Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von jaci201, 30. SSW am 22.05.2007, 16:09 Uhr

nochmal zurn erstlingsausstattung

wer kann eigentlich so einen antrag stellen nur arbeitslose und alle die kein einkommen haben oder gibt es da ne bestimmte einkommsgrenze?meine hebamme meinte zu mir das ich das gar nicht erst versuchen bräuchte weil ich ein einkommen habe. liegt aber trotzdem bissel unter 1000euro netto.
wenn ja wo könnte ich mir einen antrag besorgen?

 
8 Antworten:

Re: nochmal zurn erstlingsausstattung

Antwort von tiniUNDjani am 22.05.2007, 16:13 Uhr

huhu,also ich war bei der awo,hab dort nen antrag bekommen für ne frauenstiftung...und hab von arge auch noch was bekommen

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Re: nochmal zurn erstlingsausstattung

Antwort von jaci201, 30. SSW am 22.05.2007, 16:21 Uhr

naja hattest du en einkommen?muss man da angeben was der freund verdient usw.?

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Re: nochmal zurn erstlingsausstattung

Antwort von Kristin387, 12. SSW am 22.05.2007, 16:24 Uhr

wenn ihr zusammen wohnt, dann musst du seinen verdient auch angeben. ihr dürft nicht mehr als 2.242,50€ brutto gemeinsam haben.

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Re:@kristin387

Antwort von patsy82 am 22.05.2007, 16:27 Uhr

Hallo!
Deiner Aussage zufolge bekommt man Geld, wenn man unter der Grenze liegt! Wie schaut es dann aus, bekommt man dann das was noch fehlt bis zu der Grenze?

Danke LG

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Re: nochmal zurn erstlingsausstattung

Antwort von tiniUNDjani am 22.05.2007, 16:32 Uhr

ja der freund bzw vater wird berücksichtigt,auch wenn ihr nicht zusammen wohnt...so war es zumindest bei uns der fall...hab kein einkommen gehabt

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@ patsy82

Antwort von Kristin387, 12. SSW am 22.05.2007, 16:36 Uhr

sobald du (ihr) drunter liegt, kannst du einen antrag stellen und je nachdem wie viel du verdienst, bekommst du dann geld. also z.b. wir bekommen alg II (schäm mich) und da wir halt so wenig haben, wie überhaupt geht, werden wir wohl etwas mehr bekommen als wenn wir zus. z.b. 2000€ brutto hätten. also je weniger einnahmen du hast, desto mehr geld bekommt du und je mehr einnahmen desto weniger bekommst du. und dann spielt es halt noch eine rolle, ob du nur baby-erstausstattung beantragst oder auch noch schwangerschaftskleidung, ergänzung der wohnungseinrichtung und event. noch umzugsbeihilfe. wenn du innerhalb der ss umziehst.
ich hoffe, ich konnte dir helfen.
glg

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Re: nochmal zurn erstlingsausstattung

Antwort von jaci201, 30. SSW am 22.05.2007, 16:41 Uhr

und wo wart ihr da wo ihr den antrag gestellt habt?kann man so einen antrag evt. auch irgendwo online sehen?

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Re:@kristin387

Antwort von patsy82 am 22.05.2007, 17:06 Uhr

Hallo!
Danke erstmal!Hast mir schon etwas geholfen! Noch eine Frage, wo hast du das beantragt?

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