Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Janett, 19. SSW am 20.06.2007, 11:23 Uhr

@Tinky und @all

Hallo Tinky!
Du hast weiter unten zum Betreff "befristeter AV" geschrieben, dass man 3 Monate vor Ablauf des Vertrages sich beim Arbeitsamt melden muss.

Mein Vertrag läuft am 30.9.2007 aus. Und der Mutterschutz beginnt ab 9.10.07 (also nur 9 Tage).
War gestern (19.6.) beim Arbeitsamt. Die haben mich jetzt nur als arbeitsSUCHEND eingetragen (super für 9TAGE!).
ArbeitsLOS könne ich mich erst ab 1.7.07 melden. Das hab ich nicht so richtig verstanden (wegen der 3Monate).
Haben die mich dort falsch informiert oder reicht es aus wenn ich 3Monate vor Ablauf als arbeitssuchend gemeldet bin?
Wäre über eine Info sehr dankbar.

Viele Grüße
Janett

 
1 Antwort:

Re: @Tinky und @all

Antwort von Tinky, nix mehr. SSW am 21.06.2007, 21:43 Uhr

Hallo Janett,

sorry, dass ich jetzt erst antworte.

Es reicht, wenn Du die 3 Monate eingehalten hast. Dann biste dort registriert. Und wenn Dein AV ausläufst, gehste wieder zum AA. Auch wenn Du eigentlich keine Arbeit suchst (wer nimmt einen schon mit Bauch ;)) ist das wichtig, da Du sonst die 9 Tage nicht krankenversichert bist.

Nach den 9 Tagen musst Du Dich dann allerdings über Deinen Mann familienversichern oder selber versichern. Das läuft dann nicht mehr über das AA.

LG Tinky

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