles halb so wild.

Liebe Grüße und lass dich nicht ärgern.
Christine

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wichtige Frage zum Thema

Antwort von Sabrina NR.1, 5+3. SSW am 09.11.2006, 22:47 Uhr

Also Alg II mußt du sobalt du weist das du nicht übernommen wirst beantragen.Aber da kommt es auch aufs Einkommen deines Patners an.
Fürs Kindergeld kannst du dir jetzt schon einen Antrag von deinem zuständigen Arbeitsamt zuschicken lassen.
Erziehungsgeld gibt es ja ab 2007 nicht mehr, das ist dann Elterngeld. Dein Elterngeld kannst du dir ausrechnen lassen im Internet. Geh auf Google und gib Elterngeld ein.
gruß Sabrina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.