Geschrieben von bienchen70, 27. SSW am 28.05.2013, 21:37 Uhr |
Wann AG informieren???
Hallo,
ich bin z.Z. noch in Elternzeit (2.Jahr), würde regulär am 16.8. enden. Nun bin ich wieder schwanger und ich werde die EZ vorzeitig beenden, damit ich ab 19.7. 2013 Mutterschaftsgeld bekomme...das ist ja laut Gesetzänderung jetzt möglich.
Wann würdet ihr den AG darüber informieren? Ich muss dazu sagen, dass mein AG ein absoluter A....ist, hat mir in der letzten SS ohne jegliche Einhaltung einer Frist gekündigt, obwohl er wusste, dass ich schwanger bin. Wir haben damals dagegen geklagt und er hat die Kündigung zähneknirschend zurückgenommen und musste trotzdem ´ne Stange Geld für Gericht usw. bezahlen. Er wartet also nur drauf, dass meine EZ endet, damit er mir dann kündigen kann.
Ich würde ihn am liebsten erst kurz vor dem 19.7. informieren.....also bevor der neue Mutterschutz beginnt....
LG Sabine
Re: Wann AG informieren???
Antwort von Mietzbert, 30. SSW am 28.05.2013, 22:11 Uhr
Man muss den AG spätestens 7 Wochen vor Geburt über die neue Elternzeit informieren.
Re: Wann AG informieren???
Antwort von summerlove am 28.05.2013, 22:38 Uhr
Aber er kann dich nicht nach der ez kündigen. Ihr müsst nen aufhebungsvertrag machen.
Re: Wann AG informieren???
Antwort von shade1983 am 28.05.2013, 22:51 Uhr
Hey!
Kenne mich nicht 100%ig aus, aber hier steht, du musst "rechtzeitig" Bescheid geben: http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/neuregelungen-bei-der-elternzeit_76_146904.html
Ich finde es jetzt noch okay, aber das ist Auslegungssache. Jedenfalls greift für dich doch eh der Kündigungsschutz, da du schwanger bist. Von daher, mach es doch jetzt dann ist das erledigt. Er kann dir ja nichts.
LG
Gegenfrage :D
Antwort von Adele_, 11. SSW am 28.05.2013, 22:55 Uhr
Bin in genau der gleichen Situation und finde das grad ziemlich interessant. Man bekommt nur Mutterschaftsgeld, wenn man die Elternzeit vorzeitig beendet? Und was ist das für eine Gesetzesänderung?
Re: Wann AG informieren???
Antwort von Heimfee, 20. SSW am 29.05.2013, 0:52 Uhr
Du bist jetzt genauso schwanger wie beim letzten mal also ist nix mit kündigen. Ich gehe außerdem davon aus, dass du nach der gesamten EZ da nicht mehr hin willst also kann dir seine Meinung egal sein.
Man genießt in der EZ Kündigungsschutz und in der SS. Im Zweifel hol dir ne Kollegin oder nen Anwalt mit als zeugen zu dem Gespräch und sag ihm erst, dass du schwanger bist und dann dass du die EZ verkürzt und Ende. Sichere Seite hallo. :-)
Re: Wann AG informieren???
Antwort von seepferdchen 007, 37. SSW am 29.05.2013, 12:46 Uhr
Hast du die frage nicht schonmal gestellt?!
informier ihn in der Ss kann er dir nicht kündigen erst wenn die ez vorbei ist und du den ersten Tag arbeiten warst und wenn er es wieder macht, musst du halt wieder vor Gericht.
Sicherheitsgurt in der Schwangerschaft
Warum hören Babys auf zu wachsen vorzeitig
Bitte mich nicht verurteilen aber ich mache mir solche Sorgen!!
Was tun wenn's vom Jobcenter Gutscheine gibt...
Was tun wenn's vom Jobcenter Gutscheine gibt...
Hallo:)
An welcher Woche hören die Kleinen
Auffäligkeiten beim kind
Bin vom arzttermin zurück