Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von tinae, 15. SSW am 11.02.2006, 8:59 Uhr

Rufbereitschhaftspauschale

Hallo zusammen,
habe mich obwohl ich noch einiges an Zeit habe auf die Suche nach einer Hebamme gemacht, bei der ich die Geburtsvorbereitungskurse mache bzw was ich noch wichtiger ist, die mich bei der Geburt unterstützt, nun war ich total überrascht, dass sie ersteinmal eine Rufbereitschaftspauschale von 220,-€ haben wollte, da sie ja 24 Std abrufbar sei. Wie ist das bei euch?
LG Tina

 
8 Antworten:

Re: Rufbereitschhaftspauschale

Antwort von Tamee&Jana, 7. SSW am 11.02.2006, 9:13 Uhr

Hallo,

ich denke da geht was nicht mit rechten Dingen zu.

Ich habe eine Hebamme und die kommt nach Bedarf, also wenn ich sie anrufe. Und die rechnet komplett mit der KK ab. Ich zahle keinen Cent.

Das auch eigentlich normal. Du musst nur zahlen, wenn Du in einem geburtshaus entbinden möchtest. Das kostet zwischen 300 und 500 Euro. Ansonsten wird der "Dienst" der Hebamme komplett von der KK übernommen. Jede Schwangere hat ein Recht eine Hebamme in Anspruch zu nehmen.

Such Dir lieber ne andere, die scheint auf´s Geld machen aus zu sein.

LG
Tamara

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Re: Rufbereitschhaftspauschale

Antwort von kruemel2001, nix. SSW am 11.02.2006, 9:36 Uhr

Hallo!
Wenn es eine Beleghebamme ist, die Dich auch zur Geburt im KH/Geburtshaus begleiten soll, dann ist die Rufbereitschaftspauschale selbst zu zahlen. Die KK übernehmen nur Vor - und Nachsorgekosten. Die Pauschale bezieht sich auf den Zeitraum des ET, denn wenn sie mitkommen soll, muss sie ja zu jeder Tages und Nachtzeit für Dich erreichbar sein und dann sofort kommen.
LG Susi

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Re: Rufbereitschhaftspauschale

Antwort von Mäusetiger, 21.. SSW am 11.02.2006, 10:01 Uhr

Ja so wie Krümel das schreibt kenne ich das auch. Die Pauschale ist für den Zeitraum der Geburt: bei Praxen, Geb.haus oder Beleghebammen.
Gruß Nicole

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Re: Rufbereitschhaftspauschale

Antwort von Dana77, 15. SSW am 11.02.2006, 10:25 Uhr

Hi,

es ist genauso wie kruemel2001 beschrieben hat. Vor- und Nachsorgekosten werden von der Hebamme mit der KK abgerechnet, aber die Rufbereitschaftspauschale mußt du selber tragen. Der Preis von um die 200 Euro ist auch normal. Die Rufbereitschaft bezieht sich auf deinen Entbindungstermin, dh. sie ist in der Zeit jederzeit für dich abkömmlich und ist auch während der Geb dabei, welche ja unter Umständen dauern kann.

Noch ne schöne Kugelzeit
und liebe Grüße

Dana

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Re: Rufbereitschhaftspauschale

Antwort von zoe06 am 11.02.2006, 10:56 Uhr

Hallo,
also die Rufpauschale ist völlig ok, sie ist für die 24-Bereitschaft der Hebamme um die Zeit der Geburt. Das heißt das sie Tag-und Nacht Bereit für dich ist um dich dann zur Geburt zu begleiten. Die Kosten sind nicht für irgendeine Leistung. Aber frag mal bei deiner Krankenkasse nach, einige ganz wenige übernehmen auch diese Pauschale.
Also es geht alles mit rechten Dingen zu und wenn es finanziell gar nicht geht, kann mein den Betrag auch meist reduzieren aber das liegt im Ermessen der Hebamme.
LG

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Re: Rufbereitschhaftspauschale

Antwort von chrissicat, 39. SSW am 11.02.2006, 14:19 Uhr

Habe auch eine Beleghebamme und muss für die Rufbereitschaft zahlen, kenne das auch nicht anders. Allerdings muss ich die Pauschale bei meiner Hebamme erst nach der Geburt bezahlen und sie beträgt auch nur 150,- €. Wonach sich der Preis generell richtet weiß ich nicht.

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Re: Rufbereitschhaftspauschale

Antwort von nicole1980, 28. SSW am 11.02.2006, 16:22 Uhr

Hallo,
ja so kenn ich es auch, wenn man keinen Wert drauf legt dass die "eigene" Hebamme bei der Geburt dabei ist, brauch man diese Pauschale ja auch nicht zahlen.
Bei uns kostet diese Rufbereitschaft 100€, die Pauschale für den Papa im Partnergeburtsvorbereitungskurs liegt bei 50€ und geburtsvorbereitende Akkupunktur kostet 10€. Alles sind Wunschleistungen die privat übernommen werden müssen, wir nehmen alles mit.
Alles Gute für Euch alle,
Nicole

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Re: Rufbereitschhaftspauschale

Antwort von Kittekaetzchen, 18. SSW am 11.02.2006, 17:50 Uhr

Ich kenne die Rufbereitschaftspauschale auch so, von allen drei SS, bzw. Geburten. ich zahle immer 150€. Ich finde es auch okay, wenn man bedenkt, was eine Hebamme verdient (freiberufliche Hebamme zu sein ist schon mehr ein teures Hobby als ein Beruf) und die Rufbereitschaft bedeutet schließlich auch eine enorme Einschränkung: Deine Hebamme verpflichtet sich damit von 3 Wochen vor bis 2 Wochen nach dem ET IMMER erreichbar zu sein. Tag wie Nacht muss sie immer darauf achten, Handyempfang zu haben (also nix mit Kino) und sich nicht zu weit von ihrem Auto zu entfernen (also keine langen Spaziergänge mit dem Hund usw). Das bedeutet natürlich auch, dass sie nur eine sehr begrenzte Anzahl an SS betreuen kann, was widerrum das Einkomen schmältert.

LG Kitte

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