Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von elisa, 20. SSW am 28.01.2009, 19:01 Uhr

Wer kennt sich aus??? Finanzielle Unterstützung im Elternjahr...

Ich bin berufstätig und mein Mann ist Student. Ich würde gern, wenn mein Baby da ist, 2 Jahre in Elternzeit gehen! Wenn ich mein Elterngeld auf 2 Jahre nun verteile, ist das nicht ausreichend, um alle Kosten zu decken! Kann ich von irgendwo her eine finanzielle Unterstützung bekommen für diese 2 Elternjahre? Etwa vom Arbeitsamt oder Sozialamt, eine Art Wohngeld oder einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, weil mein Einkommen so gering ist? Mein Mann kann neben dem Studium nur max. 400€ im Monat dazu verdienen und mein Elterngeld würde bei 2 Jahren nur 440€ in etwa betragen, plus Kindergeld, das reicht nicht hinten und nicht vorne!!! Hoffe, jemand kann mir weiterhelfen...LG Elisa

 
6 Antworten:

Re: Wer kennt sich aus??? Finanzielle Unterstützung im Elternjahr...

Antwort von Krümelchen83, no. SSW am 28.01.2009, 19:06 Uhr

Hi,
du kannst einen Antrag bei der ARGE stellen.
Zu dritt stehen euch ca 1400 Euro zu, das Elterngeld-Kindergelt und was dein Freund verdient wird aber abgezogen, du musst den Antrag aber frühzeitig stellen.

Lg Ramona

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Re: Wer kennt sich aus??? Finanzielle Unterstützung im Elternjahr...

Antwort von elisa, 20. SSW am 28.01.2009, 19:13 Uhr

Wo ist der Unterschied zwischen ARGE und Agentur für Arbeit???
Ich kenne mich da überhaupt nicht aus...Elisa

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Re: Wer kennt sich aus??? Finanzielle Unterstützung im Elternjahr...

Antwort von Mrs.Minze, 17. SSW am 28.01.2009, 19:57 Uhr

hi elisa,
also ich habe mich von einer Schwangerschaftsberatungsstelle beraten lassen. Wo ich welche finazellen Mittel bekomme und was mir zu steht. Dort helfen sie einen auch bei den Anträgen und durchsetzten wie Wiederspruch. Schwangerschaftsberatungsstellen gibt es bei der Caritas, Awo, Stiftungen für Mütter (soziale Einrichtungen... findet man im Netz)
Sie können dich individuell beraten.
Du musst nur einen Termin ausmachen!

Viel Glück
Minze

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broschüre vom bundesministerium!!!!

Antwort von erdnusslove, 14. SSW am 28.01.2009, 20:24 Uhr

kenn diese situ.... wenn dein freund, zu dem was er dazu verdient noch bafög bekommt/geld von eltern, wirst du mit alg 2 wahrscheinlich auch nciht viel mehr bekommen.
wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr mit eurem gehalt gerade mal euren unterhalt decken könnt, habt ihr eventuell noch anspruch auf kinderzuschlag, sind glaube 140 euro. außerdem kindergeld 164 euro und evtl sozialgeld für das kind. hierbei wird das kg als einkommen gerechnet. es gibt eine broschüre dazu:
- familien-wegweiser. staatliche hilfen im überblick.
- elterngeld und elternzeit
beide vom bund.minis. für familie, senioren, frauen und jugend.
dann hätte ja auch dein freund noch die möglichkeit ein darlehen aufzunehmen...wenn es sein letztes semester ist --> nachfragen im bafögamt, studienabschlusshilfe.
is natürlich so ne sache zinsen und so.
lg

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Re: broschüre vom bundesministerium!!!!

Antwort von honigbärchen07, 31. SSW am 28.01.2009, 20:31 Uhr

ich würde mich an deiner Stelle auch dringend beraten lassen. Ich war bei der Pro Famila. Mir reicht das EG auch nicht zum leben, da ich wegen meines 1. Kindes noch in EZ bin und nur TZ arbeite.
Ich muss leider auch ergänzend ALG beantragen.
Die rechnen dir das durch.
Solltest du ALG 2 -Anspruch haben, musst du allerdings damit rechnen, dass alles, was ihr sonst noch bekommt, angerechnet wird.
Auch das EG.
Bei einem Jahr hast du nur einen anrechnungsfreien Betrag von 300 €, bei 2 Jahren von 150 € ( also zusätzlich zu ALG 2)
Allerdings ist das bei Studenten immer so eine Sache mit ALG 2, weil dir das eigentlich nicht zusteht.
Was ich weiß, dass viele dann ein paar Urlaubssemester einlegen, dann geht es.
Notfalls müsstest du dich exmatrikiulieren.
Evtl. könntest du dich dann als Gasthörer einschreiben, manchmal kann man damit sogar Scheine machen..
Aber ich übernehme keine Gewähr für meine Infos, daher am besten: beraten lassen!!!!!!!

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Re: Wer kennt sich aus??? Finanzielle Unterstützung im Elternjahr...

Antwort von momworking, 21. SSW am 29.01.2009, 10:22 Uhr

Hi Elisa,
ich fürchte, dass dein Mann als Student keine anderen staatlichen Leistungen außer BaFöG beziehen darf.
Da ihr ja verheiratet seid, wird sich das wohl nochmals verkomplizieren. Oder auch nicht, wenn er die Regelstudienzeit noch nicht überschritten hat, werden doch sowohl du als auch Baby mit angerechnet, oder wie war das?
Logo, BaFöG ist ein Darlehen und muss zurück gezahlt werden, aber irgendwann verdient dein Mann ja auch Geld.
Wie war denn das damals bei mir *grübel*, als ich verheiratet war, wurde m.E. das Einkommen meines Ehemanns als Berechnungsgrundlage fürs BaFöG angenommen. Allerdings gilt das nur für Regelstudienzeit + Prüfungssemester.
Aber gibt es da nicht auch noch Regeln, dass die Regelstudienzeit heraufgesetzt werden kann, wegen der Betreuung kleiner Kinder? Oder gilt das nicht, weil du die Elternzeit nimmst?
Schwierig, schwierig.
Vielleicht kannst du nochmal bei der Asta nachfragen. Hier gibt es eine extra Beratungsstelle "Studieren mit Kind", die sind auch sehr fit in solchen Sachen.
VlG
Annette

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