Geschrieben von vollmondundhalbmond_0044 am 23.08.2014, 12:25 Uhr |
Rente auf Dauer-Grundsicherung nach SGB XII
Hallo zusammen,
seit dieses Jahr bin ich Rentner auf Dauer und erhalte zusätzlich Grundsicherung nach SGB XII.
Meine Freundin ist schwanger und wir erwarten in 6 Monaten ein Kind.Meine Freundin ist EU-Bürgerin, sie hat keinen deutschen Arbeitgeber.
Sie war hier in DE nicht erwerbstätig, nur in ihren Heimatland war sie bis zu Ihrer Schwangerschaft als häusliche Krankenpflegerin über eine Agentur ihres Landes tätig, wo sie hier in DE für eine bestimmte Zeit geblieben war, um ältere Menschen in deren Wohnung zu betreuen.
Wenn die Renovierung der 28 qm kleinen Wohnung fertig ist dann ziehen wir dort ein. Der Vermieter ist mein großer Bruder.
Momentan besucht sie in ihren Heimatland 1 x im Monat den Gynäkologen/in. In ein paar Monaten möchte sie sich hier in DE anmelden und wir wollen heiraten.
Meine Frage, hätten wir nach der Entbindung Anspruch au Elterngeld? Wird das Elterngeld vom Grundsicherungsamt (SGB XII)als Einkommen angerechnet oder ist es anrechnungsfrei
Meine monatliche Rente: knapp 400 EUR
Wenn unser Kind auf die Welt kommt, das Kindergeld 184 EUR
Wie viel bekämen wir Elterngeld, wenn wir es nach der Geburt beantragen?
Die Miete für die kleine Wohnung monatlich: 200 EUR.
Müsste ich die Miete von meiner Rente oder bewilligten Elterngeldes zahlen, oder wird es vom Grundsicherungsamt übernommen, wenn uns Elterngeld auf Antrag gezahlt wird?
Re: Rente auf Dauer-Grundsicherung nach SGB XII
Antwort von Olis Mama am 23.08.2014, 12:30 Uhr
Hallo!
Ich rate dir und deiner Freundin,direkt beim Amt nachzufragen oder auch Familienzentrum,Caritas o.ä.
Die können euch bestimmt besser weiterhelfen und auch evtl. Anträge mit euch zusammen ausfüllen.
Re: Rente auf Dauer-Grundsicherung nach SGB XII
Antwort von bock1992 am 23.08.2014, 12:35 Uhr
Also so wie ich es kennen hat jeder Anspruch auf Elterngeld der mindestsatz liegt bei 300€ monatlich für 12 Monate nimmt der vaternoch 2 Monate Elternzeit bekommt man 14 Monate das Geld gezahlt man kann es aber auch splieten auf 2 Jahre statt 300 monatlich bekommt man 150 Euro monatlich dafür 2 Jahre
Danach kann man ab dem 15 Lebensmonat bis 36 Lebensmonat betreuungsgeld beantragen 150€ monatlich
Also so war es 2013 als wir es beantragten
Frag doch mal bei der elterngeldstelle an
Re: Rente auf Dauer-Grundsicherung nach SGB XII
Antwort von mf4 am 23.08.2014, 12:39 Uhr
du hast eine PN
Re: Rente auf Dauer-Grundsicherung nach SGB XII
Antwort von mf4 am 23.08.2014, 12:44 Uhr
Anspruch auf Elterngeld
http://www.elterngeld.net/elterngeld-anspruch.html
Re: Rente auf Dauer-Grundsicherung nach SGB XII
Antwort von Unglaubliches Wunder, 18. SSW am 23.08.2014, 13:56 Uhr
Elterngeld wird über 300 € angerechnet, das Betreuungsgeld in vollem Umfang. Finde ich auch richtig so. Ansonste beziehst du natürlich Rente, die wird natürlich auch angerechnet und Kindergeld auch. Lasst euch beraten, was ihr am ende wirklich bekommt, kann euch hier keiner sagen.
Auch im bitte noch ein baby gelistet,aber vielleicht kann auch hier jemand weite
???
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