Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mini-mama1989, 21. SSW am 05.10.2009, 20:26 Uhr

Umzug...gehört hier nicht hin ,aber villt hat jemand ahnung :)

Guten Abend,
ich wohne mit meinem Freund und unseren kleinen Tochter in einer 2-Raum-Wohnung einer Genossenschaft.
Nun erwarten wir im Februar 2010 unser 2.Kind und unsere Wohnung ist definitiv zu klein!!

Wir würden gerne umziehen und schauen uns Mittwoch eine Wohnung an,nun meine Frage...Man muss ja eine 3 monatige Kündigungsfrist einhalten,wenn wir jetzt eine Kündigung schreiben mit Datum von heute 5.Oktober ...können wir dann erst in die neue Wohnung ab dem 5.Januar oder 5.Februar rein??

und wie schauts mit den Genossenschaftsanteilen aus,bekommen wir diese wieder???

LG und DANKE
BiBi+Leonie Abby und Bauchzwerg

 
5 Antworten:

Re: Umzug...gehört hier nicht hin ,aber villt hat jemand ahnung :)

Antwort von Krümelchen_im_Bauch, 28. SSW am 05.10.2009, 20:31 Uhr

Also wann du in die neue Wohnung kannst das müsst ihr entscheiden.
Also wenn du doppelt miete zahlen kannst könnt ihr shcon früher rein.

Aber aus der alten Wohnung könnt ihr dann zum 31.1.
Das heißt du kündigst jetzt und hast 3 Monate Kündigungsfrist, da der Oktober shcon angefangen hat zählt er nicht mehr mit.

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Oder eben wie wir das gemacht haben einen Nachmieter finden

Antwort von MamavonLucas am 05.10.2009, 20:34 Uhr

Gruss Sandy(die gerade erst umgezogen ist)
Und ja die Anteile bekommt ihr im Normalfall wieder

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Re: Sonderkündigungsrecht

Antwort von mamachiara, 37. SSW am 05.10.2009, 20:39 Uhr

Erkundige dich mal beim Mieterschutzbund. Es gibt ein Sonderkündigungsrecht wenn die Wohnung durch die neuen Umstände unverhältnismäßig klein ist. Wie allerdings die qm Zahlen da sind weiß ich nicht. Wir hatten damals 2 Zimmer auf knapp 50qm und konnten, als ich
schwanger wurde, sofort aus dem Mietvertrag raus.
Viel Erfolg
LG
Tania

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Re: Sonderkündigungsrecht

Antwort von biapega, 25. SSW am 05.10.2009, 21:58 Uhr

Eure Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, d.h. heute wäre der letzte Tag gewesen, da der dritte Oktober ein Feiertag und der vierte ein Sonntag war, damit der Oktober noch mitgezählt hätte. Jetzt könnt ihr erst zum 31.01.2010 aus der alten Wohnung raus. Es gibt keine Kündigungsfrist zu bestimmten Daten. Eine Kündigung gilt immer zum letzten eines Monats.

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Re: Sonderkündigungsrecht

Antwort von Dabini, 15. SSW am 07.10.2009, 13:50 Uhr

sonderkündigungsrecht gibt es nur, wenn es aus plötzlichen gründen zu einer anderen situation kommt. eine schwangerschaft dauert ja eine gewisse zeit, baby ist von heute auf morgen ja nicht da, daher greift das leider nicht! also mal eine anzeige schalten und nachmieter suchen!

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