Geschrieben von -chOcO-, 33. SSW am 21.11.2011, 21:21 Uhr |
Nochmal Frage zu Elterngeld
Huhu zusammen,
es gibt ja die Möglichkeit, das der Mann ebenfalls in Elternzeit geht. Das kann er ja paralell zur Mutter, also das beide gleichzeitig in Elternzeit sind. Bekommen dann auch beide gleichzeitig Elterngeld?
Mein Mann ist Auszubildender. Da dürfte er doch dann normal weiterarbeiten und würde dennoch Elterngeld bekommen oder? Ob er seine volle Stundenzahl arbeiten muss, ist noch nicht ganz klar.
Gruß chOcO
Re: Nochmal Frage zu Elterngeld
Antwort von Sabrina28579 am 21.11.2011, 21:55 Uhr
Hallo, meine Liebe.
Dein Mann kann in der gleichen Zeit Elternzeit nehmen wie Du, ja.
Allerdings darf er nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, sonst bekommt er kein Elterngeld.
Es wird dann erfragt, wie hoch sein Ausbildungsgehalt ist, es wird geschaut, wieviele Stunden er arbeitet, und dann wird ein Differenzbetrag errechnet, den er bekommt.
LG
Re: Nochmal Frage zu Elterngeld
Antwort von -chOcO-, 33. SSW am 21.11.2011, 22:24 Uhr
Also ich meine gelesen zu haben, das es die 30-Stunden-Grenze bei Schul- und Berufsausbildung nicht gibt *gruebel*
Re: Nochmal Frage zu Elterngeld
Antwort von sternenfee75, 37. SSW am 21.11.2011, 23:02 Uhr
Das mit der Schule habe ich noch nicht gehört. Ihr bekommt zusammen max 14 Monate Elterngeld, aber sein Verdienst wird angerechnet, dann bekommt er nur die Differenz.
Re: Nochmal Frage zu Elterngeld
Antwort von -chOcO-, 33. SSW am 21.11.2011, 23:31 Uhr
Das hab ich jetzt dazu gefunden:
Auch Auszubildende und Studierende können Elterngeld erhalten. Die jeweilige Ausbildung bzw. das Studium muss dafür nicht unterbrochen werden. Auch auf die Zahl der Wochenstunden, die für die Ausbildung bzw. das Studium aufgewendet werden, kommt es nicht an. Wird eine Ausbildung in vollem Umfang fortgesetzt und die Ausbildungsvergütung unverändert fortgezahlt, erhält der Elternteil den Mindestbetrag an Elterngeld in Höhe von 300 Euro.
Aber würden wir das dann beide gleichzeitig bekommen? Wenn mein Mann also die ersten beiden Monate Elternteil nehmen würde.
Re: Nochmal Frage zu Elterngeld
Antwort von lara-sophie06 am 22.11.2011, 7:26 Uhr
Die ersten 2 Monate nach der geburt bekommst du doch in der Regel der Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. In diesem Zeitraum bekommst du kein Elterngeld, die Zeit zählt aber schon als Elternzeit.
Re: Nochmal Frage zu Elterngeld
Antwort von -chOcO-, 33. SSW am 22.11.2011, 11:36 Uhr
Da ich arbeitslos bin (ALG2) bekomme ich kein Mutterschaftsgeld
Fuß- und Handabdruecke vom Baby
Grad im Suche / Biete - Forum gelesen :-O
Kryptische Threadüberschriften
Hab hier nochmal was zum Thema WKS pro/contra gefunden!
Ist die Chance höher....
Ist umkaloabo ok in der ss???
Möchte jmd Seabands gg Übelkeit? hab meine nur ca 2 Wochen getragen
Ein kleiner Tipp gegen Übelkeit! (vielleicht hilft es euch auch)
Wann?