Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ladybird81 am 11.07.2012, 12:41 Uhr

Namensrecht-Familienname ablegen?

Hallo,
Weiß jemand von euch, wo im Internet etwas über Namensrecht zu finden ist, aber nicht Vornamen sondern Familiennamen?
Bzw wo nachzulesen ist, unter welchen Voraussetzungen man einen Familiennamen ablegen kann?
Oder kennt sich jemand damit aus?

 
12 Antworten:

Ich bin gerade dabei..

Antwort von MamaMausi2012, 29. SSW am 11.07.2012, 12:47 Uhr

..quasi mittendrin.

Wie ist deine genaue Konstellation?


Lg Regina

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Re: Namensrecht-Familienname ablegen?

Antwort von Ladybird81 am 11.07.2012, 13:02 Uhr

Ich Versuchs mal zu beschreiben, hoffentlich versteht man dann was ich meine, ich geb mein bestes:-)
Also mein Mann ist portugiesischer Staatsbürger, lebt aber seit 20 Jahren in Deutschland.
Bei unserer Hochzeit gab es verschiedene Möglichkeiten.
1. Jeder behält seinen Namen
2. Doppelname (war aber blöd, da mein absolut deutscher Name so überhaupt gar nicht zu seinem portugiesischen Namen gepasst hat)
3. Einer nimmt den Namen des anderen an

Wir haben uns dafür entschieden, dass ich seinen Nachnamen annehme (meiner war nicht besonders toll und ich fühlte mich damit noch nie richtig wohl).
Jetzt ist es aber so, dass mein Mann zwei lange Nachnamen hat, die ich beide annehmen musste (so wurde uns das damals am Standesamt gesagt, hatten da schon gefragt, ob's möglich wäre, nur den einen von beiden zu nehmen. Bin mir aber überhaupt nicht sicher, ob die Dame Ahnung davon hatte bzw. Lust, sich damit auseinanderzusetzen).
Damals hab ich mir gedacht, ok so schlimm ist das dann auch nicht.
Aber mittlerweile finde ich es schon schlimm, da einer der beiden Namen nicht gerade leicht geschrieben bzw. gelesen wird. Immer muss man buchstabieren. Zumal unsere Kinder auch beide Nachnamen bekommen.
Jetzt möchte ich den komplizierteren von den beiden Nachnamen ablegen, so dass nur noch der leichtere und auch in Deutschland verständlichere Nachname bleibt und zwar für alle, für meine Kinder, meinen Mann und mich.

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Re: Namensrecht-Familienname ablegen?

Antwort von wolke76 am 11.07.2012, 13:23 Uhr

Hi,

soweit ich weiß, legt man sich mit der Heirat auf einen Namen unwiderruflich fest. Hätte man sich ggf. vorher überlegen müssen, wird dir das Standesamt sagen. Man kann in Einzelfällen aber wohl den Namen ändern. Auskunft müsste eigentlich das Standesamt erteilen können, vielleicht eine andere Dame als die von damals...

Ansonsten wäre hier der §§-Text, inwieweit das weiterhilft, weiß ich nicht. Für deinen Mann müsste das Ganze wohl in Portugal beantragt werden, wenn es denn überhaupt vom portugies. Staat aus überhaupt möglich ist, den Namen zu ändern.

Ich denke, das ganze wird langwierig und nervenaufreibend. Ich kann deine Gedanken in Bezug auf die Kinder durchaus nachvollziehen. Aber ich glaube, den AUfwand ist es nicht wert. Macht euch nochmal schlau und überlegt es euch gut.

Liebe Grüße

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Re: Namensrecht-Familienname ablegen?

Antwort von Ladybird81 am 11.07.2012, 13:43 Uhr

2.3 Ablegen von Namensbestandteilen
Enthält Ihr bisheriger Name Teile, die dem deutschen Recht fremd sind, z. B. Vatersnamen oder Zwischennamen, so können Sie diese Namensbestandteile ablegen.

Das habe ich gefunden(leider in einem Forum, daher weiß ich nicht, wo es zu finden ist)
Ich will ja nicht den kompletten Namen ablegen, sondern nur einen Bestandteil davon.

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Re: Namensrecht-Familienname ablegen?

Antwort von M.S., 20. SSW am 11.07.2012, 13:57 Uhr

Also Patienten von mir haben das gemacht. Der Mann hatte zwei Nachnamen, die Frau und Kinder haben beide Namen nach der Hochzeit angenommen. Sie haben mir erzählt, das es irgendwann zu umständlich war mit beiden Namen und haben einen abgelegt. Es war wohl ziemlich umständlich und zeitintensiv, aber es ging.

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Re: Namensrecht-Familienname ablegen?

Antwort von Ladybird81 am 11.07.2012, 14:03 Uhr

Es ist wirklich total umständlich gerade auch für die Kinder später einmal.
Und da beide Namen noch ziemlich lang sind, meldet man sich auch nicht immer mit dem kompletten Namen, was dann wiederum zu Verwirrung führt.

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Re: Namensrecht-Familienname ablegen?

Antwort von sarina668, 30. SSW am 11.07.2012, 14:10 Uhr

Hi!

Das kenne ich in so ähnlicher Art. Mein Mann ist Spanier. Bei unserer Hochzeit war das auch ein Thema mit den zwei Nachnamen. Uns wurde damals gesagt, dass wenn der Nachname mit Bindestrich geschrieben wird, darf man ihn nach deutschem Recht nicht trennen. Ist er allerdings ohne Bindestrich geschrieben, hätte ich den Namen meines Mannes und meinen Mädchennamen nehmen können. Bei meinem Mann ist er allerdings mit Bindestrich geschrieben, sodass ich beide von ihm nehmen musste und ich bin sehr glücklich damit.

Mehr kann ich dir leider nicht helfen. ich würde auch nochmal auf dem Standesamt nachfragen.

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Re: Namensrecht-Familienname ablegen?

Antwort von Ladybird81 am 11.07.2012, 14:48 Uhr

Bei uns wird er ohne Bindestrich geschrieben, was, wenn ich das richtig verstanden habe, nach deutschem Recht nicht zulässig ist, zwei Nachnamen zu haben, außer die werden mit Bindestrich miteinander verbunden.

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Re: Nur einer geht (denke ich) nicht

Antwort von LaLoca, 37. SSW am 12.07.2012, 6:24 Uhr

Gute Morgen,
also bei mir ist es so das ich ein "Mischlingskind" bin das heißt mein Papa ist Spanier und meine Mama deutsche. Bei der Hochzeit meiner Eltern musste meine Mutter auch beide Spanische Namen annehmen weil das damals wohl schon das deutsche Namensrecht war.
Ich habe meine spanischen Nachnamen geliebt auch wenn man immer gefragt wird warum es zwei sind =)
Bei meiner Hochzeit hätte ich dann die möglichkeit gehabt einen Streichen zu lassen und durch den Nachnamen meines Mannes zuersetzten, das wollte allerdings mein Mann nicht also haben wir uns für seinen Namen als Familiennamen entschieden.
Mein Geburtsname wurde übrigens auch ohne Bindestrich geschrieben (Fernandez Mill) also denke ich nicht das du einfach einen streichen lassen kannst.
LG

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Re: Namensrecht-Familienname ablegen?

Antwort von god-bless-u am 12.07.2012, 7:04 Uhr

Arbeite auf der Behörde.

Also es geht, wenn der Name echt zu Schwierigkeiten führt. In dem Sinn, dass es für die Kinder zu schwer ist in auszusprechen, buchstabieren etc. Geht mal bei euch aufs Amt und fragt da nach.

Viele Ausländer machen das bei uns bei Namen die echt nicht von anderen auszusprechen sind. Die dürfen sich dann einen neuen Nachnamen überlegen (außer halt so Namen wie Müller, Meyer...)

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@god-bless-u

Antwort von Ladybird81 am 12.07.2012, 10:50 Uhr

Hab die ne pn geschrieben

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@LaLoca

Antwort von Ladybird81 am 12.07.2012, 10:53 Uhr

Dein Name ist auch nicht so kompliziert zu schreiben.
Meiner muss immer buchstabiert werden, meine Tochter wird es dadurch auch mal nicht leicht haben, denn bis sie ihm buchstabieren kann, wird es wahrscheinlich lange dauern.
Ich bin auch stolz auf meinem ausländischen Namen aber es macht alles so kompliziert. Es sind es auch beides lange Namen

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