Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nilorac, 27. SSW am 15.08.2005, 14:30 Uhr

Vaterschaftsanerkennung, Baby-Nachname etc.

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe mal eine Frage... mein Freund und ich sind nicht verheiratet. Er moechte gerne die Vaterschaft anerkennen, das Sorgerecht haetten wir gerne gemeinsam. Ausserdem soll das Baby seinen Nachnamen bekommen. Wisst Ihr, wie das geht? Und was kann man von den organisatorischen Sachen schon vorher machen?

Danke fuer Antworten.
Carolin

 
4 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung, Baby-Nachname etc.

Antwort von kath03, 15. SSW am 15.08.2005, 14:57 Uhr

Gehen tut es, meine Schwester hat es auch alles gemacht, vor allem das mit dem Sorgerecht ist wichtig, falls der Mama (was man ja nie hofft und auch nicht von ausgeht) was passiert, hat der Papa keine Rechte, also würde ich es auch jederzeit machen, wir wollten es auch, haben denn aber doch geheiratet, was wir sowieso vor hatten *zwinker*
Wo du das nun alles machen kannst, so ganz genau weiß ich das nicht, das mir der Vaterschaftsanerkennung und mit dem Sorgerecht glaube ich beim JA und das mit dem Namen beim Standesamt, ob man das auch schon vorher klären muß oder ob das reicht, wenn das Kind da ist weiß ich leider auch nicht so genau.
LG Kath!

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Re: Vaterschaftsanerkennung, Baby-Nachname etc.

Antwort von Aragorn, 38. SSW am 15.08.2005, 15:10 Uhr

Hallo,

wir haben das auch gemacht. Vaterschaft und Sorgerecht anerkennen lassen.

Gut ist es, wenn Du vorher schon mal beim Amt anruftst und einen Termin vereinbarst.
Manchmal kann man auch die nötigen Unterlagen als Kopie schon hinschicken, dann geht es ein bischen schneller.

Die brauchen dort:
Deinen Perso und den Deines Freundes.
Deinen Mutterpaß
Eine Geburtsurkunde Deines Freundes.

Ich glaube das war alles.

Es ist schon eine kleine Przedur mit amtlichen Papierkram.
Aber ihr könnt auch schon vor der Geburt den Nachnamen des Kindes festlegen lassen - müßt aber nicht.
Bei uns tragen beide Kinder meinen Nachnamen ( Sohnemann bald 4 und unser noch Ungeborenes.

Weiß nicht, wann und ob wir mal heiraten. Es war mir irgendwie lieber, daß die Kinder meinen Namen tragen...

LG
Tanja

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Re: Vaterschaftsanerkennung, Baby-Nachname etc.

Antwort von Feele23, 28. SSW am 15.08.2005, 15:23 Uhr

Wir müssen das auch noch machen, weil ich auch möchte, dass unsere kleene Nachwuchszicke den Nachnamen vom Papa bekommt.
Ich hab mich schon vor einiger Zeit erkundigt, was man da so braucht.

Also, Perso klar, dann noch Geburtsurkunde von mir (aber wohl auch nur, weil ich erst seit drei Jahren hier wohne und die nix von mir hatten bislang) und Geburtsurkunde vom Papa,
die sollte allerdings relativ neu sein, sprich nicht die aus dem Stammbuch oder so, frag mich nicht warum, aber die alten akzeptieren die net, ist wahrscheinlich nur Geldschinderei.
Dann gehst Du mit dem Zeug auf's Standesamt und der Standesbeamte bereitet erstmal den Antrag auf Vaterschaftsannerkennung vor, der wird dann irgendwo hin geschickt und kommt wieder zurück.
Und dann müsst ihr nochmal hin und der Vater des Kindes muss die Vaterschaft anerkennen und du musst der Anerkennung zustimmen.
Das dürfte es dann gewesen sein :o)

Ich hoffe, ich konnte dir helfen und hab mich nicht allzu unverständlich ausgedrückt.

Einen schönen Tag noch.

Britta

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alles auf einmal beim Jugendamt!

Antwort von speedy, 39. SSW am 15.08.2005, 18:44 Uhr

Hi,
die Frage gab es bestimmt schon x-mal - mit der Suche wärst du bestimmt schneller zu einer Antwort gekommen.
Aber noch einmal: Du kannst alles schon vorher regeln und wenn du alles en bloc haben möchtest, dann mach einen Termin beim Jugendamt, die leiten nämlich alle nötigen Unterlagen an das Standesamt weiter (umgekehrt geht es nicht!).

Rechtlich kommt erst die Anerkennung der Vaterschaft (ohne die kein gemeinsames Sorgerecht). Hiermit zusammen kann dann auch gleich die Namensfrage festgelegt werden (dann wichtig: Anerkennungsurkunde mit ins KH zur Entbindung nehmen und den richtigen Namen eintragen - sonst müssen die Geburtsurkunden neu ausgestellt werden -> Kosten).

Mit der wirksamen Vaterschaftsanerkennung kann man dann die gemeinsame Sorge erklären, sofern nicht etwas dagegen spricht (z.B. anderweitig bestehende Ehe...).

Dazu benötigte Unterlagen:
-jeweils gültiger Personalausweis
- jeweils eine Geburtsurkunde

Gruß, Speedy

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