Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von marmite, 18. SSW am 04.03.2008, 20:08 Uhr

So eine Frechheit - AG beachtet MuSchGesetzt nicht richtig

Hallo Mädels!

Da ich im Gasgewerbe arbeite, zählen da sowieso Ausnahmen im MuSchuGesetz, was die Arbeitszeiten angeht. Nun sagt aber das Gesetz, dass Schwangere ab dem 5. Monat nur noch bis 20 Uhr arbeiten dürfen. Nun bin ich ja bereits im 5. Schwangerschaftsmonat und selbst wenn man es mit Kalendermonaten rechnet, ist es inzwischen der 5.
Habe heute meine direkte Vorgesetzte darauf angesprochen, da ich im Dienstplan weiterhin Schichten bis 22 Uhr habe und sie ihn schreibt. Meinte sie doch tatsächlich der Geschäftsführer hat ihr gesagt, dass es bei mir ab Anfang April zählt und das macht sie jetzt so. Sie sagte mir auch, dass es ihr bewußt ist, dass der Chef das falsch ausgerechnet hat, aber sie ändert das nicht. Hallo? Was soll das? Wenn sie es weiß und auch für Dienstpläne zuständig ist, wieso beachtet sie es nicht oder spricht mit dem Geschäftsführer drüber. Letztendlich ist sie doch meine direkte Vorgesetze. Aber sie macht das nur, damit sie zukünftig keine Spätschichten schieben muß, da sie diese haßt! Letztendlich ist es mir zwar egal, ob ich bis 20 oder 22 Uhr arbeiten muß, aber frech find ich das schon.
Und was ist, wenn eine Kontrolle kommt? Ich weiß zwar nicht, ob das Gewerbeamt einfachso kontrolliert, aber wenns passiert, dann gibts Ärger...
Und dazu kommt noch, dass mein Chef meinen Urlaubsanspruch falsch berechnet und sich nicht berichtigen läßt. Er meint, dass ich nur Anspruch bis zum Mutterschutz hab...
Auf jeden Fall ist das jetzt für mich gegessen, zumindest was die Arbeitszeiten angeht. Irgendwie hoff ich ja insgeheim auf eine Kontrolle. Sagen werd ich nix mehr!
Aber ärgern tut mich das schon...

Lg marmite

 
13 Antworten:

Re: So eine Frechheit - AG beachtet MuSchGesetzt nicht richt

Antwort von Leon -Paul 06 am 04.03.2008, 20:13 Uhr

mal ohne sch... ich würde ihn nochmals drauf ansprechen und zur not anonym bei der Behörde anrufen die dies kontrolliert und melden sag doch eifach hier ist frau Müller ich habe ihn dieseer gaststätte gesehen das dort eine Schwangere Frau arbeitet und das bis 22 uhr

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Re: So eine Frechheit - AG beachtet MuSchGesetzt nicht richtig

Antwort von SilkeJulia am 04.03.2008, 20:32 Uhr

Hallo,

ich würde einen anonymen Brief (oder anonymen Anruf) an die zuständige Behörde (findest du hier: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=31058.html) tätigen, dass in der Gaststätte XY eine schwangere Frau nach 20 Uhr arbeiten muss.

Die Staatsanwaltschaft (und alles, was ihr untersteht, also Polizei, Aufsichtsbehörden etc...) müssen jeder vermuteten Straftat nachgehen und der Verdacht auf Nichteinhalten des Mutterschutzgesetzes ist eine vermutete Straftat.

Die Strafen bei Nichteinhalten des MuSchG sind nicht gerade "locker".
"(4) Wer in den Fällen des Absatzes 3 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft."

Das würde auf deinen Arbeitgeber zutreffen, der in dem Glauben gehandelt hat, du seist ab April im 5. Monat, tatsächlich aber hätte wissen müssen, dass du schon ab März im 5. Monat bist.
Damit hat er fahrlässig gehandelt.

LG,

Silke

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Re: So eine Frechheit - AG beachtet MuSchGesetzt nicht richt

Antwort von Clavi, 20. SSW am 04.03.2008, 22:04 Uhr

Ich schließe mich Leon-Paul und SilkeJulia an...

Oder kannst du dich informieren, was passiert, wenn du einfach nicht bis 22 Uhr arbeitest, sondern um 20 Uhr gehst (mit voriger Ankündigung). Den Urlaub würde ich richtig ausrechnen und halt eher in den Mutterschutz gehen (auch mit voriger Ankündigung). Ich würde mich da informieren, ob das möglich ist. Bist du in der Gewerkschaft?

LG, Claudia

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Re: So eine Frechheit - AG beachtet MuSchGesetzt nicht richt

Antwort von marmite, 18. SSW am 04.03.2008, 22:10 Uhr

Ich hätte das nicht drauf, anonym einen Anzeige oder ähnliches zu machen. Schließlich ist es immernoch mein Arbeitgeber und versauen will ich´s mir ja auch nicht. Könnte auch nicht einfach so 20 Uhr gehen, so wie Clavi es vorschlägt, da ich an der Rezeption arbeite und dann keiner da wäre, bis der Nachtdienst kommt.
Ich glaube, ich kann es jetzt nur so hinnehmen, denn nochmals das Gespräch suchen werde ich auch nicht.
Aber wirklich gefährlich wird es ja wohl hoffentlich nicht für meinen Bauchzwerg sein, ob ich nun bis 22 oder bis 20 Uhr arbeite. Oder seid ihr da anderer Meinung?

Lg marmite

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Re: So eine Frechheit - AG beachtet MuSchGesetzt nicht richt

Antwort von skorwi78sk, 31. SSW am 04.03.2008, 22:11 Uhr

Hallo , frag doch im Rechtsforum nach was du unternehmen kannst, vielleicht bekommst du auch ein paar Adressen genannt wo du dich hinwenden kannst.
Hab mir dort auch Rat geholt,da meine Chefs auch "sehr schwierig" sind.
Viel Glück
LG

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Re: So eine Frechheit - AG beachtet MuSchGesetzt nicht richt

Antwort von anjos, 26. SSW am 04.03.2008, 22:18 Uhr

Ob es deinem Baby schadet, kann man nicht sagen!
Sollten aber Komplikationen auftreten, dann machst du dir Vorwürfe, weil du dich nicht gewehrt hast!

Abgesehen davon wird dein Arbeitgeber dich auch weiterhin ungerecht behandeln, wenn du dich nicht wehrst! Denn wer das einmal mit sich machen lässt, der lässt das immer wieder mit sich machen!

Ich kann dir nur raten: hol dir Hilfe und setz deine Ansprüche durch!

LG, ANdrea

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Re: So eine Frechheit - AG beachtet MuSchGesetzt nicht richt

Antwort von Clavi, 20. SSW am 04.03.2008, 22:29 Uhr

Ich kann da Anjos nur Recht geben. Einfach so hinnehmen würde ich es nicht! Nach Info, was ich machen könnte, würde ich mein Chef informieren und dann muß er handeln, sprich Dienstplan ändern und Mutterschutzgesetz einhalten und den Urlaub gewähren.

Ich möchte es auch nicht mit meinem Chef verscherzen, aber ein bischen Durchsetzung ist schon möglich, denn sonst kann es auch leicht passieren, dass man immer die "Dumme" ist. Und wie schon gesagt, wenn wirklich mal was mit dem Zwerg passiert - es muß ja noch nichtmal von der langen Arbeitszeit kommen - machst DU dir die Vorwürfe, nicht dein Chef.

LG, Claudia

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Sorry, sollte Durchsetzung ist schon NÖTIG heißen nicht

Antwort von clavi, 20. SSW am 04.03.2008, 22:30 Uhr

MÖGLICH

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Re: So eine Frechheit - AG beachtet MuSchGesetzt nicht richt

Antwort von kat.ren, 38. SSW am 04.03.2008, 22:39 Uhr

also, schon der Betreff klingt so, als wuerde dir die Situation schon was ausmachen -- vielleicht nicht, ob du bis 20h oder 22h arbeiten mussst, sondern die Tatsache, dass hier deine Rechte ignoriert werden.
Schon allein deshalb solltest du dich wehren -- sonst aergerst und stresst du dich wegen der Situation, und Stress und Aerger sind auf Dauer wirklich nicht gut fuers Kind.

Wie andere schon geschrieben haben -- wenn was passiert, machst du dir hinterher Vorwuerfe, nicht dein Chef sich.

Viel Erfolg und gute Nerven!

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Re: So eine Frechheit - AG beachtet MuSchGesetzt nicht richt

Antwort von Funny Mary am 04.03.2008, 23:30 Uhr

Welches Institut macht denn die Lohnverrechnung bei Euch?

Doch nicht der Chef selber, oder? Für die musstest du auch die Schwangerschaftsbestättiung und den zu erwartenden ET angeben. Die berechnen in der Regel auch die Urlaubsansprüche und müssen ja auch die durch Muschu-gesetz veränderte Arbeitssituation berücksichtigen. Kannst du dich dorthin direkt wenden?

Wie auch immer- es sind jetzt nicht nur deine Rechte, die du vertrittst, sondern auch die des kleinen Wesens in dir, das vollkommen auf dich angewiesen ist. Soll jetzt nicht heißen, dass man nichtt bis 22 Uhr arbeiten kann, wenn man schwanger ist. Für viele Vielfachmütter ist das ein ganz normales Pensum

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ganz einfach

Antwort von suki, 28. SSW am 05.03.2008, 8:21 Uhr

geh zum bigboss und kläre es direkt mit ihm. wenn die dame, die die dienstpläne macht, order und druck bekommen hat, ist es klar, dass sie sich ziert.
also auf zum chef und fertig.

lg

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Re: ganz einfach

Antwort von suki, 28. SSW am 05.03.2008, 8:24 Uhr

machen die die 2h nach hinten verschoben wirklich was aus? ist die arbeit nach 20uhr schwerer zu schaffen?
klar, es geht um dein recht als schwangere, aber bedenke, dass du da mal wieder arbeiten willst.

lg

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sofort ans Gewerbeaufsichtsamt

Antwort von DecafLofat, 26. SSW am 05.03.2008, 8:56 Uhr

scheiß aufs dir dort ärger machen. er hält sich nicht an geltende gesetze. wenn du klauen würdest oder sonst irgendeinen unfug treiben würdest der ihm schadet würde er auch keine rücksicht darauf nehmen.

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