Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von paul+rike am 24.03.2009, 9:28 Uhr

unentschieden, was würdet ihr tun???

ich braäucht eeure Meinung:
ab wann würdet ihr nach der Entbindung arbeiten?
ich habe ein suuuuuuuuuper Angebot (wirklich spitze) bekommen, ich könnte, (wenn ich natürlich mich bewerbe) am 5.8 anfangen (Schuljahranfangs) für ein paar Stunden in einem klassen Gymnasium.
ich entbinde aber normalerweise am 23.7. meine Schwie würde für das Baby einspringen, für Paul und Rike wäre ich definitiv Nachmittgas da.
machen oder nicht???????????????????????????????

 
19 Antworten:

Re: unentschieden, was würdet ihr tun???

Antwort von Hazel84, 21. SSW am 24.03.2009, 9:33 Uhr

Auweija. Das is aber ziemlich zeitig aufeinander...

Ich würde es wohl nicht machen... Was wenn dein Krümel später kommt, oder es Komplikationen gibt... (ich hoffe nicht!!).

Ich weiß nicht. Ich glaub das wär mir zu knapp.

LG Hazel

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Re: unentschieden, was würdet ihr tun???

Antwort von Jasmin050908 am 24.03.2009, 9:36 Uhr

Würde das auch nicht machen.Grade so am Anfang brauchen die kleinen die Mama vor allem die nähe.

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Re: unentschieden, was würdet ihr tun???

Antwort von sie am 24.03.2009, 9:37 Uhr

Ist ja schon ein tolles Angebot aber ich würde NEIN sagen!

Ich kenn dich jetzt nicht und mein das nicht böse, jeder muss selber wissen was er macht!

Aber das wär mir zu schnell! Ich bekomm das Kind nicht für Oma, sondern weil ich es möchte und wenn du arbeiten möchtest, dann bekomm kein Kind!
Außerdem ist ja sowieso 8 Wochen Ruhe Pflicht, oder??

Wie gesagt, ist deine Entscheidung!

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Re: unentschieden, was würdet ihr tun???

Antwort von PoisonLady am 24.03.2009, 9:37 Uhr

soweit ich weis darf man doch während dem mutterschutz (8 wochen nach geburt) gar nicht arbeiten ?!?

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Re: unentschieden, was würdet ihr tun???

Antwort von paul+rike am 24.03.2009, 9:38 Uhr

ich dachte, mich zu bewerben und um etwas Zeit zu fragen, so bis Ende des Monats oder so.ich weiss, da jemand sehr dringend da gefragt wird, ich habe echt prima chancen, weil hier nicht soviele Frnzosen mit Erfahrung wohnen....
ich würde gerne ein paar Stunden dazu gut bezahlt und nicht 2bis 4euro die Stunde, sondern bis 25 euro die 3/4 stunde!!!)wieder machen!!!!
gereizt bin ich schon...(umso mehr, weil SIE auf mich zukamen!)

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@sie

Antwort von paul+rike, 23. SSW am 24.03.2009, 9:43 Uhr

ne, eigentlich Pflicht ist es nicht!!! es ist ein Recht.
ich habe mit der Arbeit bisher FÜR meine Kinder aufgehört. es wären nur ein paar Stunden in der Woche (max 6), die finanziell sehr gut passen würden.
einerseits ist es für mich eine Riesenchance, andersseits fürchte ich, es ist sehr früh...bin wirklich gerissen...
in D ist es schwer , mit Kinder zu arbeiten, wieso auch immer, man ist da immer komisch angeschaut, wenn man "trotz " Kinder etwas arbeiten will....Bei uns ist es da einfacher, weil es NORMAL ist.. aber es ist nicht der Punkt....

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Darfst du gar nicht.....

Antwort von sumse, 21. SSW am 24.03.2009, 9:45 Uhr

Es handelt sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst, oder?
Nach der Geburt (bei Frühgeburt ab dem errechneten ET) gilt aus gutem Grund ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot. Du könntest dich natürlich trotzdem bewerben- Beginn ab Ende des Mutterschutzes. Eigentlich darf dir daraus kein Nachteil entstehen.

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@sumse

Antwort von paul+rike am 24.03.2009, 9:48 Uhr

jaein. Lehrer aber auf Honorarbasis. da ist es etwas anders geregelt...

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Re: Darfst du gar nicht.....

Antwort von Puppi82 am 24.03.2009, 9:49 Uhr

ein nachteil darf daraus nicht entstehen, aber um die 8 wochen nach der geburt kommst du nicht rum und 6 schulstunden sind doch nicht viel. da würde ich auch überlegen. sprich es mit der familie durch und wenn du dich gut fühlst, dann mach es! mir persönlich wäre es zu früh, aber ich finde es völlig ok!!!

lg

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Re: Darfst du gar nicht.....

Antwort von sumse, 21. SSW am 24.03.2009, 9:51 Uhr

Ich denke nicht, dass das anders geregelt ist. Die acht Wochen BV entsprechen den Mutterschutzrichtlinien.

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...denke das geht schon

Antwort von Maria_80, 25. SSW am 24.03.2009, 9:54 Uhr

Doch so viel ich weiß darfst Du wenn der Arzt Dich "gesundschreibt" oder wie auch immer das heißen mag!

Ich fände das wohl auch was früh, aber ich seh das für mich und den Krümel so...deshalb bleib ich auch ein Jahr zuhause...glaube nicht das ich mich schon so früh trennen könnte ;-) Ist aber auch mein Erstes.

Wenn Du denkst, dass ist das RIchtige für Dich, dann tus!

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Re: unentschieden, was würdet ihr tun???

Antwort von Dreikindmama am 24.03.2009, 9:58 Uhr

Hallo,

unter folgendem Link kannst du nachlesen, dass Mütter bis 8 Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen.

Das ist ein Auszug aus dem Mutterschutzgesetz:

http://bundesrecht.juris.de/muschg/__6.html

Gruß

Sylvia

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@euch allen

Antwort von paul+rike am 24.03.2009, 9:59 Uhr

danke für ihre Anteorten. ich werde mich weiter erkündigen. "Trennung" gäbe es bei 6Stunden/Woche höchsten 3 Stunden am Tag 2 Tagen die Woche...
muss noch + und - sehr wiegen....
danke nochmals!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Re: unentschieden, was würdet ihr tun???

Antwort von paul+rike am 24.03.2009, 10:02 Uhr

danke!!!
(bin verwirrt, bei uns scheint anders zu sein, eine Minsisterin hat nach 5 Tagen wieder vollgearbeitet)!
danke vielmals für den Link!

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Re: @euch allen

Antwort von momworking, 29. SSW am 24.03.2009, 10:08 Uhr

???
Falls ich das richtig verstanden habe:
Du möchtest als Französischlehrerin an einem Gymnasium mit 6 Stunden arbeiten, richtig?
Das klingt für mich so, als wären das entweder 1 Leistungskurs oder 2 Grundkurse, die du unterrichten würdest.
Ich kann mir NICHT vorstellen, dass die Schulleitung es bei beiden Varianten auf 2x3 Stunden zusammenhängend legen würde.
Falls es sich aber um AGs handelt, kannst du davon ausgehen, dass es Nachmittagsunterricht ist.
Sorry, aber mit 6 Stunden auf Honorarbasis stehst du im Kollegium ganz unten in der Nahrungskette, da wird bestimmt nicht wirklich Rücksicht genommen werden.
Abgesehen davon: Konferenzzeiten auch schon eingeplant?

Erkundige dich genau, sonst kommt das böse Erwachen hinterher.

Zur Mutterschutzfrist ist dir ja schon was gesagt worden.

VlG
Annette

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Re: Darfst du gar nicht.....

Antwort von smallfoot, 23. SSW am 24.03.2009, 10:30 Uhr

Als Honorarkraft zählt sie wie eine Selbständige - und da gibt es keinen Muschutz! Kann allerdings sein, dass das Schulamt oder so sich querstellt mit der Beschäftigung. Bei einem normalen Arbeitsvertrag gelten die 8 Wochen!

LG

Micha

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Re: unentschieden, was würdet ihr tun???

Antwort von Maria_80, 25. SSW am 24.03.2009, 10:38 Uhr

Genau, hab ich auch gelesen. sie hat sich mit Attest davon befreien lassen und durfte wieder Arbeiten...wies geht weiß ich leider auch nicht, aber sicher Deine KK oder FA

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Danke an euch allen (wieder!)

Antwort von paul+rike am 24.03.2009, 10:38 Uhr

ok, ich rufe dort an!
die 6 Stunden wären max. ich wäre bei Anfänger und bei 2 andern. so genau weiss ich nicht, die Überlegung war Bewerben oder nicht??? es wären KEINE AGs
mit der Nahrungskette hatte ich nie Problem, in KEINEN Kollegium , wo ich tätig war!!! ganz in Gegenteil....das macht mir keine Angst. Einige Lehrer kenne ich sogar schon von "früher"

danke, danke für alle ehrliche und hilfreiche Antworten!

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darf man nicht..

Antwort von michou, 26. SSW am 24.03.2009, 14:18 Uhr

hi..also im mutterschutzgesetz steht, dass der mutterschutz vor entbindung freiwillig ist, d.h. man kann, wenn man möchte, bis schluss arbeiten..die schutzfrist nach entbindung ist nicht freiwillig und muss eingehalten werden..grüsse dom

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