Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von kloeschen11 am 06.04.2013, 15:06 Uhr

uneheliches Kind - Wer das schlussendlich Nachname bestimmen?

Hallo,

ich bin schwanger und nicht mit dem Vater des Kindes zusammen. Ich muss auch alles alline machen und er fragt seit Wochen nichtmal wie es mir geht.
Er besteht aber darauf, dass das Kind seinen Nachnamen tragen wird.
Ich möchte das natürlich nicht, da ich die Mutter bin und as Kind ja vorallem bei mir wohnt!
Er wird sicher auf einem gemeinsamen Sorgerecht bestehen. Und dann heißt es ja laut Gesetzt, dass sich die Eltern einigen müssen welchen Nachnamen das Kind trägt.
Aber er und ich werden beide darauf bestehen, dass die Maus so heißt wie wir: Was passiert dann? Wer bekommt recht?
Danke für die Hilfe!

 
16 Antworten:

Re: uneheliches Kind - Wer das schlussendlich Nachname bestimmen?

Antwort von M.S. am 06.04.2013, 15:21 Uhr

Ich glaube, das die Mutter das entscheiden kann! Ihr seid ja nicht verheiratet.
Also ich habe darauf bestanden, das mein Sohn MEINEN Nachnahmen bekommt, solange ich mit meinem Freund nicht verheiratet bin.
Erkundige dich doch einmal beim Standesamt. (Oder ggf. beim Jugendamt)
Alles Gute

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Re: uneheliches Kind - Wer das schlussendlich Nachname bestimmen?

Antwort von M.S. am 06.04.2013, 15:30 Uhr

Ich hab nochmal nachgeschaut und unter anderem das hier gefunden:

"Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, hat sie auch alleine das Recht, den Namen des Kindes zu bestimmen. Dies ergibt sich aus der eindeutigen Regelung des § 1617a Abs. 1 BGB die, wie folgt lautet:

(1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Namen, den dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt."

Wie es allerdings ausschaut, wenn ihr vor der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beantragt, weiß ich nicht, wer den Namen bestimmen "darf".

LG

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Re: uneheliches Kind - Wer das schlussendlich Nachname bestimmen?

Antwort von jamelek am 06.04.2013, 15:31 Uhr

Also das gemeinsame Sorgerecht kann er ja erst nach der Geburt einklagen. Und das dauert. Der Nachname muss aber unmittelbar nach der Geburt bestimmt werden. Zu dem Zeitpunkt bis zu alleine Sorgeberechtigt, also bestimmst du den Nachnamen. Ganz einfach.
Also vor der Geburt keine Vaterschaftsanerkennung, keine Sorgerecht einräumen, schon liegt jedenfalls zuerst alles bei dir.

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Re: uneheliches Kind - Wer das schlussendlich Nachname bestimmen?

Antwort von koileundengel, 24. SSW am 06.04.2013, 15:35 Uhr

huhu...
wenn das mit dem gemeinsamen sorgerecht erst nach der Geburt beim Jugendamt geklärt wird,kann der Zwerg *nur* deinen Nachnamen bekommen!!! denn das kh meldet das baby beim standesamt an und wenn das dann noch nicht mit dem Sorgerecht schriftlich gemacht wurde, geht es vom Gesetz her nur mit deinem Namen ;)
LG Tanja

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Re: uneheliches Kind - Wer das schlussendlich Nachname bestimmen?

Antwort von Steffi528 am 06.04.2013, 15:36 Uhr

Du wirst ihn sicher kein gemeinsames Sorgerecht vor der Geburt einrichten, oder? Er kann es ja nach der Geburt beantragen und dann mal sehen, ob er es so bekommt.

Das Kind hat dann deinen Nachnamen, wenn DU das so willst. Punkt.

Unser erstes gemeinsames Kind hatte damals meinen Nachnamen bekommen, weil es ein Mädchen war und so unser Deal war ;-) Wir haben später geheiratet und noch ein Kind bekommen. Der Familienname ist mein Nachname, mein Mann hat seinen Nachnamen behalten.

Es geht alles und ich würde mich da nicht einschüchtern lassen. Ihr seit nicht in Beziehung und Du wirst ihn einfach nicht vor der Geburt gemeinsames Sorgerecht zugestehen.

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@koile

Antwort von M.S. am 06.04.2013, 15:39 Uhr

Also mir wurde das anders erklärt: Ich habe zwar das alleinige Sorgerecht, aber mein Sohn hätte (laut Standesbeamtin) auch den Namen des Vaters annehmen können.

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Re: @koile

Antwort von Steffi528 am 06.04.2013, 15:45 Uhr

Hätte schon, aber nur mit Deiner Zustimmung. Ohne Deiner Zustimmung geht es nicht. Da kann ja jeder kommen und darauf bestehen, das das Kind seinen Namen trägt, selbst wenn er gar nicht der Vater ist ;-)

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Re: @koile

Antwort von M.S. am 06.04.2013, 15:51 Uhr

Das liest sich halt für mich so, als würde sie meinen, das es nicht anders geht, ohne geteiltes Sorgerecht : "wenn das dann noch nicht mit dem Sorgerecht schriftlich gemacht wurde, geht es vom Gesetz her nur mit deinem Namen ;) " Und das stimmt so nicht.
Mehr meinte ich nicht

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Re: @koile

Antwort von Steffi528 am 06.04.2013, 16:00 Uhr

;-) gehen tut das schon, wenn man wie Mann und Frau zusammen lebt, nur (noch) nicht geheiratet hat ;-)

Aber wenn sie gar nicht mehr mit dem Kindsvater zusammen ist, soll sie sich da nicht einschüchtern lassen.

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Re: uneheliches Kind - Wer das schlussendlich Nachname bestimmen?

Antwort von Katja + Fabio (Berlin) am 06.04.2013, 16:15 Uhr

Hallo,

also ... wie schon geschrieben wurde ... wenn Ihr VOR der Geburt keine Vaterschaftsanerkennung macht bekommt das Kind automatisch deinen Nachnamen.

Wenn nach der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung gemacht wird könnte der Nachname nochmals geändert werden ... das Bedarf allerdings DEINER Zustimmung!!! Einfach weil der Papa das so will geht es nicht!
Ob Du ihm mit der Vaterschaftsanerkennung gleichzeitig das geteilte Sorgerecht einräumst musst Du schauen. Er kann es auch später bekommen/einklagen. Bis dahin ist aber die Namensfrage keine Frage mehr!

LG Katja & Co

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Re: uneheliches Kind - Wer das schlussendlich Nachname bestimmen?

Antwort von poi3, 37. SSW am 06.04.2013, 16:44 Uhr

Du hast das Recht auf deiner Seite.. normalerweise bekommt das kind eh automatisch den Namen der Mutter es sei denn es wird anders gewünscht und soweit ich weiß bist du am Zuge..

niemals würde ich an deiner Stelle es anders machen oder Zustimmen..
denn deine Maus ist bei dir, wird von dir versorgt und großgezogen.. wenn du anders heißt dann ist es im Kindergarten etc immer komisch und wenn deine Tochter älter ist kann es sie auch stören.. ändern kann man es dann schwer denn dann MUSS der Vater zustimmen ansonsten kannst du es nicht mehr rückgängig machen..

eine Freundin von mir hat ein uneheliches Kind bekommen und da beide heiraten wollten nach der Geburt hat sie das Kind natürlich nach dem Vater benannt.. der hat dann als die kleine 2 Monate alt war die Hochzeit abgeblasen (einladungen, kleid, .. alles schon da) und hat sie wegen einer anderen verlassen..
hat sich danach auch nie um das Kind gekümmert.. ich hab die Tochter kennengelernt als sie schon 7 war und hab mitbekommen das sie taurig war nicht wie ihre Mutter heißen zu können.. als meine Freundin dann einen anderen Partner geheiratet hat (ein toller Vater für die kleine) und noch ein baby kam hat man gemerkt wie schlimm es war das nur Shirin nicht wie alle anderen hieß.. nun hat der Vater endlich zugestimmt aber es hat echt gedauert.. denn komischerweise hat er sich nie gekümmert aber in der sache haben Männer anscheinend ab und an echt unverständliche Ansichten von "Ehre" oder was weiß ich und wollen den eigenen Name weitergeben oder was weiß ich..

also: niemals zustimmen..
lg und alles Liebe für euch zwei

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Re: uneheliches Kind - Wer das schlussendlich Nachname bestimmen?

Antwort von Foxi23, xx. SSW am 06.04.2013, 17:57 Uhr

Wir haben zwar schon vor der Geburt Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht gemacht, aber selbst dann hätte immer noch ICH damit einverstanden sein müssen, wenn der Zwerg den Namen des Vaters (mit dem ich auch noch zusammen bin) erhalten hätte.

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Re: uneheliches Kind - Wer das schlussendlich Nachname bestimmen?

Antwort von koileundengel, 24. SSW am 06.04.2013, 17:58 Uhr

ich hab letzte Woche gerade mit dem Jugendamt deswegen telefoniert! unsere maus soll den Namen vom Papa bekommen, das geht nur bei geteilte Sorgerecht! wir brauchten dafür einen Termin beim JA , wo er dann die Patenschaft anerkennt und die hälfte Sorgerecht bekommt. das wird vor der Geburt gemacht und beglaubigt und nur dann kann sie den Nachnamen vom Papa ab der Geburt bekommen!
LG Tanja

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Re: uneheliches Kind - Wer das schlussendlich Nachname bestimmen?

Antwort von kloeschen11 am 06.04.2013, 18:15 Uhr

Oh super!! Da bin ich SO erleichtert!!!!
Hatte echt Panik, weil ich mir das gar nicht vorstelle kann, dass meine Maus anders heißt als ich!
Danke für die lieben Antworten!!

Wie ist denn das dann mit dem Vornamen?
Müsste doch dann genauso sein, oder?
Denn bevor der Vater das Sorgerecht betnragen/einklagen kann, ist das doch schon längst durch mit dem Namen, oder?
Ich komme hier vlt rüber als wollte ich das Kind für mich alleine. Aber das stimmt nicht, nur der Vater ist nicht sonderlich verantwortungsvoll und würde auch aus Trotz einfach gegen viele vernünftige Entscheidungen sein.

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Re: uneheliches Kind - Wer das schlussendlich Nachname bestimmen?

Antwort von Missy27 am 06.04.2013, 20:19 Uhr

Ich weiß nicht ob es neuere Regeln gibt. Aber 2010 musste ich zustimmen, dass das Kind den Namen des Vaters bekommt. Gemeinsames Sorgerecht haben wir auch.
Wäre ja noch schöner wenn der Mann das bestimmt, vorallem wenn er sich sonst um nichts kümmert.

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Re: uneheliches Kind - Wer das schlussendlich Nachname bestimmen?

Antwort von Dansklady1904, 23. SSW am 29.03.2017, 11:50 Uhr

Also meine Tochter hat 2009 den Nachnamen vom Papa bekommen, aber ich habe das alleinige Sorgerecht. Hat sich da seitdem was geändert?

Wir waren ganz normal beim Jugendamt, er hat die Vaterschaft anerkannt, ich habe das alleine Sorgerecht behalten und nach der Geburt im Krankenhaus habe ich den Nachnamen von ihm für sie angegeben. Das ging alles und war kein Problem.

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