Geschrieben von tigerentchen`06, 19. SSW am 30.08.2005, 12:54 Uhr |
Mutterschutzgeld
Huhu ihr Lieben,
sagt mal kennt sich hier von euch jemand aus....und zwar....
als ich meine tochter bekam machte ich ja noch Ausbildung. Mein Ausbildungvertrag ging von Sommer 2000 bis 2003. Im Oktober kam dann meine Maus und ich bekam Mutterschaftsgeld. Ein Teil zahlte die Kasse und ein Teil mein AG.
Nun bin ich ja wieder schwanger (ET Januar) aber mein Vertag ist ja schon beendet. Also hab ich ja keinen Arbeitgeber mehr. Bekomm ich dann niergens Mutterschutzgeld her?
Oder zahlt mir dies NUR die Kasse?
Was für gelder kann man den beatragen?
Sorry so viele Fragen auf einmal *hihi*
Dankeschön
ich denk mal du bekommst nix....
Antwort von pittiplatsch80, nix mehr seit 250705 am 30.08.2005, 13:04 Uhr
da du ja nicht arbeitest!!!
muschugeld wird ja vom netto berechnet ú. du hast ja kein einkommen!!
würde also denken es gibt nichts!!
lg pitti
Re: ich denk mal du bekommst nix....
Antwort von TADDY78☼, 40. SSW am 30.08.2005, 13:15 Uhr
Mutterschaftsgeld bekommst du keins, nur das Arbeitslosengeld wenn du Arbeitslos gemeldet bist.
LG TADDY
Re: ich denk mal du bekommst nix....
Antwort von tigerentchen`06, 19. SSW am 30.08.2005, 13:18 Uhr
aber kann ich mich denn arbeitslos melden wenn ich nur zuhause bin. Meine maus ist doch noch keine drei?
Ich such ja auch keine arbeit. Hä?
Sorry aber das thema liegt mir net so. Net böse sein ;-)
Re: Mutterschutzgeld
Antwort von Jana1979, 12. SSW am 30.08.2005, 13:20 Uhr
Ich denke schon, dass die Kasse die 13,00 Euro zahlt am Tag, die Dir zu stehen, denn Du bist ja dann im Mutterschutz und kannst und brauchst Dich ja auch nicht mehr um Arbeit kümmern und fällst somit aus den Arbeitslosengeld raus. Du kannst aber auch mal bei Deiner Krankenkasse nach fragen, denn die wissen es ja hundert prozentig!
Ich möchte hier nichts verkehrtes erzählen, aber vielleicht fragst Du mal bei Nicola Bader nach, sie kann Dir bestimmt weiterhelfen!
Liebe Grüße
Jana
Re: Mutterschutzgeld
Antwort von TADDY78☼, 40. SSW am 30.08.2005, 13:24 Uhr
Ich bekomme auch nichts, weil ich nicht Arbeitslos gemeldet bin und keine Arbeit suche.
LG TADDY
@Tigerentchen06
Antwort von Jana1979, 12. SSW am 30.08.2005, 13:26 Uhr
Bist Du privat versichert oder familienversichert über Deinen Mann?
Bei der privaten Krankenversicherung muß man es direkt das Krankengeld mit abgeschlossen haben, ansonsten ist es nicht mit drin! Bei der familienversicherung kann ich mir das nicht vorstellen, dass da die Kasse zahlt, denn du bist ja nur über deinen Mann mitversichert und zahlst ja nicht deine Beiträge selber ein!
Liebe Grüße
Jana
Re: @Tigerentchen06
Antwort von tigerentchen`06, 19. SSW am 30.08.2005, 13:30 Uhr
Ich bin noch bei der AOK versichert. Mein Mann bei einer anderen KK
kein Geld von der KK
Antwort von speedy, 41. SSW am 30.08.2005, 13:39 Uhr
Hi,
von der KK bekommst du nur etwas, wenn du mind. die 3 Monate vor Beginn des MuSchu in einem sozialversicherungspflichtigen (>400Eur)Arbeitsverhältnis gestanden hast, sonst nichts.
Auch das einmalige Entbindungsgeld ist mit der Gesundheitsreform entfallen:
"Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören unter anderem auch Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, die noch auf die Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 zurückgehen. Ein Bestandteil dieser Leistungen war das Entbindungsgeld. Dieses wurde nach der Entbindung an Versicherte gezahlt, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und generell keinen Anspruch auf Krankengeld hatten, also zum Beispiel an Studentinnen und nicht erwerbstätige, familienversicherte Frauen.
Das Entbindungsgeld betrug einmalig 77 Euro. Im Zuge der Gesundheitsreform wurde das Entbindungsgeld mit Wirkung vom 1. Januar 2004 aus dem Leistungskatalog der GKV herausgenommen."
Gruß, speedy
ich danke euch allen
Antwort von tigerentchen`06, 19. SSW am 30.08.2005, 13:53 Uhr
....;-)