Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von thidi am 23.03.2011, 9:47 Uhr

unheheliches Kind

hallo

meine freundin ist schwanger. wir sind nicht verheiratet.

wäre es besser vor der geburt zu heiraten?

ich habe gehört das wenn die mutter bei der geburt verstirbt das der "erzeuger" das kind adoptieren muß da sie vor der geburt nicht verheiratet waren...stimmt das so?

gruß dirk

 
14 Antworten:

Re: unheheliches Kind

Antwort von Princess01 am 23.03.2011, 9:59 Uhr

Nein, aber die Vaterschaft anerkennen und wenn sie wirklich heiraten wollen eventuell gemeinsame Sorge.

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Re: uneheliches Kind

Antwort von chrisy1205, 12. SSW am 23.03.2011, 9:59 Uhr

HI,

ich hab zwar keine Ahnung wie das beim Tod der Mutter während der Geburt ist, aber davon soll man doch eigentlich erstmal gar nicht ausgehen!

Es bleibt jedem selbst überlassen, ob man heiratet oder nicht. Nur weil ein Kind unterwegs ist, ist das heute kein Grund mehr unbedingt zu heiraten. Wenn ihr es aber sowieso geplant habt, irgendwann zu heiraten, warum dann nicht jetzt vor der Geburt. Dann müsst ihr euch auch nicht für einen Familiennamen entscheiden, sondern habt von vorn herein einen gemeinsamen.

Ich wünsche Euch alles Gute

Chrisy

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Re: unheheliches Kind

Antwort von Saturnchen am 23.03.2011, 10:03 Uhr

Hi,

Ich weiß nicht ob es "besser" wäre vorher zu heiraten aber aufjedenfall
einfacher

Meine Freundin hat vor nem Monat ihr Baby bekommen und war auch nicht verheiratet.
Deswegen hatte sie vorher total die rennerei bei den Behören.
Vaterschaft anerkennen lassen, das mit dem Nachnamen klären.....

sie meinte "Hätten wir nur vorher geheiratet"

Wie das ist mit dem Versterben..... Aber ich GLAUBE das wenn du vorher die vaterschaft anerkennst, dann musst du nicht adoptiern.
Aber wie gesagt, das weiß nich nicht genau.

ruf doch mal beim standesamt oder Jugendamt an und lass dir alles genau erklären, ich denke dann weißt du am besten Bescheid

glg

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Re: unheheliches Kind

Antwort von thidi am 23.03.2011, 10:05 Uhr

ok ist schon klar das man nicht von solch einem fall ausgeht aber wenn dann sollten doch alle elterlichen fragen geklärt sein.....

natürlich wollen wir heiraten nur den streß vor der geburt mit zimmer renovieren einrichten etc und der noch bevorstehende urlaub und und und ist uns zu viel wenn da noch ne hochzeit zwischen geplant und gemacht werden soll......

habe halt nur gehört das wenn dieser fall des versterben eintretten sollte man als unhehelicher vater sein kind adoptieren muß......wie gesagt nur gehört deswegen frag ich ja mal nach.....

das ich die vaterschaft vor der geburt anerkenne ist keine frage...

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Re: unheheliches Kind

Antwort von Patsy82, 33. SSW am 23.03.2011, 10:11 Uhr

Unser erster Sohn ist auch unehelich auf die Welt gekommen. Waren nur Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht beantragen und das wars dann auch. Ihr könnt euch dann auch schon den Nachnamen aussuchen, den das Kind haben soll wenn ihr eh heiraten wollt. Unser Sohn hat damals gleich den Nachnamen vom Papa bekommen. Das einzige was dann noch ist wenn ihr heiratet, dann wird die Geburtsurkunde des Kindes nochmal umgeschrieben, weil die Mutter dann ja nen anderen Nachnamen hat.

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Re: unheheliches Kind

Antwort von chrisy1205, 12. SSW am 23.03.2011, 10:11 Uhr

Dann könntet ihr ja auch erstmal standesamtlich im kl. Kreis heiraten und die große Party evtl mit Kirche nach der Geburt nachholen. Wie wär das?

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Re: unheheliches Kind

Antwort von thidi am 23.03.2011, 10:16 Uhr

ok das hatte wir sowieso vor vaterschaftsanerkennung und gemeinsammes sorgerecht vor der geburt zu beantragen......

day ich eh den nachnamen meiner freundin annehmen werde ist da ja nicht viel zu ändern.....

nur die vornamens frage steht noch im raum....bei nem jungen steht fest benjamin-benedikt.
aber ein mädchenname ist uns noch nicht eingefallen....das wird schwer keine chantal und jackline....weil wir sind aus dem kölner raum da kommen diese namen nicht gut lach

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Re: unheheliches Kind

Antwort von Princess01 am 23.03.2011, 10:16 Uhr

Dann macht doch beim JA das gemeinsame Sorgerecht, gilt dann wie eine Ehe in diesem Fall.

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Re: unheheliches Kind

Antwort von Zweizahn, 39. SSW am 23.03.2011, 10:21 Uhr

Hallo,

ein Baby ist heutzutage kein Grund mehr zu heiraten. Tut was ihr wikrlich wollt.

Wir bekommen das zweite uneheliche Kind. Was die Vorsorge für den Todesfall betrifft, so hat mein Freund jetzt wieder vorgeburtlich die Vaterschaft anerkannt und ich habe ihm das Sorgerecht erteilt (beim Jugendamt kostenlos). Er wird also Papa mit allen Rechten und Pflichten. So kann eigentlich nichts passieren, sollte mir unter der Geburt was passieren, worüber ich aber eigentlich auch nicht nachdenken möchte.

Solltet ihr die Personensorge nicht geklärt haben, sondern nur die Vaterschaft, dann wirst du im schlimmsten Fall sicherlich das Kind bekommen und nach einer Weile es sicher auch adoptieren dürfen, aber ich schätze mal, dass dabei das Jugendamt die Finger mit im Spiel haben wird, so dass das Kind bei einer geeigneten Person aufwachsen kann. Wie sich das genau verhält, weiß ich nicht. Aber um eben solchen Problemen vorzubeugen, haben wir das rechtzeitig geklärt.

Was den Namen betrifft, müsst ihr euch vorher einig werden. Ich habe darauf bestanden, dass der Große meinen Nachnamen bekommt und nicht den vom Papa (ich wollte zu dem Zeitpunkt gerne geheiratet werden - wir haben es bis heute nicht gepackt und nun ist es auch mir egal, ob ich den Trauschein habe oder nicht - es funktioniert auch sehr gut ohne). Das zweite Kind bekommt wieder meinen Nachnamen, weil es gar nicht anders geht, rechtlich gesehen. Sollten wir doch heiraten, dann ist natürlich der Namenswechsel möglich.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

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Re: unheheliches Kind

Antwort von Charly0815 am 23.03.2011, 12:29 Uhr

Hallo!

Die Vaterschaft kannst Du bereits vor der Geburt beim Jugendamt anerkennen, dann bist Du in jedem Fall Ansprechpartner Nr. 1, falls der Mutter etwas zustoßen sollte.
Heiraten ist natürlich immer noch einfacher, auch für die Geburtsurkunde, dann braucht man zur Anmeldung nicht mehr viel.
Das liegt daran, dass als Vater eines Kindes in Deutschland der Mann gilt, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Dies gilt völlig unabhängig davon, wer das Kind wirklich gezeugt hat.
Aber ich halte es nicht für notwendig jetzt auf Teufel komm raus noch vor der Geburt zu heiraten. Ich habe einige Freunde, die erst nach der Geburt der Kinder geheiratet haben, das ging problemlos alles.
Alles Gute!

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Re: unheheliches Kind

Antwort von Fuchsina am 23.03.2011, 12:37 Uhr

Nur wegen behördliches oder rechtliches hätte ich nicht geheiratet, egal ob Kind oder kein Kind. Dazu wäre mir die Ehe zu wichtig. Ich bin aber auch traditionell was das angeht, für mich war die Reihenfolge klar: erst heiraten, dann Kinder. Ich hätte es für mich komisch gefunden, der Vater meines Kindes mit "Freund" anreden zu müssen. Wir waren aber zu der Zeitpunkt der Hochzeit auch schon 10 Jahre zusammen, unsere Beziehung war also absolut gefestigt,

Es muss jeder aber für sich entscheiden. Heute ist ein Kind sicher kein Grund zum Heiraten, wenn man nicht viel von der Ehe hält.

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Re: unheheliches Kind

Antwort von Baby2411 am 23.03.2011, 13:10 Uhr

Wahrscheinlich erzähle ich dir jetzt auch nichts Neues. Wir haben das auch hinter uns. Also nur weil ein Kind unterwegs ist, würde ich nicht heiraten. Das soll gut überlegt sein.

Auf jeden Fall solltet ihr die Vaterschaftsanerkennung vorher machen. Damit ist schonmal dieses Verhältnis geklärt. (z. B. auch Erbschaftsanspruche deines Kind, falls DIR etwas zustößt, etc.)

Und falls ihr eine stabile Partnerschaft habt auch das gemeinsame Sorgerecht erklären.

Das geht beides völlig Problemlos und kostenlos beim Jugendamt.

Selbst wenn das Kind nach einer möglichen Hochzeit einen anderen Nachnamen (Familiennamen) bekommen soll, ist auch das völlig problemlos.
Uns wurde bei der standesamtlichen Trauung einfach eine korrigierte Geburtsurkunde ausgehändigt. Ohne zusätzliche Behördengänge oder Kosten.

Also mehr Behördengänge als wenn man vorher heiratet, hat man da auch nicht.

Mit dem gemeinsamen Sorgerecht ist dann auch alles geklärt, falls der Mutter etwas zustößen würde.

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Re: unheheliches Kind

Antwort von CandyJane, 40. SSW am 23.03.2011, 14:47 Uhr

um sowas zu vermeiden, ohne zu heiraten muss man die Vaterschaft anerkennen.. dann gibt es keine Probleme !

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Re: unheheliches Kind

Antwort von Baby2411 am 23.03.2011, 18:43 Uhr

die Vaterschaft alleine gibt dem Vater aber noch keine weiteren Rechte, die ein Sorgebrechtigter tun könnte. Ist der einzige Sorgeberechtigte verstorben oder kann nicht entscheiden wird durch das Familiengericht eine Person oder ein Vormund bestimmt, der bestimmen darf.

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