Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Jola26, 33. SSW am 31.01.2011, 12:01 Uhr

Noch eine Frage, diesmal wg. Elterngeld

Hallo Ihr Lieben,

ich habe die Regelung 12/14 Monate Elterngeld immer noch nicht wirklich verstanden.
Unser Baby kommt im März zur Welt. Mein Mann möchte die ersten beiden Monate Elternzeit nehmen - dann bin ich ja noch im Mutterschutz.
Kann ich dann gleich im Anschluss 10 oder 12 Monate Elterngeld beanspruchen?
Wir waren/sind beide berufstätig.

Danke schön ....

Liebe Grüße
Jola

 
4 Antworten:

Re: Noch eine Frage, diesmal wg. Elterngeld

Antwort von Tippel33, 16. SSW am 31.01.2011, 12:30 Uhr

Hallo,

Du bekommst im Anschluss an die 8 Wochen Mutteschutz nur noch 10 Monate Elterngeld.

Gruß,
Tippel

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Re: Noch eine Frage, diesmal wg. Elterngeld

Antwort von blessed2011, 13. SSW am 31.01.2011, 13:37 Uhr

Genau, 10 Monate bekommst DU Elterngeld, dein Mann 2 Monate.
Du hättest aber auch 10 Monate EG bekommen, wenn dein Mann nicht zu Hause bleiben würde, da der Muschu bei Berufstätigen vollangerechnet wird (da zahlen ja Arbeitgeber und Krankenkasse)


Merke: alle Berufstätigen bekommen 10 Monate EG. (ab Ende Muschu)

Die 14 Monate würden ausschließlich zum Tragen kommen, wenn du 12 Monate bekämst und dein Mann die Vätermonate auch machen würde. (12 plus 2)

(-: Karina

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Re: Noch eine Frage, diesmal wg. Elterngeld

Antwort von Baby2411 am 31.01.2011, 13:52 Uhr

schließe mich auch an:

für die monate in denen du mutterschaftsgeld bekommst, erhälst du kein elterngeld.
dein elterngeld startet dann quasi nach den 8 Wochen Mutterschutz (= 1-2 Monat Mutterschaftsgeld) bis zum 12. Monat (= 3-10 Monate Elterngeld).

Dein Mann erhält dann für 2 Monate Elterngeld, wenn er 2 Monate (egal wann innerhalb der möglichen Zeit) in Elternzeit geht.

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Re: Noch eine Frage, diesmal wg. Elterngeld

Antwort von Reiskörnchen2011, 31. SSW am 31.01.2011, 16:20 Uhr

Ihr bekommt, wenn dein Mann die ersten beiden Monate Elternzeit nimmt, dein Mutterschaftsgel (+Zuschuss) PLUS sein Elterngeld. Er hat dann 2 und du 12 (in den ersten beiden gibt es halt kein Elterngeld wegen MuSchu) = 14. Dass hier 2 Monate zusammen fallen, tut nix zur Sache. Wie ihr die Elternzeit aufteilt (gemeinsam oder getrennt nehmt), ist euch überlassen.

LG

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