Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Babs31, 8. SSW am 07.11.2007, 12:04 Uhr

Nachtwache - kann er verlangen, dass ich tagsüber arbeite?

Heute werde ich meinen Arbeitgeber informieren.
Bisher bin ich allerdings noch sehr schlecht informiert, welche Schritte er nun einleiten kann.

Meine Situation: Ich bin in der Nachtwache tätig und gleichzeitig Studentin, d. h. also ich kann nicht am Tag für meinen Arbeitgeber arbeiten .

Kann er das denn von mir verlangen?

Danke für Eure Rückmeldung!!!

 
6 Antworten:

Re: Nachtwache - kann er verlangen, dass ich tagsüber arbeite?

Antwort von kleene-mami, 19+2. SSW am 07.11.2007, 12:13 Uhr

Also ich habe mal ein bisschen im Internet geschaut. Bei allem was ich gefunden habe steht, dass man als Schwangere nicht zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr arbeiten darf. Laut Mutterschutzgesetz. So hab ich es zumindest verstanden.
Aber wirklich sagen kann ich es dir leider auch nicht. Denke aber schon, dass er das verlangen darf, bzw. sogar muss?
Eine Freundin von mir ist Krankenschwester, während der Schwangerschaft hatte sie keine Nachtschichten. Weiß aber nicht ob freiwillig oder ob sie nicht durfte.
LG
Tanja

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Re: Nachtwache - kann er verlangen, dass ich tagsüber arbeit

Antwort von henry06 am 07.11.2007, 12:15 Uhr

du darfst ab einer bestimmten ssw keine spaät- und nachtschichten haben. daher wird dir dein chef sicher tagschichten anbieten bzw. muss er.

lg sylvie

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Wenn er dir nix anderes anbieten kann, denn

Antwort von buchs am 07.11.2007, 12:17 Uhr

du darfst nachts nciht arbeiten, dann soll er beim Gewerbeaufsichtsamt oder wer immer da bei dir zuständig ist, ein Beschäftigungsverbot beantragen udn als begründugn reinschrieben, dass er dir keine andäquate Arbeit außer nahctdienst anbieten kann, weil du ja tagsüber in der Uni bist.

du bekommst dann bis zum beginn des Mutterschutz einen Durchschnittslohn deiner Biseirgen verdienste ausbezahlt. hat MeinAG auch so gemaht

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Re: Nachtwache - kann er verlangen, dass ich tagsüber arbeite?

Antwort von spiky73, 38. SSW am 07.11.2007, 12:18 Uhr

hallo babs,

tut mir leid, wenn ich dich enttäuschen muss, das wird gar nicht gehen...

auch ich habe im schichtdienst gearbeitet - bei der u.s. militärpolizei als übersetzerin. im grunde genommen war die arbeit easy, überwiegend sitzen. manchmal ist es etwas laut geworden, wenn ein besoffener soldat auf dem flur randaliert hat.
meine schichten haben entweder um mitternacht geendet oder um mitternacht begonnen und ich wollte gerne eine ausnahmegenehmigung beim gewerbeaufsichtsamt erwirken, damit ich weiter nachtschicht machen kann, so lange es mir gut dabei geht.
darauf hat sich mein arbeitgeber jedoch nicht eingelassen. teilweise seien da schon äusserst aggressive soldaten gewesen, die sich auf dem flur geprügelt hätten. man wollte jede eventualität ausschliessen (z.b. dass ich im vorbeigehen einen schlag abbekomme) und hat mich daher von der nachtschicht runtergenommen.

allerdings entpuppte sich diese schwangerschaft dann recht schnell als risikoschwangerschaft und etwa ab der 20. woche war ich ständig krank geschrieben bzw. meine ärztin hat mir ein beschäftigungsverbot erteilt. somit durfte ich dann auch nicht mehr tagsüber arbeiten.

du hast nicht geschrieben, was genau du nachts arbeitest (nachtwache hört sich für mich nach telefonzentrale an, aber auch sicherheitsdienst oder rettungsdienst?). ist es stressig und körperlich anstrengend?
natürlich bist du nicht verpflichtet, dem arbeitgeber SOFORT die schwangerschaft anzuzeigen (wörtlich heisst es "... sollen dem arbeitgeber ... mitteilen, sobald ihnen ihr zustand bekannt ist", nicht "müssen", siehe §5 mutterschutzgesetz). aber der schuss kann natürlich auch ordentlich nach hinten losgehen, und es ist sicher auch in deinem interesse und im interesse deines babies, wenn der arbeitgeber frühzeitig bescheid weiss und entsprechend handeln kann.

liebe grüsse,
martina

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Re: Wenn er dir nix anderes anbieten kann, denn

Antwort von IngeA, 27. SSW am 07.11.2007, 12:29 Uhr

Hallo,

naja, es ist ja nicht das Problem des Arbeitgebers, wenn die Arbeitnehmerin tagsüber in der Uni ist. Ich fürchte, wenn er ihr einen Tag-arbeitsplatz anbietet und sie ablehnt, dann bekommt sie auch kein Gehalt.

LG Inge

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Re: Nachtwache - kann er verlangen, dass ich tagsüber arbeit

Antwort von jones74, 9. SSW am 08.11.2007, 13:39 Uhr

Also, ich habe mal gelesen, dss Studentinnen nicht unter das normale Mutterschutzgesetz fallen.
Will mich aber auch da nicht festlegen.

Gruß Jones

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