Geschrieben von Saphira 1, 15. SSW am 06.02.2006, 8:31 Uhr |
Urlaubsanspruch
Guten Morgen!
Kann mir jemand von Euch sagen, wie sich der Urlaubsanspruch für das Geburtsjahr berechnet?
Ich habe am 02.08.06 ET und gehe voraussichtlich am 21.06.06 in den Mutterschutz. Bis zu welchem Termin berechnet sich anteilig mein Urlaubsanspruch?
LG Anja
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Mairose13, 24. SSW am 06.02.2006, 8:45 Uhr
Morgen Saphira!
Mein ET ist am 01.06.2006, mein Mutterschutz geht bis zum 28.07 und bis dahin wurde mein Urlaubsanspruch berechnet.
Sprich bei dir geht er dann bis ca 29.10, dann hast du anspruch auf 10/12 von deinem regulären Urlaub.
LG Mairose13
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Emilia 2 am 06.02.2006, 10:07 Uhr
Mein ET war der 03.08.2005
Ich habe am 22.06.2005 meinen Erziehungsurlaub angetretten. Urlaub wurde mir bis zum Ablauf von dem Mutterschutz gewährt. Also 8 Wochen nach der Entbindung. Mein Chef wollte mir das am Anfang nicht glauben und hat sich selber schlau gemacht. Und es hatte gestimmt...
@Emilia 2
Antwort von two_kids am 06.02.2006, 11:33 Uhr
wie kann man VOR der geburt des kindes in elternzeit gehen? war wohl eher ein tippfehler, oder?
lg two_kids
Re: @Emilia 2
Antwort von Emilia 2 am 07.02.2006, 8:27 Uhr
Sorry, habe natürlich den Mutterschutz gemeint.