Geschrieben von supermami123 am 25.03.2010, 20:17 Uhr |
Mutterschutz und Elternzeit
Hallo,
wann und wie muss ich MUtterschutz beantragen?
Man bekommt noch ene BEscheingung vom Arzt. Für wen ist diese denn dann?? Für die KK oder Ag?
Wann beantrage ich Elternzeit? UNd wo. Bei der ELterngeldstelle -wann -
und beim AG?? UNd wann? Und wie??
Wer kann mich aufklären??
lg
Re: Mutterschutz und Elternzeit
Antwort von mangu am 25.03.2010, 20:27 Uhr
ruhig *lach* nicht so durcheinder...
also bzgl. Mutterschutz, bekommst Du vom FA eine Bescheinigung, wo hinten drauf was zum ausfüllen ist (weiß nicht mehr genau was) und das wird an die Krankenkasse geschickt. Der AG macht sich meistens eine Kopie davon für die Unterlagen.
Den Antrag auf Elterngeld kannst Du jetzt schon mal soweit fertig machen, wenn das Baby da ist, dann abschicken an die zuständige Elterngeld stelle; ist von Tag der Geburt des Baby (so ist es bei uns hier in Bayern) abhängig. Schau hierzu mal im Internet...
Elternzeit beantragst Du beim AG und zwar bis spätestens 6 bzw. 8 Wochen nach Geburt des Kindes zur Vorlage beim AG. (kommt glaub ich drauf an, ob die gleich im Anschluß am MS deine Elternzeit nehmen möchtest oder zu einem anderen Zeitpunkt)
Hoffe ich konnte etwas helfen
LG
Nicht 6 bzw 8 Wochen nach der Geburt!!!!
Antwort von 77shy am 25.03.2010, 20:53 Uhr
Die Elternzeit musst du 7 Wochen vor Antritt bei AG bekanntgeben, d.h. eine Woche nach der Geburt.
MfG
Re: Nicht 6 bzw 8 Wochen nach der Geburt!!!!
Antwort von Baby2411 am 26.03.2010, 9:51 Uhr
"wann und wie muss ich MUtterschutz beantragen?"
Mutterschutz muss man nicht beanstragen, den hat man einfach ;-)
"Man bekommt noch ene BEscheingung vom Arzt. Für wen ist diese denn dann?? Für die KK oder Ag?"
Du bekommst frühestens 7 Wochen vor ET eine Bescheinigung von deinem Frauenarzt mit dem voraussichtlichen ET. Dieser ET ist verbindlich für die Berechnung des Mutterschutzes.
Diese Bescheinigung ist eigentlich für die Krankenkasse. Sie muss auf der Rückseite ausgefüllt werden und dann an die Krankenkasse geschickt werden.
Diese schicken dann an deinen Arbeitgeber ein Formular und somit wird das Mutterschaftsgeld berechnet.
Einen Teil bekommst du dann von der Krankenkasse, den anderen Teil von deinem AG.
"Wann beantrage ich Elternzeit? UNd wo. Bei der ELterngeldstelle -wann -
und beim AG?? UNd wann? Und wie?? "
Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor deren Beginn - also in der Regel 1 Woche nach Geburt schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Und zwar für die Dauer von 2 Jahren musst du verbindlich Auskunft geben.
Bei der Elterngeldstelle beantragt man dann das Elterngeld.
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