Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mirze, 15+6. SSW am 19.07.2005, 7:48 Uhr

Resturlaub???

Hallo Mädels!

Hab da mal eine Frage an Euch.

Ich werde im November in Mutterschutz gehen bzw. danach 2 Jahre oder 3 Jahre (steht noch nicht fest) in Erziehungsurlaub gehen. Werde danach wieder in meiner derzeiten Arbeit nachgehen.

Ich hab, wenn ich im Nov. aufhöre, noch mind. 15 Tage Urlaub für 2005. Was passiert mit dem Urlaub? Muß ich den noch in diesem Jahr nehmen, oder ist der dann noch in 2 oder 3 Jahren gültig?

LG Mirze

 
5 Antworten:

Re: Resturlaub???

Antwort von Prinz, 23. SSW am 19.07.2005, 8:13 Uhr

Hallo,

also bei uns in der Firma verfällt der Resturlaub des Vorjahres im Mai des kommendes Jahres.

Nachdem Du ja auch dieses Jahr nicht voll arbeitest, bekommst Du wahrscheinlich den Urlaub ja auch nur anteilig, sprich, auf die Zeit gerechnet, bevor Du in Mutterschutz gehst.
Bei uns kann frau sich das entweder auszahöen lassen, oder eben vorher nehmen.

LG, PRinz und die Minimonsters

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Re: Resturlaub???

Antwort von lovemoni, 37. SSW am 19.07.2005, 8:42 Uhr

Hi!
Der Urlaub verfällt nicht!
Du hast erstmal anteilig Urlaub bis zum ende des Mutterschutzes.
Ich habe von meiner Arbeit noch ca 18 Tage resturlaub aus 2003 und 2004(jan. Februar) habe meine tochter 11/2203 bekommen und war davor ab august krnakgeschrieben und konnte den Urlaub nicht nehmen. Ich werde ihn im Anschluß an den Erziehungsurlaub nehmen, bzw falls ich da nicht mehr arbeite werde, mir auszahlen lassen.

Du kannst den Urlaub auch an deinen Mutterschutz hängen und dann erst in Erziehungsurlaub gehen.
LG

Monika

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Re: Resturlaub???

Antwort von kruemel2001, 12. SSW am 19.07.2005, 9:12 Uhr

Hallo!
Mein Sohn wurde Jan. 03 geboren, ich war aber schon ab ende Mai im Beschäftigungsverbot und hatte noch 4 Wochen Urlaub. Im Jan. 04 hätte ich wieder arbeiten gehen müssen, aber mein Chef hat mich in den Urlaub geschickt, also die verbleibenden 4 Wochen und erst dann hab ich wieder angefangen. Der Urlaub verfällt nicht. Die Regelung, das er bis März kommenden Jahres genommen werden muss, gilt nur, wenn man"normal" arbeitet, ist man SS verfällt er nicht und kann im Anschluss an den Erziehungsurlaub genommen werden. So ist es zumindest bei uns.
LG Susi

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Re: Resturlaub???

Antwort von pilzle, 20. SSW am 19.07.2005, 10:26 Uhr

Hab in der Firma nachgefragt. Der Resturlaub verfällt nicht. Du kannst ihn auch noch nach dem Erziehungsurlaub nehmen.
Ich nehme meinen Urlaub vorher, da brauch ich nicht mehr solange arbeiten vis zum MuSchu.

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Re: Resturlaub???

Antwort von Mirze, 15+5. SSW am 19.07.2005, 12:14 Uhr

Das hatte ich auch vor. Wollte dann, wenns geht, meinen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen. So daß ich quasi vom Urlaub zum Mutterschutz übergehe.

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