Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kiki, 21. SSW am 07.08.2006, 22:02 Uhr

SS und befristeter Arbeitsvertrag (sehr lang)

Hallo!

Ich brauch mal ganz dringen Eure Erfahrungen. Ich weiß, eigentlich gehört es nicht direkt hier her, aber wer sonst könnte mir helfen!!!

Also: ich hab einen befristeten Arbeitsvertrag. Der endet (theoretisch) am 30.04.2007. Mein ET ist aber der 19.12.2006.

Nun meine Fragen:
1) es ist doch richtig, dass der AG mir die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem ET mein volles Gehalt (evtl. zusammen mit KK) zahlen muss, oder?

2) "Erwirtschafte" ich mir dann auch noch einen neuen Urlaubsanspruch (2,5 Tage / Monat)? Oder zählt das nicht??
3) Wenn ich nach den 8 Wochen (Ende wäre 19.02.07) NICHT mehr arbeiten gehen will, muss ich dann einen Antrag auf Erziehungsurlaub stellen? Oder müssen wir einen Auflösungsvertrag machen?

4) Ich hab vor, die 3 Jahre zu Hause zu bleiben. Muss ich beim Arbeitsamt dann Bescheid geben?? Oder irgendwo einen Antrag stellen? Wenn ja, wann und wo?

5) Wenn ich nach den 3 Jahren wieder arbeiten will, wann muss ich mich dann beim Arbeitsamt melden, damit ich evtl. Arbeitslosengeld bekomme, bis ich was gefunden habe? Oder gibt es da für mich nichts, wenn ich "einfach schwanger werde in einem befristeten Arbeitsvertrag"?

Ich weiß, das sind sehr viele Fragen... aber ich hoffe, Ihr könnt mir trotzdem helfen!

LG und vielen Dank!
Kiki

 
4 Antworten:

Re: SS und befristeter Arbeitsvertrag (sehr lang)

Antwort von LillyK, nixmehr. SSW am 07.08.2006, 22:29 Uhr

Also ich hoffe Dir ein Bissel helfen zu können. Bin ja in ähnlicher Situation;-)

1. ja ist richtig, Das macht er zum Teil, den Rest bis zum vollen Gehalt bekommst Du von der KK.

2.Ja Du erwirtschaftest Dir neuen Urlaubsanspruch. Lass Dir genau ausrechnen von der Personalabteilung wieviel.

3. Du stellst einen Antrag auf Erziehungsurlaub für volle 3 Jahre( hab ich so gemacht damit das Arbeitsamt nicht auf dumme Gedanken kommt). Dabei läuft der Vertrag automatisch aus.

4. das weiß ich nicht so genau. ich werd mich aber fristgemäß auf dem Amt melden, also die 3 Monate vor Ablauf meines Vertrages und dann auch gleich mein Schreiben was ich zur Elternzeit meinem AG gegeben habe mitnehmen.

5. Du müßtest Dich dann eigentlich am 3. Geburtstag Deines Kindes arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden.

LG Anja

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Re: SS und befristeter Arbeitsvertrag (sehr lang)

Antwort von Cathy MUC, nix. SSW am 08.08.2006, 8:21 Uhr

Hallo Kiki,
bei mir war es ähnlich.
1. Stimmt so, du bekommst während der MuSchuZeit volles Gehalt, danach zahl dein AG nur die Sozialabgaben für dich, solange dein AV läuft. (Endet also mit Befristung!)
2. Urlaubsanspruch erwirtschaftest du dir nicht, sprich mit deinem AG wegen Urlaubsausgleich (auszahlen).
3. Du solltest mit deinem Arbeitgeber über Erziehungsurlaub sprechen - üblicherweise hast du gesetzlichen Anspruch von 3 Jahren darauf, auf den sich dein aktueller AG aber nicht einlassen MUSS. Das ist "Verhandlungssache". Vielleicht würde er dich auch gern nach deiner Elternzeit wieder nehmen. Mit Ende deines AV (ob Befristung oder Auflösung ist egal) bist du aber nicht mehr sozialversichert und musst dich über deinen mann mitversichern oder arbeitslos melden. Wenn du dich arbeitslos meldest, musst du dich aber dem Markt zur Verfügung stellen - und das willst du ja nicht, oder? Daher musst du dich arbeitssuchend melden, dann hast du keine Arbeit, möchtest aber aktuell auch keine.
Solbald du dem Arbeitsmakrt zur Verfügung stehst, meldest du dich arbeitslos und bekommst ALG 1 (üblicherweise 60% deines letzten Einkommens). Vorausgesetzt du hast vorher mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet (also warst Arbeitnehmerin).
Klaro? Hoffe, es war nicht zu verwirrend.
Liebe Grüße, Cathy.

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hab da auch ne Frage dazu

Antwort von nawe am 08.08.2006, 8:43 Uhr

Also kann ja sein dass ich doof bin, aber mein Vertrag läuft bis 30.9.07.Hab bei meinem Chef mal mit der Bemerkung "Vorraussichtilich" 2 Jahre die Erziehungszeit bekannt gegeben.

Wenn ich es richtig verstehe läuft der Vertrag trotzdem im Sept. 07 aus und ich bin dann mit meinem Mann Krankenversichert und muss das dem Arbeitsamt melden, oder net????

Gruß

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Re: hab da auch ne Frage dazu

Antwort von Kiki, 22. SSW am 08.08.2006, 12:41 Uhr

DANKE EUCH ALLEN!!!!

Ich hab doch gewußt, dass Ihr mir helfen könnt!!

Werde jetzt alles weitere in die Wege leiten!!

LG Kiki

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