Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von erdnusslove, 10. SSW am 09.01.2009, 13:35 Uhr

ortsanwesenheitspflicht bei alg2?

habe gerade bei den bedingungen "für" alg2 gelesen, dass man an den werktagen immer erreichbar und anwesend sein muss (am gemeldeten ort). man dürfe max. drei wochen im jahr GEMELDET in den urlaub fahren.
hilfe!
wer kennt sich aus...kann ich an den we`s bedenkenlos wegfahren bzw. was ist mit allen gültigen feiertagen und weihnachten?!
da ich ein jahr elternzeit nehmen will und nicht weiß, welche freunde nach dem studium noch in dieser stadt bleiben, würde ich sie natürlich gern besuchen und es ist ja nicht immer auzuschließen, dass das auch mal do-so ist oder an feiertagen? auch die großeltern würde ich gerne besuchen, ohne dass ich das anmelden muss....
wie wirds richtig gemacht? gibts sofort konsequenzen und vor allem warum? (ich meine keine extremfälle, wenn man 3 monate nach honululu fährt... ;)
lg

 
8 Antworten:

Re: ortsanwesenheitspflicht bei alg2?

Antwort von lly am 09.01.2009, 13:57 Uhr

also ich denke man muss das nicht ganz so ernst nehmen^^ also ich bin auch nicht ständig daheim und ich bekomme im moment auch alg2. ich denke man sollte nur jemanden haben der nach der post guckt...falls das amt denn gerade mal zufällig nen brief schickt auf den man antworten muss^^ anosnten stehen die ja nicht jeden tag vor der türe^^ man hört ja eigentlich eher selten was von denen.

ich denke die machen das damit man nicht das geld abstaubt und eigentlich wo anders bei jemaden wohnt und sich da en tolles leben macht...

glg ines mit ronja und klein jamy

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Naja,

Antwort von nessi02 am 09.01.2009, 14:07 Uhr

da wäre ich etwas vorsichtig.
Falls die einen Job für Dich haben und kurzfristig bei Dir anrufen und Du bist nicht zuhause können sie das natürlich schon nach prüfen. Zumindest unter der Woche. Und die Konsequenz ist, falls sie dir draufkommen das Du eine Sperre bekommst.

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Re: Naja,

Antwort von erdnusslove, 10. SSW am 09.01.2009, 14:12 Uhr

das mit dem job trifft ja soweit ich das richtig verstanden habe, im moment nicht auf mich zu, bis das kind drei jahre alt ist und in einer betreuungsstelle untergebracht ist... (?). ich werde ja in elternzeit gehen. reicht es denn, wenn der andere partner zuhause ist, auch wenn er nciht alg2 bezieht? lebt ja mit mir in bedarfsgemeinschaft.
danke schonmal

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Re: Naja,

Antwort von sylea, 8. SSW am 09.01.2009, 14:49 Uhr

wenn du in elternzeit gehst, stehst du im grunde dem arbeitsmarkt in der zeit nicht zur verfügung!!! dh du wirst in der zeit keine arbeitsangebote bekommen.
denke mal das du aber ab und zu eine einladung erhalten wirst vom berater, um zu besprechen wie es weitergeht.
brauchst dir für die zeit also keine sorgen machen!!!
lg
sylea

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Re: Naja,

Antwort von selena85, 37. SSW am 09.01.2009, 15:03 Uhr

Rechtlich gesehen ist die Sache recht einfach.

Du bist rechtlich nicht dazu gezwungen die Tür aufzumachen, wenn jemand vor der Tür steht. Es sei denn, es liegt z.B. ein Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft vor.
Kein Mensch kann dich zwingen, ans Telefon zu gehen, wenn es klingelt. Selbst wenn das Amt dann damit argumentieren sollte, dass du angeblich nicht da warst, müssen SIE es dir nachweisen. Du warst dann halt auf Toilette, hast geduscht, kp.
Wenn Post im Briefkasten landet ist es schön und gut. Nur leider ist der Absender in der Beweispflicht, was das Ankommen des Postverkehrs anbelangt.
Zur Not also IMMER sagen: Habe ich nie erhalten, bzw. habe ich erst am Tag xx.xx.xxxx erhalten. Das Amt schickt diese Post ja in der Regel per Einschreiben.

Im Klartext: Die sind in der Beweispflicht und du kannst eine angekündigte Sperre immer anfechten, z.B. zunächst mit einem Widerspruch.


Liebe Grüße, Selena (die Gott sein Dank noch nie mit solchen Ämtern zu tun haben musste...)

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Re: ortsanwesenheitspflicht bei alg2?

Antwort von alsame am 09.01.2009, 16:15 Uhr

Werktage sind von Mo-Fr. Und Feiertage dürfte auch kein Problem sein, da wird wohl kaum ein Sachbearbeiter versuchen dich zu erreichen.
Allerdings kannst du bis zum Mutterschutz noch für Arbeit vermittelt werden, es sei denn du wirst während der SS krank geschrieben. Und da kann es schon sein das sie dich versuchen zu erreichen.
Ich denke wenn du das 1 max. 2 Tage überschreitest kannst du immer sagen du hättest das Telefon/Tür klingeln nicht gehört und gerade gesehen das sie angerufen haben oder oder oder. Währe aber trotzdem vorsichtig. Habe aber neulich erst von einer gehört die kurz vor ihrem Mutterschutz im Urlaub war und während der Zeit hat versucht sie jemand zu erreichen und ihr wurde das Geld sofort gestrichen. Und dann hatte sie Probleme mit der KK weil die ihr das Mutterschaftsgeld nicht in voller höhe zahlen wollten.

Mutterschutz beginnt 6 W. vor ET und bis dahin stehst dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung. Der Mutterschutz geht bis 8 W. nach GT und dann fängt erst die Elternzeit an und geht solange wie du sie beantragst (max. bis zum 3. Geb. der Kindes). Während MS und EZ trifft die Ortsanwesenheitspflicht für dich nicht zu.

alsame

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Re: ortsanwesenheitspflicht bei alg2?

Antwort von Leo engel am 09.01.2009, 19:38 Uhr

Ich bin beim Arbeitsamt gemeldet zur Vermittlung, aber wegen baby bis zu dessen 3.Geburtstag aus der Vermittlung raus. Daher hat mir die Bearbeiterin gesagt, das dieses mit dem Erreichbar sein auf mich nicht zu tritt.

Man muss in "Elternzeit" auch keine Krankmeldung abgeben wenn man krank ist, was man als "arbeitsloser" muss. Musste ich jedenfalls nciht.

Aber wie das gesetzlich ist, kann ich das nicht sagen.

Lg Yvette

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Re: Naja,

Antwort von steph33, 39. SSW am 10.01.2009, 2:24 Uhr

Denkste, ich hab pünktlich 6 Wo vor Termin ein Angebot bekommen. Da muss man natürlich antworten, wenn es noch so Schwachsinn ist.
Du solltest jeden Tag Deine Post kontrollieren. Und wenn das mal jemand für Dich macht, dann geht das nicht lange, weil ein Lehrgang bis zum Mutterschutz ja zumutbar ist und manchmal schon am nächsten Tag beginnt. Blöd, wenn Du da nicht da bist.
Wenn das Kind da ist, müsste es eigenlich lockerer sein, bis Du Dich zurück meldest. Mich kriegen die nicht eher als nötig wieder! Haben doch eh keinen Job , nur dumme Lehrgänge. Arbeit suchen kann ich mir auch so und mich dann schnell 2-3 Tage anmelden wg Förderung. Mein Kigaplatz ist eh erst ab 2 Jahre und eher steht mir ohne Job auch keiner zu.

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