Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von emanski, 35. SSW am 16.11.2006, 14:29 Uhr

wichtige Frage zum Elterngeld

Ab wann bekommt man das Geld eigentlich? Neu und alt würde mich interessieren.

Wird es nach dem Mutterschutz gezahlt, oder schon ab dem ersten Lebensmonat?

Danke für alle Antworten

LG

 
16 Antworten:

Re: wichtige Frage zum Elterngeld

Antwort von two_kids am 16.11.2006, 14:42 Uhr

man bekommt das elterngeld ab der geburt. wenn das mutterschaftsgeld allerdings das elterngeld übersteigt, bekommt man in der zeit kein elterngeld.

lg two_kids

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elterngeld

Antwort von estragon, 17. SSW am 16.11.2006, 14:43 Uhr

wie es mit erziehungsgeld ist weiss ich nicht - aber das elterngeld gibt's ab dem 1. tag nach der geburt - da aber das mutterschaftsgeld zu hundert prozent auf das elterngeld angerechnet wird, bekommst du also - wenn du anspruch auf mutterschaftsgeld hast - erstmal 2 monate mutterschaftsgeld und dann 10 monate elterngeld - oder 12, falls ihr die vatermonate in anspruch nehmt. frauen die keinen anspruch auf mutterschaftsgeld haben oder deren mutterschaftsgeld niedriger ist als ihr anspruch auf elterngeld bekommen elterngeld entsprechend eher bzw. die differenz zum mutterschaftsgeld oben drauf.
ich hoffe, das war verständlich.
andrea
p.s.: und für alle, die sich für das elterngeld interessieren: elterngeld.net ist ne sehr informative seite mit einer sehr kompetenten forumsbetreuung...

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Re: wichtige Frage zum Elterngeld

Antwort von Stefonia, 21. SSW am 16.11.2006, 15:00 Uhr

Hey,
also soviel ich weis, bekommt man das Erziehungsgeld, wenn man bis 31.12.06 ein Kind bekommen hat. Das gibts dann 2 Jahre nach dem Mutterschaftsgeld über 300 Euro oder ab 1 Jahr in Höhe von 450 Euro.

Das Elterngeld bekommt man 10 Monate lang nach dem Mutterschutzgeld, da dies das Elterngeld übersteigt.
Elterngeld sind 67% vom Nettolohn, mind. aber 300 Euro.

Nun habe ich dazu auch noch ne frage,.
Weis jemand wie das läuft bzw. wie lange man das bekommt wenn man 2 Jahre zu Hause bleiben will. Oder gibt es im 2 Jahr ne andere Unterstützung?

LG
steffi

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Re: wichtige Frage zum Elterngeld

Antwort von emanski, 35. SSW am 16.11.2006, 15:07 Uhr

Ich hab mal gehört, dass man es splitten lassen kann und somit im Monat nur die Hälfte aber dafür 2 Jahre bekommt.

Ich hoffe ja das unser Baby noch dieses Jahr das Licht der Welt erblickt..

LG

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Re: wichtige Frage zum Elterngeld

Antwort von Stefonia, 21. SSW am 16.11.2006, 15:14 Uhr

Hey Emanski.
Du hoffst das es noch dieses Jahr kommt?
Warum das denn?
Ich denke das wenn man nächstes Jahr das Kind bekommt rein finanzielle doch klar im vorteil ist oder?
LG Steffi

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Re: @ emanski

Antwort von myolain, 37. SSW am 16.11.2006, 15:29 Uhr

Dein ET ist doch der 16.12. 06 das schöne Elterngeld gibt es doch erst ab Geburten 01.01.2007 !
Für mich wäre das Elterngeld natürlich vom Vorteil aber ich werde keins bekommen da am 14.12.mein Et ist und am 13. 12 wird eingeleidet !!!!
Somit wewrde ich mit dem Erziehungsgeld begnügen müssen ich bekomme da allerdings nur für 6 Monate 450 oder 300 Euro und dann nur noch 88 euro !

LG katrin

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Wann und wo

Antwort von melle83, 19. SSW am 16.11.2006, 15:37 Uhr

Wann und wo muß man denn das Elterngeld beantragen?
Hab da echt keine Ahnung, ist meine erste Schwnagerschaft.
Kann mir das einer von euch vielleicht sagen?

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Re: elterngeld

Antwort von estragon, 17. SSW am 16.11.2006, 15:52 Uhr

@melle: beantragen kann man es erst nachdem das kind geboren ist, weil man die geburtsurkunde dafür braucht. aber bis spätestens 7 wochen nach der geburt!
@sreffi: im zweiten jahr gibt's gar nichts, es sei den du halbierst dein eltergeld - dann kannst du es für 2 jahre kriegen. welche stellen dafür zuständig sein werden, ist noch nicht ganz klar, vermutlich aber zunächst die versorgungsämter der jeweiligen stadt.
@steffi zum zweiten: elterngeld ist nicht per se besser als erziehungsgeld - vor allem für geringverdienerinnen und arbeitslose ist es sogar weitaus schlechter, weil es eben nicht höher ist als das erziehungsgeld (sockelbetrag = 300 ¤) dafür aber nur halb so lang gezahlt wird - das heißt, das elterngeld ist zutiefst unsozial (der meinung bin ich, obwohl ich selbst davon profitiere werde).

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Re: Wann und wo

Antwort von crepis am 16.11.2006, 15:57 Uhr

Das Erziehungsgeld kann man erst nach der Geburt beantragen. Die Papiere bekam ich im Krankenhaus bzw von meiner Hebamme.
Für das neue Elterngeld denke ich wird es auch so sein, das man dieses erst nach der Geburt beantragen kann.

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Re: Wann und wo Nachtrag

Antwort von crepis am 16.11.2006, 16:01 Uhr

Hab ich grade gegoogelt: Wo kann man Erziehungsgeld beantragen?
Die Bundesländer haben die Erziehungsgeldstellen unterschiedlichen Behörden zugeordnet. In Baden-Württemberg ist dies die Landeskreditbank Baden-Württemberg- Förderbank. In Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es in unterschiedlichen Städten Ämter für Versorgung und Familienförderung. In Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ist die Erziehungsgeldstelle im Jugendamt untergebracht. In Hamburg liegt die Behörde im Einwohnermeldeamt und in Bremen, Sachsen und Schleswig-Holstein kann das Erziehungsgeld bei den Ämtern für Familie und Soziales.

Eine Übersicht der Erziehungsgeldstellen in den Bundesländern finden Sie in der Broschüre ''Erziehungsgeld, Elternzeit'', die Sie sich auf dieser Seite des Bundesministeriums als pdf-Datei herunterladen können:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3028.htm

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Und das Mutterschaftsgeld?

Antwort von melle83, 19. SSW am 16.11.2006, 16:02 Uhr

Das benatrage ich vorher bei der Krankenkasse?
Ab wann?

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Re: Und das Mutterschaftsgeld?

Antwort von Lena_1977, 28. SSW am 16.11.2006, 16:20 Uhr

Ich glaub du bekommt ab der 33 oder 36 Woche eine Bescheinigung vom FA über den Geburtstermin - diese dann auf der Rückseite ausfüllen und an die Krankenkasse schicken - siehe auch

http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm

Lena - die sich auf ein 2007 mit Elterngeld freut - da es 2006 nix gegeben hätte

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Re:@emanski

Antwort von pelagia, 36. SSW am 16.11.2006, 16:45 Uhr

Keine Panik, du bekommst 2 Jahre Erziehungsgeld (300 Euro)! Du und dein Freund ihr seid doch beide arbeitslos, oder? Ihr bekommt dann noch 611 Euro Hartz, fürs Kind auch noch 211 Euro und die Miete wird bezahlt. Das geht doch, oder?
Das Elterngeld wäre denkbar ungünstiger ;-((

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@Pelagia

Antwort von emanski, 35. SSW am 16.11.2006, 20:10 Uhr

Das alte Erziehungsgeld wird doch auf das Hartz 4 nicht angerechnet.

Wir werden schon durchkommen, möcht ja auch bald wieder was dazu arbeiten gehen.

Das neue Elterngeld lohnt sich meines Erachtens nur für die die bis zum Mutterschutz arbeiten sind. Oder hab ich was net richtig verstanden???

Naja, das Baby kommt eh wenns will und wir müssen dann so leben wie es kommt..

LG

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Durchblick is weg

Antwort von Morgause25, 17. SSW am 17.11.2006, 8:19 Uhr

Kann mir vielleicht jemand noch mal einen Überblick über diese ganzen Finanzen geben??Elterngeld,Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld....Ich habe nur einen 400€ Job und so langsam verliere ich den Überblick was ich da beantragen kann, wie viel ich bekomme usw.Wenn ihr mir da helfen könntet...Ich bin bis jetzt so weit,das ich keinen regulären Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe sondern "nur" auf diese 1x Zahlung oder?...Aber wie sieht das jetzt mit Eltern- und Erziehungsgeld aus?Wäre Erziehungsgeld nicht besser?
Bitte bringt Licht ins Dunkel...
Ach so,Baby soll Ende Aptil 07 kommen

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Re: Durchblick is weg

Antwort von Zornreiterin , 31. SSW am 17.11.2006, 10:00 Uhr

Also wenn Dein Kind erst April 2007 kommt kannst Du nur Elterngeld bekommen. Also mind. 300€ für 10 Monate, glaube aber das Minijobber etwas mehr bekommen (87% von Deinen 400€).
Ist halt wirklich nciht so toll das Elterngeld, zumindest nicht wenn Du vorher nicht dicke gearbeitet hast!
LG

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