Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sina26, 13. SSW am 17.02.2013, 16:01 Uhr

Scheidung und jugendamt usw.

hey habe euch vor 3-4 tagen ja schonmal vonh meinem anruf beim jugendamt berichtet...
Nurn habe ich gelesen von euren antworten das ich solange ich nicht geschieden nach der gebut einige unterschriften meines NOCH mannes brauche...
Ja der wohnt aber leider 120km weit weg mittlerweile..

Und das mit dem "Auf versorgungsausgleich verzichten"
Jaaaa das wollte ich ... aber meine Anwältin sage wenn ich länhger oder genau 3 jahre verheiratet war MUSS das man gemacht werden und man darf oder kann daarauf nicht verzichten? ist das nichtr so??
Habe letzte woche donnerstag meine anwältin angerufen und mit der dame am Empfang gesprochen sie meinte ich solle mich nächste woche melden sie sagt und richtet ihr alles aus...

Ich will auf jedenfall schneller geschieden sein...
trennungsjahr war oktober 2012 vorbei... Genau da wurde die scheidung beim gericht eingereicht... 19 Januar hab ich das erste schreiben vom gericht bekommen... seit dem NIX MEHR...

Ich würde auch auf diesen versorgungsausgleich freiwillig verzichten.. will doch nur endlich geschieden sein.

Oktober 2012 scheidung eingereicht... Dezember 2012 positiver test...
Und immer noch nciht geschieden...
beim letzten anruf mitte januar bei meiner anwäötin sagte sie 7-8 monate kann das noch dauern...

Bin gespannt wenn ich sie morgen anrufe...

 
5 Antworten:

Re: Scheidung und jugendamt usw.

Antwort von Sina26, 13. SSW am 17.02.2013, 16:02 Uhr

Ich weiß zwar das mein mann alles unbterschreiben würde usw. ABER der ist so jemand "was ich heute kann besorgen das verschiebe ich auf morgen"
Ich musste 3 monate auf das Stammbuch warten weil ich die heiratsurkunde gebraucht habe! 3 MONATEEEEEEEEEEE....

und das wird bei solchen dingen auch nicht anders sein...

Nee neeeee die scheidung muss vorher durch sein...

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Re: Scheidung und jugendamt usw.

Antwort von mf4 am 17.02.2013, 16:09 Uhr

Versorgungsausgleich ABTRENNEN ist kein Verzicht sondern wird nach Scheidung verhandelt.
Mit einer General-Vollmacht kann dich dein Noch-Gatte einsetzen, wenn seine 2.Unterschrift nötig wäre.

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Re: Scheidung und jugendamt usw.

Antwort von Else2011 am 17.02.2013, 16:57 Uhr

Ja, Versorgungsausgleich abtrennen, nicht darauf verzichten!
Wenn es sonst keine Streipunkte gibt, ist der Scheidungstermin dann eine Sache von 5 Minuten und wird von jedem etwas gutwilligen Familienrichter gerne mal dazwischen geschoben!

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Re: Scheidung und jugendamt usw.

Antwort von Sina26, 13. SSW am 18.02.2013, 6:19 Uhr

Wow... dann werde ich ihr das heute sagen und etwas auf die tränen drüse drücken...

Ich werde ihr sagen das ich das nicht kann und das es nicht geht. (wollte auch heiraten vor geburt... )

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Re: Scheidung und jugendamt usw.

Antwort von Heimfee am 18.02.2013, 21:13 Uhr

Und 120km sollten doch jetzt wirklich kein Problem sein, die zu fahren, ihm den Zettel hinzuhalten und ihn zu bitten seinen Namen zu schreiben, oder? ;-)

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