Geschrieben von Ma-Lilly, 30. SSW am 19.07.2006, 12:43 Uhr |
Mutterschutz bei Kaiserschnitt
Hallo,
mal ne Frage. Mein offizieller ET ist der 03.10., da ich aber einen Kaiserschnitt bekomme ist der Termin viel früher am 21.09. trotzdem soll der Mutterschutz erst 6 Wochen vor dem 03.10. beginnen und die Restzeit auch nicht angehängt werden. Ist das richtig so? So hat mir das zumindest meine Ärztin erzählt.
LG
Lilly
Re: Mutterschutz bei Kaiserschnitt
Antwort von Muckefutz, 33. SSW am 19.07.2006, 12:50 Uhr
Hallo,
das ist meines Wissens richtig so - bei Frühgeburten verlängert sich der Mutterschutz um die nicht in Anspruch genommene Zeit, aber eine Frühgeburt ist es bei dir ja nicht.
Und nach dem tatsächlichen ET bist du dann 8 Wochen im Mutterschutz.
Auch bei natürlichen Entbindungen kann es ja gut passieren, dass du ein paar Tage vor ET entbindest...
Hoffe, ich konnte etwas helfen.
viele Grüße
Magdalena
Re: Mutterschutz bei Kaiserschnitt
Antwort von mad, 13. SSW am 19.07.2006, 13:19 Uhr
Hallo,
nein das ist nicht richtig!
Dadurch das bei Dir fest steht wann der KS ist, fängt halt auch Dein Mutterschutz auch früher an.
Wenn Du aber normal entbinden würdes und Dein Kind kommt eher dann wird Dir das an die Wochen drangehängt.
Das weiß ich von meiner Arbeitskollegin!!
LG Steffi
Re: Mutterschutz bei Kaiserschnitt
Antwort von Lina02 am 19.07.2006, 13:39 Uhr
Es ist so wie Mad sagt.
So wie Muckefutz es darstellt war es früher mal. Wurde aber (2002?) geändert.
Was ist dran an der Faustregel: Senkwehen + 4 Wochen = ET?
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