Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Norweger81 am 11.12.2008, 10:21 Uhr

Mutterschutz!

Hi Ihr!
Ich hab da mal ne Frage. Dass der Mutterschutz 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach gilt ist mir klar. Aber was wenn das Kind 2 Wochen vorher kommt? Zählen die 8 Wochen dann nach dem Geburtstag und ich verliere den Anspruch auf die 2 Wochen?
Oder ist der Entbindungstermin nicht relevant und ich habe Anspruch auf die vollen 14 Wochen?
Danke für eure Antworten!
Liebe Grüße Ines & Lea

 
5 Antworten:

Re: Mutterschutz!

Antwort von Help, 6. SSW am 11.12.2008, 10:28 Uhr

Ja war bei meinem 1. so der kam fast 2 Wochen vorher und ich wußte es da er recht groß war aber der FA wollte den ET nicht ändern!!!! So gingen mir auch die 2 Wochen flöten mal abgesehen, das ich dadurch länger arbeiten mußte....

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Re: Mutterschutz!

Antwort von Nina84 am 11.12.2008, 10:40 Uhr

Hallo,
wenn dein Kind zu früh kommt, hast du "Pech" gehabt, da die acht Wochen danach ab der Geburt und nicht ab dem ET beginnen.
Echt trauig!!!

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Re: Mutterschutz!

Antwort von jule0609, 34. SSW am 11.12.2008, 12:39 Uhr

nein ich habe heute in einem baby heft gelesen das man anspruch auf 14 wochen mutterschutz hat ... die tage die das kind früher kommt die werden dann hinten dran gehängt also hast du keinen verlust... wusste ich vorher selbst noch nicht

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Re: Mutterschutz!

Antwort von michou, 11. SSW am 11.12.2008, 13:35 Uhr

..es ist zum glück so wie jule sagt..es wird hintendrangehängt..vor etlichen jahren war das noch anders..da hatte man tatsächlich pech..liebe grüsse dom

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Re: Mutterschutz!

Antwort von Puck, 24. SSW am 11.12.2008, 13:37 Uhr

hallo ihr lieben,

man hat anspruch auf die vollen 14 Wochen Mutterschutz ganz egal wann
dein Kind kommt! WEnn dein Kleines natürlich nach ET kommt ist
das von Vorteil, denn 8 wochen nach der Entbindung sind dir ebenfalls
sicher!!!
Also wenn dein Kind z.B. zwei wochen eher kommt, dann hängen sich
die zwei wochen hinten dran, also insgesamt 14 wochen Muschu,
wenn dein Kind zwei wochen später kommt, dann hast du nach der
Geburt immer noch ein anrecht von 8Wochen, also hättest du
insgesamt 16 Wochen Muschu!
Ist definitiv so, denn mein erster kam zwei wochen früher und ich hab
die 14 Wochen bekommen ist gesetztlich so geregelt!!

Lg
Puck

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