Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nadirueh am 09.03.2010, 10:21 Uhr

Wer kennt sich aus?

Hallo an Alle!

Ich hab da mal eine Frage an Euch!
Ich habe im Mai 09 meine Tochter geboren. Ich war vor der Geburt vier Monate arbeitslos und wäre das ja nach der Elternzeit wieder. Ich müsste mich ja bald um nen Job kümmern doch ehrlich gesagt kann ich mir noch nicht vorstellen wieder zu arbeiten und meine Kleine alleine zu lassen!

Nun meine Frage, kann ich die Elternzeit jetzt noch ein Jahr verlängern? Oder hätte ich mir das schon vorher überlegen müssen?

Wer weiß da bescheid? Danke schonmal für Eure Antworten!

Liebe Grüße

 
7 Antworten:

Re: Wer kennt sich aus?

Antwort von Dieechtecleo, 27. SSW am 09.03.2010, 10:24 Uhr

Soweit ich weiß hast du das Recht 3 Jahre zu Hause zu bleiben.
Frag doch mal beim AA nach.

GGLG Cleo+4Kids und einer Bauchprinzessin

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Re: Wer kennt sich aus?

Antwort von SvenjaMama, 16. SSW am 09.03.2010, 10:57 Uhr

Soweit ich das bei meinem Bruder mitbekommen habe kann man Elternzeit nicht verlängern nur verkürzen.
Aber Du bekommst weiter Arbeitslosengeld wenn Du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Std. die Woche zur verfügung stehst und wenn Du tatsächlich so einen Job finden solltest denk ich findet sich für die 15 Std sicher eine Lösung.

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Re: Wer kennt sich aus?

Antwort von cke04, 14. SSW am 09.03.2010, 10:58 Uhr

hallo

ich mein du hast einmal das recht deine elternzeit zu verlängern.
hast du denn vielleicht die möglichkeit sie von jemanden aus der familie betruen zu lassen, vielleicht oma oder so?
so kannst du erstmal langsam wieder einsteigen und gucken wie es mit dem kind läuft.


gruß carina

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Re: Wer kennt sich aus?

Antwort von Mandy4, 33. SSW am 09.03.2010, 11:02 Uhr

Auf dich wartet doch kein Arbeitgeber ?? Oder ? Elterngeld bekommst du zur Zeit sicher das Minimum ? 300€ ! Für 1 Jahr !! Naja ich denke du wirst dann Harz V beantragen müssen wenn du noch ein Jahr zuhause bleiben möchtest!! Aber das AA kann dir da sicher weiter helfen!! Lg

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Re: Wer kennt sich aus?

Antwort von Doing, 32. SSW am 09.03.2010, 11:12 Uhr

Du darfst auch als Arbeitslose 3 Jahre ElternZEIT nehmen.
Stellt sich die Frage der finanzierung.
Du bekommst weder ALG 1 noch Hartz IV weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und Krankenkassenbeiträge werden natürlich auch nicht bezahlt = du musst dich über Mann oder selbst versichern.


Eine nachträgliche Verlängerung d. ElternGELD - AUszahlngszeitraumes gibt es nicht.

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Re: Wer kennt sich aus?

Antwort von sibs1 am 09.03.2010, 11:54 Uhr

Hallo,

dem Arbeitsamt ist es egal wie lange Du in "Elternzeit" gehst. Du bist dort abgemeldet und meldest Dich halt wieder, wenn Du Deine Elternzeit beendest. Ich war mit meinem Kleinen auch 3 Jahre zu Hause und habe mich dann erst zu seinem 3. Geburtstag wieder arbeitslos gemeldet.

Du musst nur aufpassen wegen der Krankenversicherung. Wenn Du keine Elterngeld erhälst, dann bist Du nichtmehr krankenversichert. Du musst Dich dann entweder über Deinen Mann (wenn verheiratet) mit familienversichern lassen oder die Krankenkasse selber zahlen. Oder ihr bekommt Harzt 4, dann bist Du darüber versichert.

Ansonsten will ich Dir sage, was mir auf dem Amt gesagt wurde. "Frau xxx bleiben sie mindestens zwei Jahre zu Hause, dann haben sie wieder Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld."

LG Sibs

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Re: Wer kennt sich aus?

Antwort von bila82, 40. SSW am 09.03.2010, 12:33 Uhr

Sie hat ein Recht auf Hartz IV. Ich habe mich während der SS beim Jobcenter gemeldet und habe ALG 2 beantragt.

Wie das jetzt bei ihr ist, ob ihr Mann evtl. zu viel verdient und sie daher evtl. nichts bekommt... weiß ich nicht.

ALG 2 bekommt man auch, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Man hat das Recht darauf 3 Jahre Elternzeit zu nehmen, kann aber durchaus schon vorher versuchen wieder zu arbeiten.

Ich habe beim Jobcenter noch nichts angeben müssen, wie ich meine Elternzeit nehme. Das Kind ist aber auch noch nicht da. Ob man rückwirkend was ändern kann, weiß ich nicht. Glaube aber eher nicht.

Das sind hier ja 2 Paar Schuhe - einmal ALG 2 (worauf sie auch in der Schwangerschaft/Elternzeit ein Anspruch hat) und Elterngeld (was man ja soweit ich weiß 1 Jahr - dann 300 Euro oder 2 Jahre - 150 Euro bekommen kann, in manchen Bundesländern auch noch das 3. Jahr Landeserziehungsgeld) - falls ich mich vertan habe, bitte ich das zu entschuldigen - so ganz im Stoff bin ich da auch nicht mehr.

Ich würde dir empfehlen einen Termin beim Jobcenter auszumachen. Dann siehst du ja, ob du wieder arbeiten müsstest oder nicht.

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