Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Saphira 1, 15. SSW am 06.02.2006, 8:31 Uhr

Urlaubsanspruch

Guten Morgen!
Kann mir jemand von Euch sagen, wie sich der Urlaubsanspruch für das Geburtsjahr berechnet?

Ich habe am 02.08.06 ET und gehe voraussichtlich am 21.06.06 in den Mutterschutz. Bis zu welchem Termin berechnet sich anteilig mein Urlaubsanspruch?

LG Anja

 
4 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Mairose13, 24. SSW am 06.02.2006, 8:45 Uhr

Morgen Saphira!

Mein ET ist am 01.06.2006, mein Mutterschutz geht bis zum 28.07 und bis dahin wurde mein Urlaubsanspruch berechnet.

Sprich bei dir geht er dann bis ca 29.10, dann hast du anspruch auf 10/12 von deinem regulären Urlaub.

LG Mairose13

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Emilia 2 am 06.02.2006, 10:07 Uhr

Mein ET war der 03.08.2005

Ich habe am 22.06.2005 meinen Erziehungsurlaub angetretten. Urlaub wurde mir bis zum Ablauf von dem Mutterschutz gewährt. Also 8 Wochen nach der Entbindung. Mein Chef wollte mir das am Anfang nicht glauben und hat sich selber schlau gemacht. Und es hatte gestimmt...

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@Emilia 2

Antwort von two_kids am 06.02.2006, 11:33 Uhr

wie kann man VOR der geburt des kindes in elternzeit gehen? war wohl eher ein tippfehler, oder?

lg two_kids

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Re: @Emilia 2

Antwort von Emilia 2 am 07.02.2006, 8:27 Uhr

Sorry, habe natürlich den Mutterschutz gemeint.

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