Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mausi87hb, 23. SSW am 05.08.2010, 11:41 Uhr

wann muss man anfangen was zu beantragen?

wie zb.kindergeld?
Elterngeld?
Mutterschaftsgeld?

Wäre lieb wenn ihr mir antworten geben könntet:-)

 
5 Antworten:

Re: wann muss man anfangen was zu beantragen?

Antwort von Aprilie11 am 05.08.2010, 11:52 Uhr

bekommst du alles erst, wenn du die Geburtsurkunde des Babys hast. ich würde es vorbereiten und dann nur noch den Geburtstag nachtragen, geburtsurkunde dazu und dann ab in die Post. die geburtsurkunde habe ich bei beiden Kindern so eine woche nach geburt bekommen.

Aber du hast glaube ich bis zu 8 wochen zeit die sachen einzureichen. BZW. du kannst schonmal die anträge vorreichen und dann die Geburtsurkunden nachreichen, aber ich finde es immer besser alles auf einmal einzureichen...da suchen die dann nicht ewig rum

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Und wo bekommt man alle unterlagen?

Antwort von mausi87hb, 23. SSW am 05.08.2010, 12:01 Uhr

und was ist mit mutterschaftsgeld?
Das bekomme ich doch vorher oder nicht?

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Re: Und wo bekommt man alle unterlagen?

Antwort von cke04, 35. SSW am 05.08.2010, 12:04 Uhr

also ich hab die anträge schon alle zuhause und so weit ausgefüllt:
kindergeld musst du beim arbeitsamt ( kindergeldkasse) anrufen und zuschicken lassen.
das elterngeld wird bei uns über das jugendamt gemacht da gibt es extra eine stelle,einfach bei eure stadtverwaltung mal nachfragen,die schicken den auch zu.
und das mutterschaftsgeld bekommst du von der krankenkasse,da bekommst du max. 7 wochen vor dem et eine bescheinigung vom gyn.

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mutterschutz- sorry überlesen:

Antwort von Aprilie11 am 05.08.2010, 12:07 Uhr

sorry das hatte ich überlesen. Mutterschaftsgeld beantragst du sofort, wenn du das ding von deinem Frauenarzt bekommst. du bekommst so ein schreiben, einfach bei der KK abgeben. da steht alles drauf. das bekommst du glaube ich 2-3 wochen bevor der mutterschutz beginnt

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Re: mutterschutz- sorry überlesen:

Antwort von Missy27 am 05.08.2010, 12:48 Uhr

Den gelben Schein für die Beantragung des Mutterschaftsgeld
kannst du frühstens 49 Tage vor ET bei deinem FA abholen, ausfüllen und zur KK schicken.
Den Antrag für's Kindergeld habe ich mir runtergeladen und mit der Geburtsurkunde nach der Geburt zur Familienkasse geschickt. Elterngeldantrag kann man auch runterladen oder im Amt abholen (gibt's bei uns auch im Bürgeramt). Mit dem Antrag würde ich mich vorher schon beschäftigen, damit du weißt, was für Belege du noch mitschicken musst.
Ach ja den zweiten Teil des MuSchGeld beantragst du auch nach der Geburt, mit der Geburtsurkunde. Da bekommst du von deiner KK ein Fomular zum Ausfüllen zugeschickt.

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