Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von +janne+, 27. SSW am 05.06.2008, 10:21 Uhr

urlaubanspruch

hallo ihr,
hab mal eine frage, nachdem ich mich schon halb tot gegoogelt habe... bis wann wird der urlaubsanspruch in einem betrieb gerechnet? hab et am 6.9., mu-schu beginnt am 26.7.. hab ich dann also anteilig urlaub bis zum et oder bis zum beginn/ende des mu-schu oder wie geht das...???
vielleicht hat ja auch jemand parat, wo man das im gesetz finden könnte (macht dann ja was her für den arbeitgeber *g*).
vielen dank schonmal!!

 
5 Antworten:

Re: urlaubanspruch

Antwort von lula0605, 18. SSW am 05.06.2008, 10:30 Uhr

Hallo,
lt. meinem AG hast Du Anspruch bis Ende MuSchu, bzw. den letzten vollen Monat. Beispiel: mein Mu-Schu endet am 04.01.09. auch wenn da noch 1 Tag im Januar ist, habe ich keinen Anspruch auf den Jan Urlaub, aber bis einschl Dez voll. Da gibt es aber irgend eine genaue Regel für Teilmonate... aber hab da nicht so hingehört, da ich ja wahrscheinlich wirklich genau das Timing für ein volles Monat habe : ) Wenn es mich dann doch betrifft.. muss ich mich mit auseinander setzten : ) Hoffe ich konnte Dir ein bißchen helfen!
Lg
Lula0605

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Re: urlaubanspruch

Antwort von wolke76, 37. SSW am 05.06.2008, 10:32 Uhr

Hallo Janne,

du hast Urlaubsanspruch bis zum Ende der Mutterschutzfrist. Man berechnet das erstmal ausgehend vom mutmaßlichen ET. In der Regel haut das zum Schluss auch hin. Sollte es aber zu einer Verlängerung der Schutzfrist kommen (Frühgeburt/unerwartete Mehrlingsgeburt), dann hat man ggf. auch längeren Urlaubsanspruch.

Ich hab meinen Urlaub für 2008 komplett vor der Schutzfrist "verbraten". Wenn du das nicht möchtest oder wg. Verlängerung des Mu-Schu noch Urlaub übrig sein, verfällt er dir aber auch NICHT! Du kannst ihn dann im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr NACH Elternzeit nehmen.

Nachlesen kann man das z.B. in der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom BM für Familie (www.bmfsfj.de), die du dort anfordern kannst oder sicher auch auf der Elterngeldstelle bekommst.

Viele Grüße und schönen Endspurt!

Wolke

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Re: urlaubanspruch

Antwort von olka, 30. SSW am 05.06.2008, 10:33 Uhr

Also, Urlaubsanspruch hast du bis ende mu-schu. Hat mein Arbeitgeber gesagt. Bin selbst jetzt im urlaub, und ab 6.07 im mu-schu.
Alles gute und viel spass im urlaub.
LG

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Re: urlaubanspruch

Antwort von wolke76, 37. SSW am 05.06.2008, 10:39 Uhr

Mir wurde von meinem AG gesagt, dass man den vollen Urlaubsanspruch auch für den Monat hat, in dem der Mu-Schu endet, auch wenn er z.B. nur bis zum 2. d. M. geht! Bei mir endet der Mutterschutz Anfang September und ich bekomme Urlaub sozusagen bis 30.09.! Vielleicht ist mein AG auch nur großzügig?!

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@lula0605 - für den januar steht dir auf jeden fall auch urlaub zu

Antwort von two_kids am 05.06.2008, 15:12 Uhr

das ist gesetzlich so festgelegt und kommt nicht auf den arbeitgeber an.

allerdings darfst du den januarurlaub nicht vor dem mutterschutz nehmen, sondern erst danach oder eben nach der elternzeit.

lg two_kids

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