Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mo1978 am 02.06.2010, 12:06 Uhr

wer weiß dass?ihr müsst mir helfen??was kann ich tun??

wer bekommt denn alles elterngeld? hat jeder anspruch darauf..
ich weiß nicht was ich machen soll..
bin wieder schwanger.meine elternzeit von meiner ersten tochter endet im august..ich müsst im september eigentlich wieder ran und in die arbeit
ich will und kann nicht wieder zurück,da meine tochter zwar einen kigaplatz hat,aber meine arbeitszeiten von 12.00uhr bis 18uhr und evtlspäter gehen würde...da sehe ich meine tochter übehaupt nicht mehr..
wenn ich kündige habe ich anscheinend keinen anspruch auf mutterschutzgeld..
hab ich anspruch auf elterngeld?
ich mach einen geringfügige arbeit,aber dann bekommt man auch eine muttschutzgeld..
muss mich dann selber bei der krankenkasse versichern,.bestimmt keine weniger beitrag..mein mann ist priv..ich wollt auf alle fälle in der gesetzl.bleiben..
was würdet ihr machen?
wie soll ich vorgehen?kann mich ja nicht von sept.-bis dez..(anfang neuer mutterschutz) krnakschreiben lassen..
hilfe,was mach ich??
blöde situation..
liebe grüße
mo

 
2 Antworten:

Re: wer weiß dass?ihr müsst mir helfen??was kann ich tun??

Antwort von cke04, 26. SSW am 02.06.2010, 12:12 Uhr

hallo

elterngeld bekommt jeder,wenn du jetzt in elternzeit bis und deinen job kündigst,stehen dir die 300 euro mindestsatz zu.
mutterschaftsgeld bekommst du nur von der kk wenn du selber versichert bist, wenn du familienvers. bist bekommst du eine einmalzahlung von etwas über 200 euro.,
wenn du verheiratet bist kannsz du dich über deinen mann vers. ansonsten musst du dich freiwillig versichern,kostet ca. 140 euro im monat, oder wenn du keinen vers-pflichtigenjob findest und nicht über die runden kommst musst du dich arbeitslos melden, dann bist du übers amt versichert.

gruß carina

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Re: wer weiß dass?ihr müsst mir helfen??was kann ich tun??

Antwort von Baby2411 am 02.06.2010, 13:20 Uhr

Mach mal langsam ;-)

Ja den Mindestsatz von 300 Euro bekommt jeder.

Je nach Betriebsgröße hast du bei denem alten AG auch Anspruch auf Teilzeittätigkeit. Vielleicht kannst du ja aber mit ihm auch sprechen und ihr könnt das mit deiner Arbeitszeit anders regeln?

Mit der Krankenversicherung ist das so eine Sache. Du kannst dich zwar bei deinem Mann mitversichern lassen, aber dann muss er erstens für dich und zweitens für euer Kind (sofern es nicht sowieso bei ihm mitversichert ist) kostenpflichtig mitversichern!!!

Das Mutterschaftsgeld richtet sich dann danach, je nachdem was für ein Beschäftigigungverhälnis du hast (Job, Minijob oder gar arbeitslos...) bzw. wie du versichert bist.

Eine Alternative wäre z.B. ein Midijob....das wäre z. B. AB 401,00 EURO. Dabei ist man nämlich komplett versichert. Und sogar der AG provitiert davon.

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